Forum:Unfreie Inhalte: Unterschied zwischen den Versionen
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Natürlich kann man auch anderer Meinung sein, aber dann bitte mit aller Konsequenz: Dann auch den Mut aufbringen, sich mit seinem Klarnamen in das Impressum als verantwortlich dafür einzutragen. --≡[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 10:05, 14. Mär. 2011 (NNZ) | Natürlich kann man auch anderer Meinung sein, aber dann bitte mit aller Konsequenz: Dann auch den Mut aufbringen, sich mit seinem Klarnamen in das Impressum als verantwortlich dafür einzutragen. --≡[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 10:05, 14. Mär. 2011 (NNZ) | ||
− | : Es ist ja noch nichtmal so, dass diese Vorgehensweise juristisch nicht anfechtbar wäre. Solange [http://kamelopedia. | + | : Es ist ja noch nichtmal so, dass diese Vorgehensweise juristisch nicht anfechtbar wäre. Solange [http://kamelopedia.net/index.php/Datei_Diskussion:Kamelwolke.jpg dies Problem] nicht aus der Welt ist, lege ich meine Arbeit nieder. Das ganze Ausmaß, das diese geglaubte Zitatfreiheit mit sich bringt, ist vielen wohl gar nicht bewusst.. [[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]] 13:05, 14. Mär. 2011 (NNZ) |
:Aktueller Anlass scheint ein hochgeladenes Bild von mir zu sein. Der Ausschnitt eines Screenshots eines Youtube-Videos [[:Datei:Kamelwolke.jpg|wie hier]] stellt meines Erachtens keinen unfreien Content dar weil: | :Aktueller Anlass scheint ein hochgeladenes Bild von mir zu sein. Der Ausschnitt eines Screenshots eines Youtube-Videos [[:Datei:Kamelwolke.jpg|wie hier]] stellt meines Erachtens keinen unfreien Content dar weil: | ||
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So, nun mal zum Urheberrecht. Worum geht's dabei überhaupt? Kurz gesagt: Wenn jemand etwas schöpft, dann soll er das auch in Taler umsetzen können (wenn er will), und Applaus hat er sich auch von seinen Mitkamelen verdient unter Umständen. Der ganze existierende Paragraphenbrei hat ja nun primär mal den Sinn, dass nicht jemand anderes sich mit fremden Inhalten eine goldene Nase verdient bzw. diese frei zugänglich macht und dem Schöpfer somit Taler und Applaus durch die Lappen gehen. | So, nun mal zum Urheberrecht. Worum geht's dabei überhaupt? Kurz gesagt: Wenn jemand etwas schöpft, dann soll er das auch in Taler umsetzen können (wenn er will), und Applaus hat er sich auch von seinen Mitkamelen verdient unter Umständen. Der ganze existierende Paragraphenbrei hat ja nun primär mal den Sinn, dass nicht jemand anderes sich mit fremden Inhalten eine goldene Nase verdient bzw. diese frei zugänglich macht und dem Schöpfer somit Taler und Applaus durch die Lappen gehen. | ||
− | Ich will sehr wohl, dass die Kamelopediautoren das Geschöpfte anderer respektieren und hier nicht zügel- und vor allem zusammenhangslos fremde geschützte Inhalte hochladen. In der Regel möchte ich auch sehr wohl, dass - wenn Inhalte anderer genutzt werden - möglichst freie Quellen genutzt werden. Aaaaber: Ich möchte auch, dass in der Kamelopedia kreativ geschöpft werden kann, wenn es eben keine freien Quellen gibt bzw. gar nicht geben kann. Aktueller Anlass: Explodierende Atomreaktoren in Zipangu. So ein Kawumm dauert nur wenige Augenblicke, ein TV-Sender hat zufällig die Kamera drauf gehalten, freies Material gibt es halt nicht und kann nachträglich explosionsbedingt auch nicht angefertigt werden. Ich finde schon, dass wir uns auch bildunterstützt mit solchen Geschehnissen auseinandersetzen sollen könne dürfen. Screenshots aus dem ganzen verfügbaren Katastrophenmaterial bzw. deren Nutzung hier mögen rechtlich zwar auf ziemlich wackeligen Hufen stehen, moralisch habe ich damit aber nicht die Bohne ein Problem, denn niemanden entsteht durch solche Screenshots ein Schaden. Das hier hochgeladene Bild unterstützt den vorhandenen Text [http://kamelopedia. | + | Ich will sehr wohl, dass die Kamelopediautoren das Geschöpfte anderer respektieren und hier nicht zügel- und vor allem zusammenhangslos fremde geschützte Inhalte hochladen. In der Regel möchte ich auch sehr wohl, dass - wenn Inhalte anderer genutzt werden - möglichst freie Quellen genutzt werden. Aaaaber: Ich möchte auch, dass in der Kamelopedia kreativ geschöpft werden kann, wenn es eben keine freien Quellen gibt bzw. gar nicht geben kann. Aktueller Anlass: Explodierende Atomreaktoren in Zipangu. So ein Kawumm dauert nur wenige Augenblicke, ein TV-Sender hat zufällig die Kamera drauf gehalten, freies Material gibt es halt nicht und kann nachträglich explosionsbedingt auch nicht angefertigt werden. Ich finde schon, dass wir uns auch bildunterstützt mit solchen Geschehnissen auseinandersetzen sollen könne dürfen. Screenshots aus dem ganzen verfügbaren Katastrophenmaterial bzw. deren Nutzung hier mögen rechtlich zwar auf ziemlich wackeligen Hufen stehen, moralisch habe ich damit aber nicht die Bohne ein Problem, denn niemanden entsteht durch solche Screenshots ein Schaden. Das hier hochgeladene Bild unterstützt den vorhandenen Text [http://kamelopedia.net/index.php/News:2011-03-12_–_Japan_schon_wieder_beim_Kopieren_erwischt], niemand verliert deshalb Respekt oder Kohle und die Welt dreht sich weiter. Natürlich liegen sämtliche Verwertungsrechte beim TV-Sender (NHK glaube ich), aber bei dem ganzen Material sehe ich zum einen keinen wirklich schöpferischen Akt, noch spiegeln wir hier stundenlanges filmisches Rohmaterial. |
Wenn wir uns mit tagesaktuellen und historischen Ereignissen und gesellschaftlichem Kram ansprechend auseinandersetzen wollen, kommen wir um die Nutzung nicht frei lizenzierbarer Quellen nicht immer herum ... dann ist das halt so. | Wenn wir uns mit tagesaktuellen und historischen Ereignissen und gesellschaftlichem Kram ansprechend auseinandersetzen wollen, kommen wir um die Nutzung nicht frei lizenzierbarer Quellen nicht immer herum ... dann ist das halt so. |
Aktuelle Version vom 7. Januar 2014, 03:07 Uhr
Forum > Unfreie Inhalte |
Bei Bedarf dann halt einen neuen Fred starten oder diesen notfalls reanimieren.
Kurzzusammenfassung des Diskussionsergebnisses: | |
Keine Ahnung, hab keine Lust, das jetzt durchzulesen. --Kamelokronf 15:00, 9. Jul. 2011 (NNZ) |
Der erste Satz auf der Hauptseite: „Mööepp, die Kamelopedia ist eine mehrsprachige Enzyklopädie, deren Inhalte für immer frei nutzbar sind.“, das ist ein zentrales Motto, unter dem sich alles Andere unterordnen sollte. Sicherlich kann die Verwendung eines Bildes mit unfreiem Inhalt so vorgenommen werden, dass es juristisch nicht anfechtbar ist. Aber es widerspricht der Kernaussage in unserer Einleitung, die sich als Motto durch die ganze Kamelopedia zieht. Deshalb befürworte ich persönlich die Verwendung solcher Bilder nicht.
Eine ähnlich gelagerte sehr spitze Diskussion hatten wir doch schon mal hier vor mehreren Jahren und hatten uns auf eine gemeinsam getragene Praxis einigen können. Mal eine Ausnahme - ja o.k. - aber dann diese Ausnahme als Präzedenzfall nutzen, um generell die Haltung zu URV aufzuweichen? Das finde ich nicht gut.
Natürlich kann man auch anderer Meinung sein, aber dann bitte mit aller Konsequenz: Dann auch den Mut aufbringen, sich mit seinem Klarnamen in das Impressum als verantwortlich dafür einzutragen. --≡c.w. 10:05, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Es ist ja noch nichtmal so, dass diese Vorgehensweise juristisch nicht anfechtbar wäre. Solange dies Problem nicht aus der Welt ist, lege ich meine Arbeit nieder. Das ganze Ausmaß, das diese geglaubte Zitatfreiheit mit sich bringt, ist vielen wohl gar nicht bewusst.. Ungott 13:05, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Aktueller Anlass scheint ein hochgeladenes Bild von mir zu sein. Der Ausschnitt eines Screenshots eines Youtube-Videos wie hier stellt meines Erachtens keinen unfreien Content dar weil:
- 1. Auszug aus den Youtube-Richtlienien zu den Rechten, die man Anderen einräumt:
- 10.1.B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
- Hier wird jedem Nutzer das Recht auf Verwendung des Hochgeladenem zu den aufgezählten Zwecken eingeräumt.
- 2. Die Abbildung ist ein Zitat aus dem Video und keine Kopie oder Aneignung eines fremden Werkes.
- Mein nachträglicher Hinweis "darf nicht außerhalb der Kamelopedia verwendet werden" ist aufgrund von Punkt 1 gar nicht vonnöten. Da Youtube sich das Recht auf "Unterlizensierung" der dortigen Videos (also auch des Bezugswerkes) offenhält ohne das näher zu erläutern, habe ich dennoch vorsorglich die kamelo-interne Lizenz nachträglich eingefügt (auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass Youtube die einmal eingeräumten Verwendungsrechte nachträglich wieder beschneiden darf oder will). Auszug aus den Youtube-Richtlienien zu den Rechten, die man Youtube einräumt:
- 10.1.A YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen derWebseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
- Neben den gleichen Rechten seiner Nutzer behält sich Youtube das Recht vor, Hochgeladenes dort zu Werbezwecken auch durch Geschäftspartner zu nutzen (Werbebanner & Co.) und die Bereitstellung der gewohnten Dienste und Technologien - etwa durch Verkauf der Plattform - zu verändern. Stutzig gemacht hat mich hier der Passus "Unterlizenzierung", auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass dadurch Rechte zur Verwendung der Videos, die bereits eingeräumt wurden, wieder eingeschränkt werden können.
- Das zum vermuteten Hintergrund dieses Freds. Ich selbst bin dann erstmal weg, da gewisse anderweitige Verpflichtungen. Hoffe, ich konnte was zur Klarsicht beitragen. --8-D 13:22, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Den Passung bezgl. der Nutzungsbedingungen hast du falsch verstanden. Es wird jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz bezüglich des Zugangs zu Nutzerübermittlungen über die Webseite eingeräumt sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung - im Rahmen der dortigen Webseite. Hatte ich aber auch in der Rostklärung schon erläutert, also da kommen wir nicht weiter und du hast selbst eingeräumt, dass die dortigen NUB sehr wackeln..zum Rest besser die vorhandene Disk nutzen. Bin auch erstmal weg. Ungott 13:39, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Ist kryptisch, aber im Rahmen der dortigen Webseite steht da nicht. Da steht in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang. Bevor das hier in Schlammschlacht ausartet - was nicht nötig ist und schade wäre - setze ich nachher mal die Idee um, die mir vorhin gekommen ist mit der Linie, dann ist das Kamel auch ohne Text für Jeden klar ersichtlich und damit der neue Zusammenhang im Bild selbst hergestellt. Dann kann auch der interne Verwendungshinweis auf jeden Fall wieder raus - das zum Anliegen von Charly. --8-D 14:25, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Wäre die Youtubevideo-Weiterverwurstung verboten, würde auch nicht offen geworben werden für Software, die das Herunterladen und Zuschneiden von Youtubevideos ermöglicht - wie z.B.diese hier oder hier. 8-D 14:35, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Ist kryptisch, aber im Rahmen der dortigen Webseite steht da nicht. Da steht in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang. Bevor das hier in Schlammschlacht ausartet - was nicht nötig ist und schade wäre - setze ich nachher mal die Idee um, die mir vorhin gekommen ist mit der Linie, dann ist das Kamel auch ohne Text für Jeden klar ersichtlich und damit der neue Zusammenhang im Bild selbst hergestellt. Dann kann auch der interne Verwendungshinweis auf jeden Fall wieder raus - das zum Anliegen von Charly. --8-D 14:25, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Den Passung bezgl. der Nutzungsbedingungen hast du falsch verstanden. Es wird jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz bezüglich des Zugangs zu Nutzerübermittlungen über die Webseite eingeräumt sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung - im Rahmen der dortigen Webseite. Hatte ich aber auch in der Rostklärung schon erläutert, also da kommen wir nicht weiter und du hast selbst eingeräumt, dass die dortigen NUB sehr wackeln..zum Rest besser die vorhandene Disk nutzen. Bin auch erstmal weg. Ungott 13:39, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Du wirst ja jetzt nicht auch noch bestreiten wollen, dass grundsätzlich eine nicht unerhebliche Anzahl der dort hinterlegten Inhalte bereits Urheberrechtsverletzungen sind? Ungott 15:26, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Übrigens: Wenn Ungott und ich uns schonmal in einem Thema einig sind, sollte das eigentlich ein Zeichen dafür sein, dass die Sache klar ist :-) --Wanderdüne 16:58, 14. Mär. 2011 (NNZ)
Stimmt Ungott 18:27, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Ich weiß zwar nicht wer hier so eine Ansicht vertritt, Zitat:
- Dennoch ist eine Kollegin der Meinung, sämtliches Fremdmaterial (Screenshots, Zeitungsartikel, Bilddateien) hochladen zu dürfen, indem sie sich auf §51 UrhG beruft.
- Aber ich bin stark der Meinung, dass eine solche Person - sofern es sie gibt - sofort gesperrt werden sollte. Wie ich es in Diskussionen stets klargestellt habe, muss beim Zitieren der Zweck des Zitats erkennbar sein und die Mittel (Ausmaß des Zitats) rechtfertigen.
- Vorschlag zum Anliegen ganz oben: Wegen der Widerverwendbarkeit von hochgfeladenen Dateien im Sinne von Creative Commons sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass der Zweck (hier: Satire) in der hochgeladenen Datei selbst erkennbar ist und nicht erst im Zusammenhang mit einem Artikel. Sofern nicht durch den gewählten Bildausschnitt bereits ersichtlich (Bsp.), sollte das zukünftig durch eine in das hochzuladende Bild selbst integrierte Beschreibung (z.B. als zuvor eingefügte Bildunterschrift) erfolgen. --8-D 18:57, 15. Mär. 2011 (NNZ)
Nein, Maria. Ich habe mir extra die Mühe gemacht, für diese Zwecke einen Anwalt zu konsultieren. Wenn du also bitte so freundlich wärst, auf der anhängigen Diskussionsseite Stellung zu beziehen. Zweitens kann es nicht sein, dass du jetzt praktisch wiederum pauschal auf die Anwendbarkeit des §51 UrhG bestehst. Aus dem anwaltlichen Schreiben ist doch eindeutig hervorgegangen, dass selbst Gerichte von Fall zu Fall abwägen müssen, ob der Paragraph tatsächlich statthaft ist und jetzt bestehst du immer noch darauf, den $51 UrhG beinahe beliebig einzusetzen. Ich werde das nicht länger diskutieren. Sofern mir solche Extravaganzen jetzt immer noch so häufig unterkommen, gibt es ganz einfach kein Ticket dafür. Schau dir bitte nochmal die Rückmeldung des Anwalts an: Der alleinige Hinweis auf Satire könnte den Urheberrechtsschutz aushebeln, weshalb es nicht ratsam ist, $51 UrhG dauerhaft heranzuziehen. Ungott 19:48, 15. Mär. 2011 (NNZ)
- Liebe Christina, Du missverstehst offenbar meine Intensionen. Letzteres ist das Gegenteil dessen, was ich beabsichtige. Dass Du dem Anwalt geschrieben hast, begrüße ich sehr - und ebenso dass er eine so schnelle und brauchbare Antwort geschickt hat. Sie stimmt absolut mit meiner Intension überein und konkretisiert diese mit dem Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zwischen der zitierten Stelle und den eigenen Gedanken des Zitierenden ein "innerer Zusammenhang" bestehen muss.
- Mein Vorschlag an die Allgemeinheit im Sinne dieses Threads ist, diesen inneren Zusammenhang am hochzuladenden Bild/ausschnitt selbst deutlich zu machen, um diesen Zusammenhang untrennbar mit dem Hochgeladenen zu verbinden, damit das in jedem Fall auch außerhalb eines Artikels und auch außerhalb der Kamelo deutlich wird, um damit die Weiterverwendbarkeit nach Creative Commons zu gewährleisten. Denn Letzteres ist das Anliegen dieses Threads. Wenn Du diesem Vorschlag ablehnend gegenüberstehst, dann ist das Deine absolut legitime Haltung - genauso legitim wie meine.
- Meine Motive sind die, die ich auch offen darlege, in diesem Fall die Suche nach der Antwort auf "Wie kann ein Zitat laut geltendem Recht im Sinne von Creative Commons umgesetzt werden?" Konkret: "Wie kann im Sinne von Creative Commons der innere Zusammenhang zwischen Zitat und eigenen Gedanken selbst außerhalb dieses Wikis gewahrt bleiben?" --8-D 20:59, 15. Mär. 2011 (NNZ)
- Die Frage ist, was ist das Problem, wenn unfreie Inhalte, die hier legal hochgeladen werden, weil meinetwegen das Zitatrecht, Parodiefreiheit oder wasweißich gelten, wieso diese unfreien Inhalte überhaupt unter der CC-Lizenz stehen müssen, und nicht einfach sicherheitshalber unter eine unfreie Lizenz (nur in der Kamelopedia nutzbar) gestellt werden? Das mit der CC-Lizenz halte ich für äußerst riskant. --Wanderdüne 21:04, 15. Mär. 2011 (NNZ)
- Ich dagegen finde, dass wir es doch gar nicht nötig haben, unfreie Inhalte von irgendwoher zu übernehmen. Ich bin doch hier nicht der Einzige, der malen kann. Von den sieben derzeit aktiven Kamelen können mindestens vier gut mit einem Malprogramm umgehen. Das was dann dabei herauskommen würde, hätte sogar garantiert eine bessere Qualität als dieser mickrige screenshot! ≡c.w. 21:15, 15. Mär. 2011 (NNZ)
- Liebe Maria, leider verkennst du bei all deinen Ausführungen, dass die Anwendbarkeit des §51 UrhG zwecks Urheberrechtsschutz ein Sonderfall bleiben muss. Bevor du also fortfährst, dir Gedanken darüber zu machen, in welchem Kontext dieser Paragraph weiterhin Gültigkeit hat, solltest du die Möglichkeit mit einschließen, dass du dich aus juristischer Sicht auf ganz glattem Parkett bewegst. Genau das geht aus der Nachricht meines Anwalts nämlich hervor und nicht diese eine zitierte Stelle aus einem Urteil des BGH, das "zwischen dem Zitierenden und dem Zitat ein innerer Zusammenhang bestehen müsse". Vielmehr lässt sich konstatieren, dass solche Ausnahmeregelungen eben nicht grundsätzlich nach Schema F anwendbar sind. Du hingegen intendierst, §51 UrhG salonfähig zu machen, indem du nun postulierst, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Umschweife in einen satirischen Zusammenhang zu stellen. Wie bereits erwähnt: Der bloße Hinweis auf Satire weicht den Urheberrechtsschutz auf und ist rechtlich - sofern du ab sofort grundsätzlich so verfahren möchtest - nicht vertretbar. Zudem stimme ich c.w. zu. Ist es wirklich nötig, fremde Inhalte zu stehlen, diese satirisch zu intonieren (wobei hier auch wieder fraglich ist, was als Satire gelten kann und was nicht) und sie dann unter einer Creative Commons Lizenz anzubieten? Urheberrechtsverletzungen sind eine Sache - eine andere Sache ist es, solches Material dann auch noch als freie Inhalte anzubieten. Kopfschüttelnd, Ungott 22:26, 15. Mär. 2011 (NNZ)
EIgentlich wollte ich mich hier nicht einmischen, aber bevor man mir nacher noch mangelndes Interesse vorwirft: Ich muss sagen, dass ich im großen und ganzen Ungott zustimme. Bildzitate sollten mMn wenn überhaupt, dann nur in seltenen Ausnahmefällen eingesetzt und dann auch entsprechend gekennzeichnet und mit Quellenangaben versehen werden. Die Urheberrechte werden hier schon wesentlich großzügiger als in der WP ausgelegt, und dort wiederum legt man teilweise bereits ziemlich großzügig aus. Ich weiß dass die ganze Paragrafenreierei nicht unbedingt dem Spaß zuträglich ist, aber leider scheint es mir eine ziemlich große juristische Grauzone zu sein, und rechtliche Probleme können ganz schnell noch wesentlich weniger spaßig werden. Schlimmstenfalls stünde vielleicht sogar die Existenz der Kamelopedia auf dem Spiel. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass Teule unbedigt dazu befragt werden sollte, denn er ist der erste, der den Kopf für die Inhalte hier herhalten muss (was natürlich nicht heißt, dass der Hochlader eines problematischen Bildes nichts zu befürchten hätte), und er muss wissen, welches Risiko er eingehen will. -- TM?! 23:03, 15. Mär. 2011 (NNZ)
- Danke, endlich ein Statement, das auch direkt mit der Sache zu tun hat. Und anstatt sich über die Gefahren, die diese geglaubte Zitatfreiheit mit sich bringt, bewusst zu werden, wird hier schon wieder einen Schritt weiter gegangen, indem überlegt wird, wie die Angelegenheit nun auch noch CC-kompatibel zu lösen ist. Ungott 23:12, 15. Mär. 2011 (NNZ)
- Nachtrag: Nicht unerwähnt bleiben darf die Tatsache, dass ein zitiertes Werk im Regelfall urheberrechtlich geschützt ist; ob ein expliziter Copyright-Vermerk vorliegt oder nicht, ist dabei nicht von Belang. Entsprechend darf ein zitiertes Werk bereits aus diesem Grund nicht von © auf eine CC-Lizenz umgestellt werden. Die Endlizenz darf von der Quellizenz nicht abweichen; exemplarisch darf ein als CC-by-sa lizenziertes Bild nicht auf PD runtergestuft werden. Neben meinen bisherigen Vorbehalten ist die von 8-D forcierte Zitatfreiheit also auch deshalb äußerst problematisch - da ein zitiertes Werk folgerichtig nur unter einer kamelopedia-internen Lizenz angeboten werden kann. Soviel noch einmal zu den unfreien Inhalten. Ich hoffe, dass dies auch für Kamele nachvollziehbar ist, die sich nicht tagtäglich mit dem ganzen Lizenzbrei befassen. Ungott 01:12, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- Leute, jetzt mal Klartext: Es geht mir mitnichten um beliebige Inhalte oder gar um das Motiv, sich Fremdwerke anzueignen, etwa indem man einfach kategorisch behauptet, das sei Satire - so wie es mir hier implizit unterstellt wird. Es geht mir etwa um solche Sachen wie das :
- Solche Ausschnitte werden auch auf anderen Plattformen genutzt - etwa auf Bastian Sicks Webseite oder in der Rubrik "Hohlspiegel" des Printmagazins Der Spiegel. In letzterer Rubrik - und das ist für uns interessant - werden gefundene Ausschnitte unkommentiert gezeigt. Schon vor langer Zeit hatte ich deshalb im Rahmen der Neuformulierung unserer Hochladeregeln bei der Redaktion des Spiegels angerufen und gefragt, auf welche rechtliche Grundlage sich diese Zitate stützen. Die Antwort war, dass sie sich mit den abgebildeten Ausschnitten auf das Zitaterecht beziehen. Stefan Raab benutzt ganze Filmausschnitte, um sie im satirischen Kontext zu verwursten - und darf das.
- Ich möchte auch weiterhin die Möglichkeit haben, mich satirisch etwa mit Schlagzeilen oder Sendungen auseinandersetzen. Dass ich dabei die nötigen Rahmenbedingungen einhalte, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Im obigen Beispiel wäre es ohne die Abbildung der krotesken Schlagzeile, die für sich genommen schon die Realsatire darstellt, schwerlich gegangen. Satire schließt auch Auseinandersetzung mit Erzeugnissen anderer Medien ein. --8-D 11:42, 16. Mär. 2011 (NNZ)
Schon faszinierend zu beobachten, mit welcher Renitenz hier teils argumentiert wird und es wird immer abenteuerlicher. Inwiefern stellt dein Zeitungsartikel denn eine Realsatire dar? Und wo besteht da der Zusammenhang zwischen dem Zitierenden und dem zitierten Werk? Kompletter Blödsinn, sorry. Und damit ist für mich an dieser Stelle EOD. Stimmen wir doch ganz einfach ab.. Ungott 11:59, 16. Mär. 2011 (NNZ)
Abstimmung (abgebrochen, s.u.)[<small>bearbeiten</small>]
Soll die rechtlich äußerst umstrittene Zitatfreiheit auf Kosten der Gemeinfreiheit standardmäßig in die Hochladeregeln aufgenommen werden? Falls sich die Herde dagegen entscheidet, soll auch in Zukunft unter allen Umständen vermieden werden, dass von dieser Ausnahmeregelung dauerhaft Gebrauch gemacht wird.
- Die Art der Fragestellung ist manipulativ. Die Behauptung, dass es sich um eine rechtlich äußerst umstrittene Angelegenheit handelt, ist nicht zutreffend: Das Zitaterecht ist nicht umstritten sondern rechtlich als solches festgelegt. Rahmenbedingung ist, dass der Umfang, wieviel zitiert wird, durch den Zweck, den das Zitat erfüllen soll, gerechtfertigt sein muss. Siehe dazu auch Wikipedia:de:Bildrechte#Das Bildzitat nach § 51 UrhG.
- Wenn Abstimmung, dann bitte mit neutraler nicht manipulativer Fragestellung und ohne Verzerrung des Hintergrundes. --8-D 15:13, 16. Mär. 2011 (NNZ)
Die Art der Fragestellung ist im Gegenteil ganz moderat, da
- die Verwendung nach §51 UrhG aus juristischer Sicht grundsätzlich Ermessenssache der Gerichte ist
- und das Zitatrecht lizenztechnisch die Gemeinfreiheit konterkariert.
Ungott 16:14, 16. Mär. 2011 (NNZ)
Abbruch, weil ...[<small>bearbeiten</small>]
Kamel möge mal einen Blick auf Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern werfen. Dort haben unter nervenaufreibenden Anstrengungen vor fast 2 Jahren das Hochladen von an sich unfreiem Kram unter gewissen Umständen erlaubt. Obiger Sachverhalt ist also Bereits Teil unserer Hochladeregeln, also ist die Abstimmung überflüssig. --Nachteule 15:30, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- Es ging doch wohl um die Frage, ob die Hochladeregeln auf eine weitere rechtliche Grauzone ausgedehnt werden. Die Verwendung der Zitatfreiheit nach §51§ wird im Regelwerk mit keinem Wort erwähnt, weshalb diese Abstimmung durchaus Sinn gemacht hätte. Ungott 16:14, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- Natürlich wird das Bildzitat erwähnt ... und zwar unter den Ausnahmen unten im knallroten Bereich.
- Insofern sehe ich überhaupt nicht, wo wir hier das massive Hochladen geschützter Inhalte propagieren, noch sehe ich in der Auflistung der neuen Dateien, dass diese Ausnahme bei uns massiv genutzt wird.
- In diesem Thread wird wieder mal Drama um des Dramas willen veranstaltet. Einen realen Anlass kann ich nicht erkennen. --Nachteule 16:22, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- (BK) Sorry, aber nö. Die Fragestellung hat mMn durchaus Sinn gemacht. Die Abstimmung aber nicht. Ich haber mich ganz bewusst nichgt daran beteiligt. Es wäre das einzig Vernünftige gewesen, Teule zu fragen, nicht nur, weil er hier das Sagen hat, sondern auch, weil er dafür den Kopf hinhalten muss. Hätte er sich für eine Abstimmung ausgesprochen (was er natürlich nicht hätte), hätte man immer noch eine machen können. -- TM?! 16:24, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- Muss ich mich allen Ernstes komplett aus der Kamelopedia zurückziehen, bis du Betonkopf endlich begreifst, dass mir der Laden nicht gehört und ich keinesfalls das Sagen habe? ;) --Nachteule 16:26, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- (BK) Sorry, aber nö. Die Fragestellung hat mMn durchaus Sinn gemacht. Die Abstimmung aber nicht. Ich haber mich ganz bewusst nichgt daran beteiligt. Es wäre das einzig Vernünftige gewesen, Teule zu fragen, nicht nur, weil er hier das Sagen hat, sondern auch, weil er dafür den Kopf hinhalten muss. Hätte er sich für eine Abstimmung ausgesprochen (was er natürlich nicht hätte), hätte man immer noch eine machen können. -- TM?! 16:24, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- @Nachteule: Soll ich dir jetzt vielleicht noch die ganzen Bilddateien um die Ohren schleudern, die Anlass für diese völlig kompromisslose Auseinandersetzung gewesen sind? Primär ging es aktuell um nur 2-3 "zitierte Werke", sekundär haben wir eine ganze Reihe davon, wenn ich mir die unvervorlagten Bilder mal ansehe und 8-D bestand ja im Rahmen dieses Threads nunmal darauf, das Zitatrecht auch weiterhin zu beanspruchen (weil Stefan Raab das ja schließlich auch darf..) Ungott 16:29, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- (BK und langsam wohl auch OT) Nein, as war eine Fehleinschätzung von mir, für die ich mich in aller Form entschuldige. Ich dachte, Fire hätte dir die Kamelopedia irgendwann mehr oder weniger offiziell überschrieben, aber anscheinend hat er das nicht. Natürlich gehört dir der Laden nicht, sondern JeLuF. Du bist lediglich von ihm bis auf Widerruf mit den administrativen Angelegenheiten beauftragt. Wäre dass hier eine Zeitschrift, wärst du nicht der Verleger, sondern der von ihm ernannte Chefredakteur. Du kannst also beruhigt sein: Du hast nicht das sagen, weil dir der Laden gehört, sondern weil der, dem der Laden gehört, entschieden hat, dass du entscheidest, damit er seine Ruhe vor den Entscheidungen hat. ;-) -- TM?! 16:34, 16. Mär. 2011 (NNZ)
Ausschließlich freie Inhalte um jeden Preis? Nö.[<small>bearbeiten</small>]
Nun gut, dann mal eine lange Abhandlung zu diesem ganzen Themenkomplex *würg*
Also, der Satz auf der Hauptseite („Mööepp, die Kamelopedia ist eine mehrsprachige Enzyklopädie, deren Inhalte für immer frei nutzbar sind.“) heißt zunächst mal nix anderes, als dass man die Kamelopedia bis zum Sankt Nimmerleinstag kostenlos nutzen (lesen, berabeiten) kann. Er bedeutet keinesfalls, dass man mit den Inhalten der Kamelopedia (Weiternutzung) machen kann, was man will. All unsere Inhalte unterliegen den unterschiedlichsten Lizenzbedingungen (Texte unter CC/GFDL-Doppellizenz, Medienlizenzen sind da noch mannigfaltiger). Maßgeblich ist da übrigens nicht obiger Hauptseitensatz, sondern der Spruch im Footer jeder Seite ("Der Text ist unter der „Creative Commons Attribution/Share-Alike“-Lizenz verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Bild-Lizenzen können abweichen.")
So, nun mal zum Urheberrecht. Worum geht's dabei überhaupt? Kurz gesagt: Wenn jemand etwas schöpft, dann soll er das auch in Taler umsetzen können (wenn er will), und Applaus hat er sich auch von seinen Mitkamelen verdient unter Umständen. Der ganze existierende Paragraphenbrei hat ja nun primär mal den Sinn, dass nicht jemand anderes sich mit fremden Inhalten eine goldene Nase verdient bzw. diese frei zugänglich macht und dem Schöpfer somit Taler und Applaus durch die Lappen gehen.
Ich will sehr wohl, dass die Kamelopediautoren das Geschöpfte anderer respektieren und hier nicht zügel- und vor allem zusammenhangslos fremde geschützte Inhalte hochladen. In der Regel möchte ich auch sehr wohl, dass - wenn Inhalte anderer genutzt werden - möglichst freie Quellen genutzt werden. Aaaaber: Ich möchte auch, dass in der Kamelopedia kreativ geschöpft werden kann, wenn es eben keine freien Quellen gibt bzw. gar nicht geben kann. Aktueller Anlass: Explodierende Atomreaktoren in Zipangu. So ein Kawumm dauert nur wenige Augenblicke, ein TV-Sender hat zufällig die Kamera drauf gehalten, freies Material gibt es halt nicht und kann nachträglich explosionsbedingt auch nicht angefertigt werden. Ich finde schon, dass wir uns auch bildunterstützt mit solchen Geschehnissen auseinandersetzen sollen könne dürfen. Screenshots aus dem ganzen verfügbaren Katastrophenmaterial bzw. deren Nutzung hier mögen rechtlich zwar auf ziemlich wackeligen Hufen stehen, moralisch habe ich damit aber nicht die Bohne ein Problem, denn niemanden entsteht durch solche Screenshots ein Schaden. Das hier hochgeladene Bild unterstützt den vorhandenen Text [1], niemand verliert deshalb Respekt oder Kohle und die Welt dreht sich weiter. Natürlich liegen sämtliche Verwertungsrechte beim TV-Sender (NHK glaube ich), aber bei dem ganzen Material sehe ich zum einen keinen wirklich schöpferischen Akt, noch spiegeln wir hier stundenlanges filmisches Rohmaterial.
Wenn wir uns mit tagesaktuellen und historischen Ereignissen und gesellschaftlichem Kram ansprechend auseinandersetzen wollen, kommen wir um die Nutzung nicht frei lizenzierbarer Quellen nicht immer herum ... dann ist das halt so.
Die moralische Frage, die sich dabei jeder Autor/ Hochlader nur selbst stellen sollte ist "entsteht durch die Nutzung unfreien Materials dem Urherber ein Schaden?"
Die Fragestellung sollte keinesfalls lauten "könnte dieser Inhalt von irgendeinem geldgeilen Abmahnanwalt missbraucht werden, um sich die Taschen zu füllen?"
Die unfreien Inhalte müssen natürlich im inhaltlich direkten Zusammenhang mit selbst geschöpften kamelopädischen Inhalten stehen. Ein existierender Artikel Lady Gacker ist noch lange kein Grund, hier das musikalische Gesamtwerk von Lady Gaga im ogg-Format hochzuladen und zur Verfügung zu stellen ...
Ich bin aber in aller Deutlichkeit dagegen, aus reiner Angst vor Abmahnawälten oder purer Paragraphenhörigkeit pauschal und in Zement gegossen auf jegliche Nutzung unfreier Inhalte zu verzichten.
Aber es gilt ebenso: Freie Quellen haben hier die höhere Priorität, d.h., wenn es freie Quellen gibt, dann sind diese zu nutzen ... und nicht aus Bequemlichkeit das erstbeste Bild, was die Google Bildersuche ausspuckt. --Nachteule 18:44, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- Diese Ausführung möchte ich nicht unkommentiert lassen, denn sie spricht mir aus der Seele. Darüber hinaus kann ich sagen, dass ich mich in dem für mich relevanten Maße und darüber hinaus über die rechtlichen Rahmenbedingungen kundig gemacht habe und immer wieder kundig mache. In keiner Weise gehe ich leichtfertig mit solchen Rahmenbedingungen um. In meiner zurückliegenden Illustratorenausbildung hatten wir damals ganz groß das Thema Urheberrecht und verwandte Rechte und was es dazu zu beachten gilt, ebenfalls damit in Berührung kam ich während meiner Tätigkeit als Mitredakteurin eines kleinen Magazins. Nach wie vor mache ich mich in solchen Angelegenheiten schlau, habe erst kürzlich in Rechtsforen Fragen zu einem Grenzfall gestellt, der mir hier aufgefallen ist bezüglich der Nutzung einer Werbefigur mit nur geringfügiger eigener Bearbeitung (Klärung steht noch aus). --8-D 22:42, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- Dem schließe ich mich grundsätzlich auch an, das von dir herangezogene Bildchen hat ja auch von mir höchstpersönlich ein Ticket erhalten. Meine Intention ist es allerdings immer gewesen, solche Bildzitate als Sonderfälle zu händeln und ich hatte den Eindruck, dass 8-D hier eben einen Freibrief erwirken wollte, urheberrechtlich geschütztes Material beliebig unter Verwendung des §51 UrhG als Zitatfreiheit gelten zu lassen. Die unvervorlagten Altlasten sprechen da im Übrigen für sich selbst. Zum Thema Abmahnung sei gesagt, dass ich der Meinung bin, dass wir bisher einfach großes Glück hatten, dass ein solcher GAU bislang nicht eingetreten ist. Viele Urheberrechtsverletzungen sind hier schon seit 2006 eingelagert und dass eine Abmahnungswelle bisher ausblieb, erkläre ich mir allein anhand der Tatsache, dass es der Kamelopedia an entsprechendem Publikum fehlt. Vielleicht magst du ja erstmal dein eigenes strittiges Material bereinigen und auf diesbezügliche Hinweise von mir eingehen.. Ungott 20:24, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- Mein eigenes "strittiges" Material betrachte ich als Platzhalter, quasi als Brückentechnologie, bis freier Ersatz dafür gefunden wird oder es mangels solchen Ersatzes evtl. in der Tonne landet. Ich selbst befasse mich mit meinem Krempel, wenn Zeit, Lust und Muße vorhanden sind. Im übrigen habe ich für meine Altlasten zwar selbst den Kopf hinzuhalten, eine Verpflichtung es im Zeitraum x selbst zu bereinigen sehe ich aber nicht. Uninspiriert einen paragraphengetreuen Ersatz hinzuklatschen sehe ich ebensowenig ein, wie sämtliche nicht 1A verROSTeten Inhalte blindlings in die Tonne zu treten, nur weil das lizenzlich nicht alles "in Ordnung" ist ... und das bezieht sich im übrigen auf alle Inhalte, nicht nur die meinigen. --Nachteule 23:57, 16. Mär. 2011 (NNZ)
- Das kannst du ja wohl nicht ernst meinen. Nicht 1A-Rost-Inhalte habe ich bislang ebensowenig in die Tonne getreten, wie manche, auch von dir begangene Urheberrechtsverletzungen. Da du dich ja auch nicht als Verantwortlicher dieses Ladens siehst, könntest du dich ruhig ein wenig mäßigen, da ich selbst fragwürdige Inhalte nicht ohne Weiteres lösche. Sofern es dir aber lieber ist, werde ich meine Dienste an dieser Seite einstellen. Wann und wie du dein eigenes Material bereinigst ist selbstverständlich dir überlassen. Glücklicherweise habe ich mich ja aus dem Impressum ausgetragen. Ungott 00:08, 17. Mär. 2011 (NNZ)
- Ich gehe mal davon aus, dass du mich gründlich missverstanden hast. Ich habe nur von mir geredet, keine Ahnung, wie du dir daraus einen Angriff auf dich zurechtgezimmert hast. Ratlos, Nachteule 00:29, 17. Mär. 2011 (NNZ) (im übrigen sind meine Altlasten auch gar nicht Thema diess Threads)
- Das kannst du ja wohl nicht ernst meinen. Nicht 1A-Rost-Inhalte habe ich bislang ebensowenig in die Tonne getreten, wie manche, auch von dir begangene Urheberrechtsverletzungen. Da du dich ja auch nicht als Verantwortlicher dieses Ladens siehst, könntest du dich ruhig ein wenig mäßigen, da ich selbst fragwürdige Inhalte nicht ohne Weiteres lösche. Sofern es dir aber lieber ist, werde ich meine Dienste an dieser Seite einstellen. Wann und wie du dein eigenes Material bereinigst ist selbstverständlich dir überlassen. Glücklicherweise habe ich mich ja aus dem Impressum ausgetragen. Ungott 00:08, 17. Mär. 2011 (NNZ)