Gehrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gehrecht''' regelt alle [[jurist]]ischen Aspekte des ''[[Gangart|aufrechten Ganges]]'' der [[Zweibeiner]] und des [[Passgang]]es der [[Kamele]], des Aufgehens von [[Teig|Hefeteig]], des täglichen Auf- und Untergehens von [[Sonne]], [[Mond]], und [[Stern]]en, und des Untergehens von [[Schiff]]en, der [[Welt]] und der [[Zivilisation]].
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Was geht und was nicht geht steht natürlich in dem [[Gesetz|Gehsetz]]estext. Hier die beliebtesten Regelungen:
 
 
 
#Gehen in [[Sandale]]n ist nur ohne [[Socke]]n gestattet. Ausnahmegehnemigungen können nur die [[Gemeinde|Gehmeinde]]n ausstellen.
 
#Sind die [[Bürgersteig]]e hochgeklappt, ist es nicht gestattet, stattdessen auf der [[Straße]] zu gehen.
 
#Ausgehverbote sind wenn, dann zuerst für [[Getränke|Gehtränke]] zu erlassen.
 
#Bei Schmuddelwetter dürfen [[Kamele]] nur in [[Gummistiefel]]n raus gehen.
 
 
 
[[Kategorie:Recht]]
 

Aktuelle Version vom 16. Juli 2021, 12:37 Uhr

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