Diskussion:Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ArtikelTeaser|Kopfzeile=[[Projekt:Bürokratenspiel|Bürokratie]] der Woche|Bild=Ball, blau, ungefährlich.png|Grösse=90|Bildausrichtung=left|Text= Die '''[[Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle]]''' (BLUBB) bezeichnet eine von einem [[Amt]] ausgestellte Genehmigung, blaue Bälle zu lagern, solange sie ungefährlich sind. Der Antragsteller einer Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle hat nachzuweisen, dass die Ruheenergie des blauen [[Ball]]s (sein Eigengewicht) sich im Rahmen „allgemein gültiger zur Lagerung geeigneter Gegenstände“ befindet. Es ist auszuschließen, dass der [[blau]]e Ball durch Herumrollen oder Herunterfallen Personen- und/oder Sachschäden verursachen kann. Von einer Lagerung sehr großer und schwerer blauer Bälle (z.B. Planeten) ist abzusehen; eine Berechtigung wird in solchen Fällen nicht erteilt.  ''[[Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle|(mehr...)]]'' |Fußzeile=Weitere [[:Kategorie:GaGA|empfehlenswerte ]] und [[:Kategorie:Recht|juristische]] Artikel}}
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Aktuelle Version vom 26. Dezember 2021, 20:40 Uhr

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