Raubkopie: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Juni 2006, 14:42 Uhr
Raubkopie, die. Kamelsprachlich weitverbreitete Falschdefinition. Das Wort setzt sich zusammen aus:
Raub:
"Wegnahme (Besitzübergang) einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen ein Kamel"
und:
Diebstahl:
"Diebstahl ist eine gegen nicht Kamel zugehöriges Eigentum gerichtete Straftat"
Wenn wir's also genau sehen, gibt's gar keine Raubkopierer.
Viel häufiger gibt es diese Formen:
Kopienräuber:
- Ein Kamel das kopierte Ware wegnimmt.
Räuber-Kopierer:
- Ein Kamel das die Raub-Tat von anderen nachahmt.
- Wer Räuber widerrechtlich kopiert, oder widerrechtlich kopierte Räuber in Umlauf bringt kann mit Strafen bis zu 10 Kameltritten belegt werden.
Raubgutkopierer:
- Ein Kamel das Raubgut kopiert, ob die Kopie gut oder schlecht ist, geht daraus nicht hervor.