Minischerzpräsident: Unterschied zwischen den Versionen

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(Bundesrat)
K
 
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Das [[Amt]] des '''Minischerzpräsidenten''' besteht in jedem deutschen [[Bundesland]], bisweilen auch vorübergehend als das der ''Minischerzpräsidentin''. Als ''Landesvater'' oder ''Landesmutter'' verehrt, genießen sie die gottgleiche Stellung, die vor der Novemberrevolution 1918 noch [[adel]]ige ''Landesherrn'' inne hatten. Das ''föderale'' System dezentraler Landesvölkchen unterscheidet sich nicht nur in dieser Beziehung nur marginal vom ''feudalen'' System der gottgegebenen Adelsherrschaft der [[Kurhirsch]]en bzw. der Sous-[[König]]e, Großherzöge und sonstigen Landesfürsten. Nur heißt es nicht mehr Aristokratie, sondern [[Demokratie]].
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[[Recht]]lich ist das gut bezahlte [[Ehrenamt]] mit hohem Pensionsanspruch das des [[Anwalt]]es seiner ''[[Bürger|Landeskinder]]'' gegen übergriffige [[Politik]] von [[Bundeskanzleramt]] und [[Bundestag]], weshalb man die Minischerzpräsidentenresidenzen auch ''Staats"kanzlei"'' nennt. [[Staat]] machen dürfen sie auf ihrem Territorium vor allem in den Bereichen [[Bildung]], [[Kultur]] und [[Polizei]]. Letztere wird bevorzugt behandelt durch Ausstattung mit respekteinflößenden Kampfuniformen, in denen sie gerade stehen dürfen für alles, was ihre Landesherrn verhahnebambelt haben.
 
 
 
Alle Minischerzpräsidenten und ihre Adjutanten zusammen bilden den [[Bundesrat]] als politisches Gegengewicht zum [[Bund]].
 
 
 
[[Kategorie:Politiker]]
 

Aktuelle Version vom 2. Dezember 2020, 22:25 Uhr

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