Schnellgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎Fertiggerichte: + Skandal der bundesweiten Hausdurchsuchungen auf Verlangen der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main)
 
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'''Schnellgerichte''' sind in Deutschland verboten. In amerikanischen Spielfilmen kann man allerdings immer wieder welche beobachten.
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== Herstellung eines Schnellgerichts ==
 
Man nehme eine Prise [[Mord]] und einen schwarzhäutigen Angeklagten aus der Unterschicht und kocht das ganze einige Minuten durch. Ein weich geklopfter Pflichtverteidiger kann vorsichtig dazu gegeben werden. <br> Nun suche man zwölf arrogante Geschworene weißer Hautfarbe, über die man vorher großzügig [[Vorurteil]]e und [[Rassismus]] gestreut hat.
 
Dieses Schnellgericht kann nun jederzeit aufgewärmt werden.
 
 
 
== Aufwärmen eines Schnellgerichts ==
 
Das geht in wenigen Minuten. Man heizt die Stimmung im [[Gericht]] mit erfundenen Beweisen und hohlen Nüssen auf und gibt die Geschworenen anschließend in einen kleinen Topf, der gut verschlossen werden muss. Nachdem man den [[Topf]] gut geschüttelt hat, sollte ein recht bitterer Schuldspruch herauskommen. 
 
Der Angeklagte kann nun in die Mikrowelle gegeben werden.
 
 
 
== Fertiggerichte ==
 
Fertiggerichte sind heute nur noch im Fernen Osten üblich, bei uns waren sie im [[Mittelalter]] sehr verbreitet. Das Fertiggericht geht so schnell, es ist schon fertig, bevor es überhaupt angefangen hat. <br> Die [[Inquisition]] hat früher nämlich jeden Angeklagten ohne langen Prozess sofort schuldig gesprochen und verbrannt. Dadurch sparte man sich Gerichtskosten und kaum einer klagte darüber, dass das Gerichtssystem zu lasch sei.
 
 
 
Auch in der [[Staatsanwalt]]schaft Frankfurt/Main wird diese Form Fertiggerichte favorisiert:  Pfotografen, von denen die [[Polizei]] annimmt, sie seien Zeugen einer Prügelei, werden mit Hausdurchsuchungsbefehl überfallen und trotzdem dass ein Presseausweis zur Kenntnis genommen wurde (bestätigend die Beschränkungen der verfassungsmäßig geschützten Pressefreiheit) werden deren Computer und Kamera-Speicherkarten mit den Rohbildern einfach beschlagnahmt. Da diese Computer aber deren Produktionsinstrument sind, mit denen sie sich ihre Brötchen verdienen, brauchen diese Pfotografen jetzt nicht mehr extra verbrannt werden, man muss jetzt einfach nur abwarten, bis sie verhungern. Danach kann man die Computer wieder zurückbringen und bescheinigen: „War doch nicht so gemeint!“
 
 
 
{{sn}} [[Fastfood]]
 
 
 
{{rechtshinweis}}
 
 
 
[[wiki:Schnellgericht]]
 
 
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Kulinarik]]
 

Aktuelle Version vom 24. Februar 2019, 02:29 Uhr

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