Verfassung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Dezember 2006, 18:26 Uhr
Das Verfassen von Verfassungen gebührt alleine dem Verfasser (resp. der Verfasserin bzw. den Verfassern oder auch den Verfasserinnen, je nachdem) von Verfassungen, sofern seine (bzw. ihre) Verfassung es zuläßt.
Nach diesem ehernen Grundsatz schreiten wir nun zur Detailarbeit und versuchen eine verfassungsmäßige Ordnung in die Dinge zu bringen:
- Verfassung meint immer Zustand, der mal gut und mal schlecht sein kein.
- Kein Zustand ist nicht verfassungskonform und dem Grunde nach verboten, so jedenfalls in Kamelonien, in diesem Landstrich wird dieser Nicht Zustand mittels Grundgesetz (s.u.) dokumentiert und durch BRDigung manifestiert.
- Ausnahmezustand ist der Zustand, der eigentlich keiner ist, aber von den Oberkamelen eingebaut wird, damit sie im Falle freier Wahlen nicht um die Macht gebracht werden.
- Die Normalkamele der BRDigungsgesellschaft haben keine Verfassung wie alle anderen Trachtengruppen auf Kamelonien, weil SIE spätestens seit dem II. Wurstkrieg die ausgemachten Looser sind. Die Aluierten haben Ihnen ein Grundgesetz gegeben, welches stets unter dem Genehmigungsvorbehalt derselben gefallen ist. Kamelplebs darf sich hierzu aber nicht wirklich äußern, wegen der Erbsünden. Die Scheindemokratur sorgt dafür, dass nur die Auserwählten über das Schicksal der BRDigungsgesellschaftskamele entscheiden. Nur ein einziges, gegauweilertes Kamel ist aufgestanden um diesen Zustand zu ändern.
- frei nach Lore Lorenz ist die einzige Verfassung, die unsere Politiker wirklich interessiert, ihre eigene, finanzielle.
Siehe auch: unbedingt ansehen >>> Grundgesetz
... oder auch: Dunggesetz