Hartz IV: Unterschied zwischen den Versionen

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1. Zweck des Vereins ist es Arbeitslose zu fördern und ihnen finanzielle Hilfen zukommen zu lassen.
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2. Arbeitslosigkeit ist Ziel des Vereins
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3. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch kollektives Nichtstun
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'''§ 3 Gemeinnützigkeit'''
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1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff lt. Abgabenordnung und der dazu herausgegebenen Erlasse
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2. Der Verein ist Selbstlos tätig.
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'''§ 4 Mitgliedschaft'''
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1. Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern
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2. Jede natürliche Person deutscher Staatsbürgerschaft ist Mitglied des Vereins.
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3. Ordentliche Mitglieder dürfen keiner geregelten Arbeit nachgehen.
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4. Fördernde Mitglieder müssen den Verein durch Steuerabgaben finanzieren.
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5. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod.
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'''§ 5 Beiträge'''
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1. Nur Fördermitglieder zahlen Beiträge.
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2. Wenn ein ordentliches Mitglied einer Geregelten Arbeit nachgehen will, so muss es Abgaben leisten, damit die anderen ordentlichen Mitglieder finanziert werden.
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'''§ 6 Organe des Vereins'''
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1. Arbeitsagentur
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2. Montagsdemo
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'''§ 7 Arbeitsagentur'''
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1. Die Arbeitsagentur ist oberstes Gremium des Hartz iV.
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2. Die Aufgabe der Arbeitsagentur ist es Fördermitglieder zu entlasten und ordentliche Mitglieder zu Betreuen.
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3. Die Betreuung erfolgt durch regelmäßige Gespräche und Stellenanzeigen.
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'''§ 8 Montagsdemo'''
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1. Die Montagsdemo findet wöchentlich auf größeren Plätzen der Kommune statt.
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2. MontagsdemonstrantInnen dürfen keine Waffen außer billig gefertigte Schilder und Transparente tragen.
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3. Ziel der Montagsdemos ist die Auflösung des Vereins.
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'''§ 9 Finanzen des Vereins'''
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1. Der Verein finanziert sich aus Abgaben der Fördermitglieder und Firmen, Initiativen, Aktiengesellschaften, Banküberweisungen und Finanzdienstleistungen.
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2. Der Verein bezahlt die ordentlichen Mitglieder monatlich für geleistetes Nichtstun
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'''§ 10 Auflösung des Vereins'''
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1. Wenn es im Einzugsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nur noch Fördermitglieder gibt, wird der Verein aufgelöst.
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2. Das Arbeitsamt hat über die Auflösung des Vereines zu entscheiden.
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(Mit freundlicher Genehmigung: [http://www.chaossi.blog.de Chaossis-Chaos-Blog] )
  
 
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Version vom 29. Juni 2006, 17:02 Uhr

Hartz IV ist die aktuellste Version von Hartz. Maximale Klebeleistung soll die massiven Beschädigungen des deutschen Arbeitsmarktes flicken. Sein Vorgänger war Hartz III.

Richtig los ging es 2005 mit Schröders schmierig klebrigem Werk Verender 2010, aus dem der Hartz nur so tropfte und als Reorganisation des Humankapitals gefeiert wurde. (Verender 2010 wurde mittlerweile als gesundheitsschädlich eingestuft und ist in Deutschland nur noch als entschärfte Variante Große Qualition erhältlich.)

Inzwischen zeigt Hartz IV erste Erfolge: Mit Papst Paparatzinger hat erstmals wieder ein Deutscher einen Polenjob übernommen.

Die Abk. für Hartz IV ist HIV. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass HIV positiv ist.

Neueren Studien zufolge gibt es auch den Hartz i.V. Dieser ist ein gemeinnütziger Verein der auf Bundesebene existiert. Folgende Satzung wurde mehrheitlich verabschiedet:

Satzung des Hartz iV § 1 Name Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Hartz iV" 2. Er hat seinen Sitz im Wartesaal des Arbeitsamtes. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2 Zweck, Ziel und Aufgaben 1. Zweck des Vereins ist es Arbeitslose zu fördern und ihnen finanzielle Hilfen zukommen zu lassen. 2. Arbeitslosigkeit ist Ziel des Vereins 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch kollektives Nichtstun

§ 3 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff lt. Abgabenordnung und der dazu herausgegebenen Erlasse 2. Der Verein ist Selbstlos tätig.

§ 4 Mitgliedschaft 1. Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern 2. Jede natürliche Person deutscher Staatsbürgerschaft ist Mitglied des Vereins. 3. Ordentliche Mitglieder dürfen keiner geregelten Arbeit nachgehen. 4. Fördernde Mitglieder müssen den Verein durch Steuerabgaben finanzieren. 5. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod.

§ 5 Beiträge 1. Nur Fördermitglieder zahlen Beiträge. 2. Wenn ein ordentliches Mitglied einer Geregelten Arbeit nachgehen will, so muss es Abgaben leisten, damit die anderen ordentlichen Mitglieder finanziert werden.

§ 6 Organe des Vereins 1. Arbeitsagentur 2. Montagsdemo

§ 7 Arbeitsagentur 1. Die Arbeitsagentur ist oberstes Gremium des Hartz iV. 2. Die Aufgabe der Arbeitsagentur ist es Fördermitglieder zu entlasten und ordentliche Mitglieder zu Betreuen. 3. Die Betreuung erfolgt durch regelmäßige Gespräche und Stellenanzeigen.

§ 8 Montagsdemo 1. Die Montagsdemo findet wöchentlich auf größeren Plätzen der Kommune statt. 2. MontagsdemonstrantInnen dürfen keine Waffen außer billig gefertigte Schilder und Transparente tragen. 3. Ziel der Montagsdemos ist die Auflösung des Vereins.

§ 9 Finanzen des Vereins 1. Der Verein finanziert sich aus Abgaben der Fördermitglieder und Firmen, Initiativen, Aktiengesellschaften, Banküberweisungen und Finanzdienstleistungen. 2. Der Verein bezahlt die ordentlichen Mitglieder monatlich für geleistetes Nichtstun

§ 10 Auflösung des Vereins 1. Wenn es im Einzugsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nur noch Fördermitglieder gibt, wird der Verein aufgelöst. 2. Das Arbeitsamt hat über die Auflösung des Vereines zu entscheiden.

(Mit freundlicher Genehmigung: Chaossis-Chaos-Blog )

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