Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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# hergebrachte Grundsätze des Berufsbürokratentums, namentlich: | # hergebrachte Grundsätze des Berufsbürokratentums, namentlich: | ||
## Das haben wir schon immer so gemacht! | ## Das haben wir schon immer so gemacht! |
Version vom 16. Juli 2006, 17:07 Uhr
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Der Aufsichtsrat
Willkommen auf der Unterseite des Aufsichtsrats des Bürokratenspiels!
Schon gewusst, dass ...
... die Unterseite des Aufsichtsrats, anders als seine Oberfläche, permanent von der Sonne abgewandt ist?
Durch Nr. I des Beschlusses Nr. 1 des Aufsichtsrats vom 15. Juli 2006 über die Beantragung einer Unterseite des Aufsichtsrats und zur Regelung anderer Fragen hat der Aufsichtsrat des Bürokratenspiels die Einrichtung einer eigenen Unterseitenhierarchie beschlossen, die mit Entscheidung des Spielleiters vom 15. Juli 2006 zu Antrag Nr. 3 vom 15. Juli 2006 (AIFIK 2006-Sa-20-Wolfgang-3-17-c) gemäß § 9a der Regeln genehmigt wurde.
Unterseiten
- Antragsseite des Aufsichtsrats – Diese Unterseite ist für alle Anträge an den Aufsichtsrat zu verwenden.
- Entscheidungssammlung des Aufsichtsrats
- Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Mitglieder
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 1 Buchst. a der Regeln aus zwei Kamelen. Die verbindliche Mitgliederliste findet sich gemäß Nr. 4 der Unveränderlichen Rahmenregeln auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien. Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit:
Rechtsgrundlagen
Die Arbeit des Aufsichtsrats beruht auf folgenden Regelungen (in hierarchischer Reihenfolge):
- Unveränderliche Rahmenregeln des Bürokratenspiels;
- veränderbare Spielregeln („Regeln“);
- Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie weitere interne Regelungen des Gremiums gemäß § 8 Buchst. a der Regeln;
- hergebrachte Grundsätze des Berufsbürokratentums, namentlich:
- Das haben wir schon immer so gemacht!
- Wo kommen wir denn da hin!
- Da könnte ja jeder kommen!
- technische Ausführungsvorschriften und ähnliche Detailregelungen, wie beispielsweise die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Öffnungszeiten
Gemäß Nr. II des Beschlusses Nr. 1 des Aufsichtsrats vom 15. Juli 2006 über die Beantragung einer Unterseite des Aufsichtsrats und zur Regelung anderer Fragen gilt:
- Der Aufsichtsrat ist Montag bis Mittwoch jeweils von 9:45 Uhr bis 10:30 Uhr und Donnerstags von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr (Spätöffnung für Erwerbstätige) geöffnet. Während der Öffnungszeiten werden nur regelkonforme Anträge bearbeitet. Außerhalb der Öffnungszeiten können nicht regelkonforme Anträge nicht bearbeitet werden. Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie uns am besten online oder in der Cafeteria des Aufsichtsrats.