Heiligenschein: Unterschied zwischen den Versionen

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(ein Dokument, das einen zum Führen des Titels "Sankt" berechtigt.)
 
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Der '''Heiligenschein''' ist ein [[Dokument]], das einen zum Führen des [[Titel]]s "Sankt" berechtigt. Die Besitzer von Heiligenscheinen nennt man daher auch [[Scheinheiliger|Scheinheilige]], im Gegensatz zu den [[Säulenheiliger|Säulenheiligen]], deren Heiligkeit durch eine [[Säule]] nachgewiesen wird.
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Den Heiligenschein erwirbt man durch erfolgreiches Bestehen der Heiligenscheinprüfung. Diesen erwirbt man in einer Sakralschule, in welcher man so wichtige Dinge lernt wie das Segnen, das Gebete-Erhören und das Fluchen. Letzterer Prüfungspunkt ist nicht allgemein bekannt, weshalb viele zunächst durch die Heiligenscheinprüfung fallen. Es ist notwendig, da immer die Möglichkeit besteht, zum [[Teufel|gefallenen Engel]] befördert zu werden, und da sollte man die notwendigen Fertigkeiten schon mitbekommen.
 

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2019, 10:52 Uhr

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