Erbrecht-Reform: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Dezember 2015, 21:12 Uhr
Erbrecht-Reform, eine Erfindung die nicht aus dem Reform-Haus stammt.
Erbrecht ist alt, sehr alt, schön über 2000 Jahre liegt die Entwicklung zurück. Erbrecht ist sogar ein Ausfruf, der noch auf das Kamel v. Nazarath zurückgehen, denn schon dies erbrach das Brot und verteilte es unter seinen Armen oder Beinen oder unter seinen Düngern. Nun ist aber soweit, diese Imperativform zu reformieren, so sieht es Mehrheit des Herdestages jedenfalls. Das Erbrechtene kann nun verteilt werden, wie der Erbrecher will, Pflichteile bleiben erhalten, aber nicht wenn einer der Erbrächer ein Pflegel ist, dann kann das Pflichtteil kleiner sein. Eine wahrlich tiefgreifende Reform, die einen sind begeistert, die anderen meinen, das ist zum Kotzen. Aber wer will da noch ein Pflichtteil?
Siehe unbedingt: Erbrecht | Erbfeindschaft
Tut nichts zur Sache, aber siehe trotzdem: Rache | Erbgut
Dann geh' doch direkt zu: Reform | Erbinformation