Rüpelhaft: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die '''Rüpelhaft''' ist eine besondere Form der Freiheitsstrafe, bei der der [[Delinquent]] seine Zelle mit eigens für diesen Zweck ausgebildeten Hilfspeinigern, sog. "Rüpeln" teilen muss. Bei Erstinhaftierungen lässt man es gewöhnlich bei nur einem Rüpel bewenden, bei Rückfälligkeit oder schlechter Führung kann deren Zahl auf bis zu zwölf erhöht werden. Im harmlosesten Fall hat der Häftling von den Rüpeln lediglich Beschimpfungen zu gewärtigen. Mit etwas weniger Glück sind freilich auch Hämatome, Abschürfungen, | + | Die '''Rüpelhaft''' ist eine besondere Form der [[Freiheitsstrafe]], bei der der [[Delinquent]] seine Zelle mit eigens für diesen [[Zweck]] ausgebildeten Hilfspeinigern, sog. "Rüpeln" teilen muss. Bei Erstinhaftierungen lässt man es gewöhnlich bei nur einem Rüpel bewenden, bei Rückfälligkeit oder schlechter Führung kann deren Zahl auf bis zu zwölf erhöht werden. Im harmlosesten Fall hat der Häftling von den Rüpeln lediglich Beschimpfungen zu gewärtigen. Mit etwas weniger [[Glück]] sind freilich auch Hämatome, Abschürfungen, ausgerissene Haarbüschel oder Knochenbrüche drin. Ganz böse wird's wenn der Rüpel den Häftling in der Dusche dazu auffordert, sich nach der [[Seife]] zu bücken - wobei hier der Übergang zur [[Vorbeugehaft]] oft fließend ist. |
− | Heute geht man schon wegen der mit dem Einsatz von Rüpeln verbundenen Gehaltskosten zunehmend zu preisgünstigeren Haftformen wie insbesondere der [[Ekelhaft]] über. Eine historische Rüpelhaftanstalt ist in '' | + | Heute geht man schon wegen der mit dem Einsatz von Rüpeln verbundenen Gehaltskosten zunehmend zu preisgünstigeren Haftformen wie insbesondere der [[Ekelhaft]] über. Eine historische Rüpelhaftanstalt ist in ''Zores'' (Insel [[San Labello]], [[Atoll von Kalau|Kalau]]) zu besichtigen. |
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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2013, 12:26 Uhr
Die Rüpelhaft ist eine besondere Form der Freiheitsstrafe, bei der der Delinquent seine Zelle mit eigens für diesen Zweck ausgebildeten Hilfspeinigern, sog. "Rüpeln" teilen muss. Bei Erstinhaftierungen lässt man es gewöhnlich bei nur einem Rüpel bewenden, bei Rückfälligkeit oder schlechter Führung kann deren Zahl auf bis zu zwölf erhöht werden. Im harmlosesten Fall hat der Häftling von den Rüpeln lediglich Beschimpfungen zu gewärtigen. Mit etwas weniger Glück sind freilich auch Hämatome, Abschürfungen, ausgerissene Haarbüschel oder Knochenbrüche drin. Ganz böse wird's wenn der Rüpel den Häftling in der Dusche dazu auffordert, sich nach der Seife zu bücken - wobei hier der Übergang zur Vorbeugehaft oft fließend ist.
Heute geht man schon wegen der mit dem Einsatz von Rüpeln verbundenen Gehaltskosten zunehmend zu preisgünstigeren Haftformen wie insbesondere der Ekelhaft über. Eine historische Rüpelhaftanstalt ist in Zores (Insel San Labello, Kalau) zu besichtigen.
Schnell noch einen Blick ins Kamelionary: Lasterhaft
Nur ein kleiner Haftstreifen…
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