Waffelstillstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Waffelstillstand ist das Aufnehmen und Festhalten eines [[Waffel]]hörnchens. Allgemein gilt er als eine Vorstufe zur [[Eis]]creme.
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Der Waffelstillstand ist so etwa die [[Logik|logische]] Folgerung der Waffelruhe. Bei jener verharren die Waffelhörnchen, oft übereinandergestapelt zu einem bestimmten [[Zweck]] in einer Warteposition, bis man sie in die [[Huf]]e nimmt. Dem Waffelstillstand folgen meist komplizierte Vertragsverhandlungen, in denen genau festgelegt wird, wie viele und welche Kügelchen ins [[Horn|Hörnchen]] gehen und welcher [[Preis]] dafür am [[Ende]] zu entrichten ist (Waffelstillstandsvertrag). In dem Denhaager [[Waffelgesetz]] (DWaffG) von 1907 regelt der [[Artikel]] von Seite 36 dieses Prozedere explizit. So heißt es [[hier]] unter anderem: „Im Waffelstillstand soll dem Kunden wenigstens die Gelegenheit gegeben werden, sich zwischen [[Feige]] und [[Dattel]] entscheiden zu können." Eine Dauer ist [[Gesetz|gesetzlich]] nicht festgelegt worden, weshalb solche Verhandlungen auch über ganze [[Tag]]e und Nächte gehen können, obwohl [[das]] Eis dann meist schon geschmolzen ist. Auch wenn die Verhandlungen stocken oder gar scheitern, soll auf [[Krieg]]sgefangene und zivile [[Opfer]] verzichtet werden.
 
 
 
{{sa}} [[Atomwaffel]] | [[Waffelgesetz]]<br>
 
{{sn}} [[Urinanreicherung]]<br>
 
{{nv}} [[Affenstillstand]]
 
 
 
[[wiki:Waffenstillstand]]
 
 
 
[[Kategorie:Waffen]]
 
[[Kategorie:Fastfood]]
 
[[Kategorie:Gastronomie]]
 

Aktuelle Version vom 28. März 2017, 22:13 Uhr

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