Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Kamel:Atreju]] hat nicht gegen Punkt 3 der unveränderbaren Rahmenregeln verstoßen.
 
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*[[Kamel:Atreju]] wurde zuvor in dieser Sache noch nicht gemäß Artikel 4 Absatz a verwarnt.
 
*[[Kamel:Atreju]] wurde zuvor in dieser Sache noch nicht gemäß Artikel 4 Absatz a verwarnt.
*Das bemängelte Fehlverhalten von [[Kamel:Atreju]] ist als im Normalfall nicht rügenbewehrter Formfehler gemäß Artikel 4 Absatz a zu behandeln.
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*Das bemängelte Fehlverhalten von [[Kamel:Atreju]] ist als im Normalfall nicht rügenbewehrter Formfehler gemäß Artikel 4 Absatz b zu behandeln.

Version vom 13. Juli 2006, 15:05 Uhr

Interne Beschlüsse des Spielleiters

Gemäß Artikel 3 der Geschäftsordnung kann der Spielleiter Diskussionen über einzelne Beschlüsse öffentlich machen.

Vorgang Nr. Sllt-Wzft-20060713.02a-INT-RgAtrAntr16: Rüge an Kamel:Atreju

Es ist darüber nachzudenken, ob gemäß §6 Absatz (c) eine Rüge an Kamel:Atreju wegen Nichtbeachtung von §8 Absatz a bzw. Punkt 3 der unveränderbaren Rahmenregeln bei Einreichtung von Antrag Nr. 16 ergehen soll. --Wutzofant 02:12, 13. Jul 2006 (CEST)

Ein solches Vorgehen wird Abgelehnt.png

Begründung:

  • Kamel:Atreju hat nicht gegen §8 Absatz a verstoßen.
  • Kamel:Atreju hat nicht gegen Punkt 3 der unveränderbaren Rahmenregeln verstoßen.
  • Kamel:Atreju wurde zuvor in dieser Sache noch nicht gemäß Artikel 4 Absatz a verwarnt.
  • Das bemängelte Fehlverhalten von Kamel:Atreju ist als im Normalfall nicht rügenbewehrter Formfehler gemäß Artikel 4 Absatz b zu behandeln.