Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat zwar in Betracht gezogen, diesen Vorgang für ungültig zu erklären, lediglich als Zustimmung zu einer entsprechenden Delegation durch den Vorsitzenden aufzufassen und die Delegation dann selbst vorzunehmen, jedoch bei näherer Untersuchung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgestellt, dass Art. A.1 Abs. 2 nur eine Delegation an ein ''anderes'' Mitglied des Aufsichtsrats zulässt, nicht aber eine Delegation des Vorsitzes an den Delegierenden (für einen Zeitraum, für welchen dieser nicht schon nach dem Turnus Vorsitzender ist, wie sie hier erforderlich wäre). Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats scheint daher eine Auslegung der Geschäftsordnung geboten, die eine vorgreifliche Delegation durch einen zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden zu einer Zeit zulässt, zu der noch ein anderes Mitglied den Vorsitz führt. | Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat zwar in Betracht gezogen, diesen Vorgang für ungültig zu erklären, lediglich als Zustimmung zu einer entsprechenden Delegation durch den Vorsitzenden aufzufassen und die Delegation dann selbst vorzunehmen, jedoch bei näherer Untersuchung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgestellt, dass Art. A.1 Abs. 2 nur eine Delegation an ein ''anderes'' Mitglied des Aufsichtsrats zulässt, nicht aber eine Delegation des Vorsitzes an den Delegierenden (für einen Zeitraum, für welchen dieser nicht schon nach dem Turnus Vorsitzender ist, wie sie hier erforderlich wäre). Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats scheint daher eine Auslegung der Geschäftsordnung geboten, die eine vorgreifliche Delegation durch einen zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden zu einer Zeit zulässt, zu der noch ein anderes Mitglied den Vorsitz führt. | ||
|Die durch die vorübergehende Verhinderung des Mitglieds des Aufsichtsrats an der Spielteilnahme aufgeworfenen Probleme werden durch diesen Vorgang nur insoweit gelöst, als seine Stellung als Vorsitzender des Aufsichtsrats betroffen ist. Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsrats als Gremium und seiner Unterposten ist die Einrichtung eines ''Ferienausschusses des Aufsichtsrats'' und eine entsprechende Ergänzung von Artikel A.3 der Geschäftsordnung um einen Absatz 3 beabsichtigt. | |Die durch die vorübergehende Verhinderung des Mitglieds des Aufsichtsrats an der Spielteilnahme aufgeworfenen Probleme werden durch diesen Vorgang nur insoweit gelöst, als seine Stellung als Vorsitzender des Aufsichtsrats betroffen ist. Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsrats als Gremium und seiner Unterposten ist die Einrichtung eines ''Ferienausschusses des Aufsichtsrats'' und eine entsprechende Ergänzung von Artikel A.3 der Geschäftsordnung um einen Absatz 3 beabsichtigt. | ||
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+ | == Nr. 13 vom 2. August 2006: Einberufung des Ferienausschusses == | ||
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+ | |Nr. 13 vom 2. August 2006 | ||
+ | |# Es wird festgestellt, dass das Mitglied des Aufsichtsrats [[Kamel:Atreju]] für eine nicht unerhebliche Zeit, nämlich bis zum 8. August 2006, 22:00 Uhr, an der Ausübung des Amtes vorübergehend verhindert ist. | ||
+ | # Hierauf gestützt wird hiermit der Ferienausschuss des Aufsichtsrats einberufen. | ||
+ | # Mitglieder des Ferienausschusses sind: | ||
+ | :: [[Kamel:Wolfgang]] (Vorsitzender) | ||
+ | |den Vorsitzenden des Aufsichtsrats|Art. A.3 Abs. 3 [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung|GeschO-AR]] | ||
+ | |Vorsitzender des Aufsichtsrats [[Kamel:Wolfgang|Wolfgang]] 22:34, 2. Aug 2006 (CEST) | ||
+ | |Die Feststellung über die Verhinderung des Aufsichtsratsmitglieds Atreju beruht auf [[#Nr. 12 vom 2. August 2006|Vorgang Nr. 12 vom 2. August 2006]]. Auf diesen wird auch hinsichtlich der Regelung über den Vorsitz des Aufsichtsrats für die Zeit vom 3. August bis 8. August 2006 hingewiesen. | ||
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Version vom 2. August 2006, 21:34 Uhr
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Hinweis: Antragsformulare und weitere Vordrucke sind auf der Formblattstelle erhältlich. Vor Betreten anklopfen!
Um seinen Service noch bürgernäher zu gestalten, hat der Aufsichtsrat am 25. Juli 2006 eine Rechtsantragstelle eingerichtet, auf der freundliche und umfassend geschulte Mitarbeiter Sie bei allen Anliegen an den Aufsichtsrat eingehend beraten, Ihre Anträge und Anregungen persönlich entgegen nehmen und Ihnen beim Ausfüllen der – natürlich komplett vorrätig gehaltenen – Formulare mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Unsere Rechtsantragstelle finden Sie in D-94252 Bayerisch Eisenstein, Auf dem Großen Arber 1. Bitte beachten Sie:
- Parkmöglichkeiten stehen nur am Fuß des Berges zur Verfügung, sind aber leicht zu finden: Die Straße endet dort.
- Auch bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie für den Fußweg zur Rechtsantragstelle (im folgenden: „Besteigung“) etwa fünf bis sechs Stunden einplanen.
- Die Besteigung führt durch natürliche Gebirgslandschaft. Eine Karte mit Wegbeschreibung, anhand derer sich die wichtigsten Gefahren weitgehend vermeiden lassen, ist beim Aufsichtsrat auf dem Postweg gegen eine geringe Schutzgebühr von 15,– Euro (Vorkasse) erhältlich.
- Es gelten die üblichen Öffnungszeiten des Aufsichtsrats.
Nr. 1 vom 16. Juli 2006: Aenderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Aenderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat möge folgende Aenderung der Geschaeftsordnung beschließen:
- „Artikel A.1. Vorsitzender des Aufsichtsrats
- (1) Vorsitzender und Inhaber des ersten Sitzes des Aufsichtsrats im Sinne der Regeln ist das Mitglied des Aufsichtsrats mit dem höchsten Dienstalter.
- (2) Der Vorsitzende kann zeitweise oder permanent den Vorsitz nach eigenem Ermessen an ein anderes Mitglied des Aufsichtsrates delegieren.
Begründung:
Im Zuge einer Vereinfachung der Amtsgeschaefte sollte der Vorsitzende den Vorsitz delegieren koennen um einer Handlungsunfaehigkeit durch laengere Abwesenheit vorzubeugen. Weiterhin soll eine Eigendynamik innerhalb des Aufsichtsrates ermoeglicht werden, um so neue Ideen und Zielsetzungen zu foerdern.
Anlagen: Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung in der Fassung von 16:42, 16. Jul 2006
--Kindchen Atreju 19:00, 16. Jul 2006 (CEST)
-- Wolfgang 19:24, 16. Jul 2006 (CEST) (Ich schlage für zeitweise Delegationen die Formulierung „Nummer Zwo, Sie haben die Brücke!“ vor. Es ist davon auszugehen, dass § 11 Buchst. a der Regeln auch auf den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats Anwendung findet, wobei diesbezügliche Ahndungen wohl von der vorherigen Herstellung ausreichender Publizität abhängig gemacht werden sollten.)
Angenommen. Beschluss zustande gekommen am 16. Juli 2006. -- Wolfgang 19:24, 16. Jul 2006 (CEST)
Nr. 2 vom 16. Juli 2006
- Ohne Angabe von Gründen stelle ich den Antrag, daß diese Seite im Font "Webdings" betrachtet werden muß. C 80.133 PO 19.204 21:13, 16. Jul 2006 (CEST)
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antrag wurde nicht unter Verwendung des von Art. B Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vorgeschriebenen Formulars gestellt.
Ausführendes Organ: Der Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 21:42, 16. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Diese Entscheidung wird gemäß Art. C.2 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung erst wirksam, wenn ihr nicht binnen einer Frist von 75 Minuten von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats widersprochen wird.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß § 6 Buchst. a bzw. § 6 Buchst. b der Regeln verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
- Einspruch gegen die Ablehnung unter Berufung auf §6 Buchstabe b: Eine Ablehung allein wegen eines Formfehlers verstößt gegen das Grundgesetz (Artikel 1 a - irgendwas mit "Würde" und "unantastbar"). Der Ablehner ist bei Ablehnung verpflichtet, auf den korrekten Rechtsweg hinzuweisen. C 80.133 PO 19.204 22:50, 16. Jul 2006 (CEST)
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Einspruch wurde eingelegt, bevor die Entscheidung, gegen die er sich richtet, wirksam geworden ist. Nachdem die Entscheidung zwischenzeitlich wirksam geworden ist, stellt sich die Frage, ob der Einspruch nachträglich zulässig geworden sein kann. Diese kann jedoch im Ergebnis offen bleiben, da der Einspruch jedenfalls nicht der statthafte Rechtsbehelf gegen die ablehnende Entscheidung des Aufsichtsrats und bereits aus diesem Grund unzulässig ist. In den Regeln ist allein der Antrag auf Regelauslegung durch den Spielleiter gemäß § 6 Buchst. a der Regeln als Rechtsbehelf vorgesehen, über den der Antragsteller in der gehörigen Form belehrt wurde.
Ausführendes Organ: Der Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 23:09, 16. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Diese Entscheidung wird gemäß Art. C.2 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung erst wirksam, wenn ihr nicht binnen einer Frist von 75 Minuten von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats widersprochen wird.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß § 6 Buchst. a bzw. § 6 Buchst. b der Regeln verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
- Einspruch: der Antragsteller wurde nicht in der gehörigen Form belehrt. Die Beweislast hierfür liegt auf Seiten des Antragsgegners und muß beigeführt werden. C 80.133 PO 19.204 23:14, 16. Jul 2006 (CEST)
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Es kann offen bleiben, ob der (weitere) Einspruch von 23:14, 16. Jul 2006 (CEST) zulässig ist. Er war jedenfalls in der Sache abzuweisen. Nach Art. B Abs. 5 der Geschäftsordnung ist eine Anfechtung oder Revision von Entscheidungen des Aufsichtsrats nur im Rahmen der jeweils geltenden Spielregeln möglich und ansonsten ausgeschlossen. Da sowohl die ablehnende Entscheidung von 21:42 als auch die von 23:09, 16. Jul 2006 (CEST) den Spielregeln entspricht, wie in den jeweiligen Entscheidungen jeweils begründet, kann der „Einspruch“ keinen Erfolg haben.
Gemäß Art. B Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung bleibt das Recht auf einen Neuantrag unberührt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Formfehler, der zur Ablehnung des ursprünglichen Sachantrags geführt hat, durch Verwendung des unter Bürokratenspiel/Vorlagen#Anträge und Anmerkungen erhältlichen Antragsformulars ausgeräumt wäre.
Ausführendes Organ: Der Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 18:48, 17. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Diese Entscheidung wird gemäß Art. C.2 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung erst wirksam, wenn ihr nicht binnen einer Frist von 75 Minuten von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats widersprochen wird.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß § 6 Buchst. a bzw. § 6 Buchst. b der Regeln verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde. Gemäß Art. B Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bleibt daneben das Recht auf einen Neuantrag unberührt.
Nr. 3 vom 17. Juli 2006
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen:
AufSR-20060717-Atreju-VG01/01
Diese Anweisung ergeht an: Wolfgang (Mitglied des Aufsichtsrates)
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit wird der Vorsitz des Aufsichtsrat an Wolfgang (Mitglied des Aufsichtsrates) bis zum 19. Juli 2006, 22:00:00 Uhr delegiert.
Weitere Bemerkungen: Nummer Eins, Sie haben die Bruecke. Ich bin in dringenden Faellen im Bereitschaftsraum zu finden.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Kindchen Atreju 21:24, 17. Jul 2006 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: AufSR-20060717-Atreju-VG01/01
Hiermit wird folgendes verfügt:
Auf Anweisung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats vom 17. Juli 2006, 21:24 Uhr, wird der Vorsitz des Aufsichtsrats bis zum 19. Juli 2006, 22:00:00 Uhr, von dem Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang übernommen.
Diese Verfügung erfolgt durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gemäß Artikel A.1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Amtierender Vorsitzender des Aufsichtsrats Wolfgang 22:07, 17. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Nach hiesiger Auffassung hat § 11 Buchst. a der Regeln auch im Rahmen von Artikel A.1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Anwendung zu finden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 4 vom 24. Juli 2006
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Genehmigung zur Antragsstellung
Begründung:
unter Berufung auf §2, Absatz a und b, wird um Erteilung einer Genehmigung zur Antragsstellung gebeten
Anlagen: dieser Antrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Wolfgang, Mitglied des Aufsichtsrats
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wolfgang 20:01, 24. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Erwischt! Damit hast Du nicht gerechnet!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 5 vom 25. Juli 2006
Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich den Antrag auf Genehmigung zur Antragsstellung
Begründung:
Gem. §2 Absatz a der Regeln(aktuelle Runde)
Anlagen: keine
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Atreju, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Kindchen Atreju 07:38, 25. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Regelwerk oder fragen Sie den Spielleiter oder Zentralrat der Paragraphenreiter.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 6 vom 28. Juli 2006
Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Antrag auf Erklärung der vorübergehenden Ungültigkeit der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Begründung:
Ich beantrage die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates vorübergehend als ungültig zu erklären. Grund hierfür ist die Tatsache, dass im Text der besagten Geschäftsordnung ein "d" fehlt und dies hierdurch einen ziemlich sinnlosen Satz ergibt. In anbetracht dessen halte ich es für erforderlich die Geschäftsordnung im ganzen für ungültig zu erklären bis der Fehler gefunden und berichtigt wurde.
Hochachtungsvoll
Anlagen: keine
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit ist noch nicht absehbar
.
Bemerkungen: Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat derzeit die Zurückweisung seines Antrags aus folgendem Grund in Erwägung zieht: Mit der letzten Änderung der Geschäftsordnung wurde dieser ein überschüssiges „d“ hinzugefügt, womit das Fehlen eines „d“ an anderer Stelle kompensiert wird.
Datum, Unterschrift: Vorsitzender des Aufsichtsrats Wolfgang 21:04, 28. Jul 2006 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 7-29-06-Doppelnull-V0001
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Bemerkung des Bearbeitungshinweises
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich bitte darum zu berücksichtigen, dass selbst ein überschüssiges "d" ohne Hinweis darauf an der Fehlstelle, die Sinnlosigkeit des Satzes nicht aufhebt. Mit entsprechendem Auftrag ausgestattet erklärt sich der Unterzeichner aber bereit die Suche nach dem verlorengegangenen "d" aufzunehmen.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 03:05, 29. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Hiermit wird folgendes verfügt:
- Kamel:Doppelnull wird hiermit mit seinem Einverständnis vom Aufsichtsrat mit der Suche nach dem verlorengegangenen „d“ beauftragt.
- Er ist berechtigt, bei der Wahrnehmung des Auftrags die Bezeichnung „Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen ‚d‘“ sowie das Motto „unterwegs im Auftrag des Rats“ zu führen.
- Der Beauftragte hat dem Aufsichtsrat bei Anlass oder auf Aufforderung Bericht zu erstatten, spätestens jedoch nach sieben Tagen seit Übertragung des Auftrags oder dem letzten Bericht.
Diese Verfügung erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß § 8 Buchst. a in Verbindung mit einer äußerst weiten Auslegung von § 8 Buchst. b der Regeln
.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 15:49, 29. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Diese Entscheidung wird gemäß Art. C.2 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung erst wirksam, wenn ihr nicht binnen einer Frist von 75 Minuten von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats widersprochen wird.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Verfuegung wird zugestimmt. --Kindchen Atreju 15:52, 29. Jul 2006 (CEST)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: M1-7-29-06-Doppelnull
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Verfügung 7-29-06-Doppelnull-V0001
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Unterzeichner zeigt die Aufnahme der Suche nach dem verlorengegangenen „d“ an.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull 23:58, 29. Jul 2006 (CEST) Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“
Siehe auch: Verfügung 7-29-06-Doppelnull-V0001 vom 29. Juli 2006 15:49 (CEST)
Dieser Bericht ergeht an: den Aufsichtsrat
aufgrund: Verfügung 7-29-06-Doppelnull-V0001
Euer Ehren! Hochverehrte Mitglieder des Aufsichtsrats! Hoher Rat!
Aus gegebenem Anlass erstattet der Unterzeichner, Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“, unterwegs im Auftrag des Rats, Bericht über den Fortschritt der Suche nach dem verlorenen „d“.
Trotz intensiver Suche konnte das „d“ nicht in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats gefunden werden. Auch deuten keine Spuren daraufhin, dass das „d“ von der Seite der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats verschwunden ist. Die Hinweise deuten bisher darauf hin, dass das „d“ bereits vor dem Verbringen der übrigen Buchstaben auf die Seite der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats verschwunden ist. Der Unterzeichner, Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“, unterwegs im Auftrag des Rats, wird deshalb die Suche nach dem verlorenen „d“ auf die - zunächst nähere - Umgebung der Seite des Aufsichtsrats ausdehnen.
Im Wege der Suche nach dem verlorenen „d“ auf der Seite der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats musste der Unterzeicher, Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“, unterwegs im Auftrag des Rats, leider feststellen, dass neben dem bereits bekannten „d“ auch ein „r“ verschwunden ist. Auch dieses „r“ scheint bereits vor dem Verbringen der Buchstabengruppe auf die Seite der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats verschwunden zu sein. Eine Befragung der Buchstaben im Umfeld des Verschwundenen ergab, dass besagte Buchstabengruppe erst später auf die Seite der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats gebracht wurde. Aufgrund dessen ist ein Zusammenhang zwischen dem Verschwinden des „d“ und des „r“ zunächst nicht ersichtlich. Ein solcher kann derzeit jedoch nicht ausgeschlossen werden, da sich die Buchstaben „d“ und „r“ zu sinnvollen Wörtern zusammenschließen könnten. In diesem Fall müsste damit gerechnet werden, dass noch weitere – mindestens jedoch ein - Buchstabe verschwindet. Der Unterzeichner, Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“, unterwegs im Auftrag des Rats, rät deshalb in nächster Zeit insbesondere auf die Buchstaben „a“, „e“, „i“ und – bei Rechtschreibschwäche der Gesuchten – „o“ zu achten.
Aufgrund der neuen Sachlage und der bereits gesammelten Erkenntnisse empfiehlt der Unterzeichner, Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“, den ihm erteilten Auftrag entsprechend zu erweitern. Allerdings sollten - nach Ansicht des Unterzeichners, Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“, unterwegs im Auftrag des Rats – die ihm gewährten Titel von der Erweiterung nicht erfasst werden, da dies zu Verwirrungen und Verirrungen führen kann.
Vorabinformation: Im Rahmen der Suchausweitung (s. oben) wird der Unterzeichner, Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“, unterwegs im Auftrag des Rats, in nächster Zeit eine Kamelbefragung durchführen und die Kamelbevölkerung per Aushänge um Mithilfe bitten.
Soweit der bisherige Untersuchungsstand.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Berichterstatters, Datum: Doppelnull 14:04, 1. Aug 2006 (CEST) Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“ sowie Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter a.D.
Siehe auch: -
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: V0001-Z1-8-01-06-DoN
Unterschrift, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrats Wolfgang 21:24, 2. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: Mit der beabsichtigten Vorgehensweise besteht Einverständnis. Auf Grund des engen Sachzusammenhangs zum bereits bestehenden Untersuchungsauftrag erscheint eine förmliche Ausweitung des Auftrags nicht erforderlich. You may proceed, agent!
Hinweis: Den Zeitpunkt des jeweils nächsten beabsichtigten Berichts bitte ich in zukünftigen Berichten stets anzugeben („Bei Anlass, spätestens zum ..., werde ich wieder berichten“), bis die Berichtspflicht erledigt ist („Meine Berichtspflicht darf ich hiermit als erledigt betrachten“).
Nr. 7 vom 29. Juli 2006: Vorübergehende Änderung der Zusammensetzung des Zentralrats
EILT!
Adressat: An den Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Antragsgegenstand:
Beschlussfassung über die vorübergehende Ersetzung eines Mitglieds des Zentralrats der Paragraphenreiter
Euer Ehren! Der Aufsichtsrat möge beschließen:
- „Beschluss Nr. 5 des Aufsichtsrats vom 29. Juli 2006 über die vorübergehende Änderung der Zusammensetzung des Zentralrats der Paragraphenreiter
- Gemäß § 4 Buchst. a der Regeln wird Kamel:Pille für die Dauer des 30. Juli 2006 als Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter durch Kamel:Doppelnull ersetzt.“
Diese Vorlage ist eilbedürftig. Gültige Stimmen können daher gemäß Art. C.1 Abs. 3a GeschO-AR nur innerhalb von 90 Minuten nach Beginn der Abstimmung abgegeben werden.
Begründung:
Zur Begründung des Antrags wird Bezug genommen auf die anliegende Anhörung der Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie von Kamel:Doppelnull.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 21:35, 29. Jul 2006 (CEST) 2. Stimme --Kindchen Atreju 21:46, 29. Jul 2006 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Einstimmig angenommen
Bemerkungen: Dem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben. Die Ersetzung des Zentralrats-Mitgliedes ist somit sofort durchzufuehren.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: --Kindchen Atreju 21:46, 29. Jul 2006 (CEST)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 7 vom 29. Juli 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Feststellung des Abstimmungsergebnisses;
hier: sofortige Vollziehung der Ersetzung des Zentralratsmitglieds
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Da sich aus dem soeben verabschiedeten Beschluss Nr. 5 des Aufsichtsrats vom 29. Juli 2006 ergibt, dass die Ersetzung „für die Dauer des 30. Juli 2006“ erfolgen soll, sollte von weiteren Maßnahmen Abstand genommen werden, die den Anschein einer sofortigen Wirkung der Ersetzung erwecken könnten. Ich werde mir jedoch erlauben, den Zentralrat bereits jetzt von der mit Wirkung zum 30. Juli 2006 eintretenden personellen Veränderung zu unterrichten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 21:52, 29. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: –
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 7 vom 29. Juli 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Feststellung des Abstimmungsergebnisses;
hier: sofortige Vollziehung der Ersetzung des Zentralratsmitglieds; sowie Anmerkung des Mitgliedes des Aufsichtsrates Wolfgang von 21:52 Uhr heutigen Datums.
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Wertes Ratsmitglied! Wie immer haben Sie recht und ich sollte meinen Zivildienstleistenden ermuntern, mir die Antraege richtig vorzulesen um solche Diskrepanzen zukuenftig vermeiden zu koennen. Die spaeten Oeffnungszeiten nebst Rufbereitschaft sind nun eben nicht Jedermann zutraeglich.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats --Kindchen Atreju 21:59, 29. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: –
Nr. 8 vom 30. Juli 2006 - Einrichtung einer UNO-Ueberwachungsstelle
EILT!
Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Antrag auf Einrichtung eines Chief Administration Of Permanent Observation For Disturbations Of Camelid Rights Department
Begründung:
Wir beantragen hiermit eine legeslative Regelung der Zuständigkeit des CAoPOfDoCR (des Chief Administor Of Permanent Observation For Disturbations Of Camelid Rights) zur Ueberwachung der Einhaltung der UNO-Rechte für intelligente Lebewesen (inklusive Computer, Komparsen und Kamele).
Dies erscheint uns in zunehmendem Maße dringend erforderlich, insofern die Rechte aller KamelInnen zunehmend mit Hufen getreten werden. Wir berufen uns dabei auf den derzeit leider verlegten § der Regeln oder Rahmenregeln, demzufolge möglichst vorhandene Ämter besetzt und vorhandene Mitspieler beamtet sein sollten.
Hochachtungsvoll
Anlagen: eine (uno)
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 8 an den Aufsichtsrat vom 30. Juli 2006
Unterschrift, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 10:55, 30. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Der Antrag wurde gemäß § 9 Buchst. a der Regeln in Verbindung mit Art. D Abs. 6 GeschO-AR an den Zentralrat der Paragraphenreiter weitergeleitet. Zukünftige Anfragen in dieser Sache bitte ich dorthin zu richten.
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.
Nr. 9 vom 30. Juli 2006: Vorübergehende Änderung der Zusammensetzung des Zentralrats
EILT!
Adressat: An den Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Antragsgegenstand:
Beschlussfassung über die vorübergehende Ersetzung eines Mitglieds des Zentralrats der Paragraphenreiter
Euer Ehren! Der Aufsichtsrat möge beschließen:
- „Beschluss Nr. 6 des Aufsichtsrats vom 30. Juli 2006 über die vorübergehende Änderung der Zusammensetzung des Zentralrats der Paragraphenreiter
- Gemäß § 4 Buchst. a der Regeln wird Kamel:Pille für die Dauer von 24 Stunden, beginnend mit 31. Juli 2006, 0:01 Uhr (CEST), als Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter durch Kamel:Doppelnull ersetzt.“
Diese Vorlage ist eilbedürftig. Gültige Stimmen können daher gemäß Art. C.1 Abs. 3a GeschO-AR nur innerhalb von 84 Minuten nach Beginn der Abstimmung abgegeben werden.
Begründung:
Zur Begründung des Antrags wird zunächst Bezug genommen auf den anliegenden Vorgang Nr. 7 des Aufsichtsrats vom 29. Juli 2006. Die vorübergehende Ersetzung von Kamel:Pille durch Kamel:Doppelnull hat sich aus hiesiger Sicht bewährt, dürfte jedoch insgesamt zu kurz angedauert haben, um die dringend erforderlichen nachhaltigen Wirkungen zu zeigen, die von der Maßnahme erhofft werden. Aus diesem Grund wird eine möglichst baldige Wiederholung der Maßnahme vorgeschlagen. Einer erneuten Anhörung der Mitglieder des Zentralrats bedarf es nicht, da bereits in der stattgehabten Anhörung auf die Möglichkeit einer Wiederholung der Maßnahme hingewiesen wurde.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 21:58, 30. Jul 2006 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit Zweidrittelmehrheit. Beschluss zustande gekommen am 30. Juli 2006.
Bemerkungen: Gemäß Art. C.1 Abs. 3a GeschO-AR wird die erforderliche Mehrheit im vorliegenden Fall an der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen, die keine Enthaltungen sind, bemessen. Von einer gesonderten Bekanntgabe der (neuerlichen) Entscheidung an den Zentralrat der Paragraphenreiter wird gemäß Art. C.5 Abs. 1 Satz 4 GeschO-AR abgesehen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 23:33, 30. Jul 2006 (CEST)
Antrag Nr. 10 vom 1. August 2006: Schaffung einer Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle
Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Schaffung eines neuen Gremiums gem. §9 (b) der Spielregeln
Begründung:
Euer Ehren! Der Zentralrat der Paragraphenreiter darf dem Aufsichtsrat zum ersten Mal einen Vorschlag für ein neues Gremium unterbreiten. Dies soll die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle sein, welche die Antragsseite verwalten und das Antragswesen regeln soll.
Da das neue Gremium ursprünglich vom Spielleiter angeregt wurde, bitte ich den Aufsichtsrat um seine Zustimmung.
Anlagen: Die beigelegte Anmerkung mit dem Regeltext für das Gremium
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 1: Regeltext für neues Gremium
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 10
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Es wird die Schaffung des folgenden Gremiums vorgeschlagen:
§x: Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle
(a) Zweck: Die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge wird von den Mitgliedern der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle (im folgenden Verwaltungsstelle) verwaltet. Diese Verwaltung soll insbesondere die folgenden beiden Punkte umfassen:
- Die Verwaltungsstelle trägt Sorge für eine gute Strukturierung und Übersichtlichkeit.
- Die Verwaltungsstelle ermöglicht einen geregelten und reibungslosen Ablauf des Stellens von Anträgen, indem sie nach eigenem Ermessen eine interne Geschäftsordnung für das Einreichen, Ändern und Zurückziehen von Anträgen sowie deren Diskussion erarbeitet und ausführt.
(b) Autonomie: Die Verwaltungsstelle ist ein eigenständiges Gremium. Die interne Geschäftsordnung darf jedoch eine Unterordnung unter ein anderes Organ festlegen.
(c) Handlungsfähigkeit: Die Verwaltungsstelle ist handlungsfähig, sobald sie mit mindestens einem Kamel besetzt ist. Die Verwaltungsstelle darf prinzipiell beliebig viele Kamele beschäftigen. Für eine im Rahmen einer Geschäftsordnung der Verwaltungsstelle erfolgende Bregrenzung auf eine maximale Mitgliederzahl ist eine Beschränkung auf weniger als vier Kamele nicht erlaubt.
(d) Änderungen der Geschäftsordnung: Entscheidungen über von der Verwaltungsstelle einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit ihrer aktuellen Mitglieder. Näheres regelt die Geschäftsordnung selbst.
(e) Mitglieder:
- Solange die interne Geschäftsordnung keine maximale Mitgliederzahl festlegt oder diese Maximalzahl nicht erreicht ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich einfach selbst in das Gremium hineinwählt.
- Ist die maximale Mitgliederzahl bereits erreicht, wenn ein Kamel Mitglied werden möchte, so ist beim Spielleiter ein Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstellenmitgliedschaftsaufnahmeantrag zu stellen. Wird dieser Antrag nicht innerhalb von fünf Werktagen beantwortet, so gilt er als angenommen und die maximale Mitgliederzahl wird entsprechend erhöht.
- Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Gremium ist.
(f) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 50% seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft in der Verwaltungsstelle aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Zentralrat der Paragraphenreiter zu begründen. Der Zentralrat kann diese Begründung binnen einer Frist von fünf Werktagen mit einfacher Mehrheit zurückweisen. In diesem Fall entscheidet der Spielleiter über das weitere Vorgehen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Für den Zentralrat der Paragraphenreiter: Mathekamel 14:37, 1. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Diskussion des Zentralrats
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 10
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner weist in diesem Zusammenhang auf die Anfechtung der Feststellung des Abstimmungsergebnisses hin.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 15:22, 1. Aug 2006 (CEST) Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“ sowie Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter a.D.
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ob die ursprüngliche Einrichtung dieses Gremium vom Spielleiter angeregt wurde oder nicht ist unerheblich, da hier in jedem Fall §9 Absatz (b) Satz 1 anzuwenden ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 02:31, 2. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Wolfgang, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Fortgang des Verfahrens über die Anfechtung der Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Zentralrat (siehe Anmerkung Nr. 2 von Kamel:Doppelnull vom 1. August 2006), da dies nach Auffassung des Sachbearbeiters für die hier zu treffende Entscheidung vorgreiflich ist. Sollte sich die Entscheidung des Zentralrats als wirksam erweisen, wird auch hier der ebenfalls von Kamel:Doppelnull (a.a.O.) aufgeworfenen Frage nachzugehen sein, ob die Weiterleitung eines einzelnen Vorschlags an den Spielleiter (hier: durch den Aufsichtsrat) zulässig ist, oder ob mindestens drei neue Gremien in einem Sammelvorschlag zusammenzufassen sind
.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: Vorsitzender des Aufsichtsrats Wolfgang 21:24, 2. Aug 2006 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Antrag Nr. 11 vom 2. August 2006: Konsequenzen von Personalentscheidungen, den Zentralrat betreffend
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Erläuterung bzgl. weiterer Personalentscheidungen und deren Konsequenzen für die Seite des Zentralrates
Begründung:
Werte Kollegen des Aufsichtsrates, insbesondere lieber Wolfgang!
Bezugnehmend auf AIFIK 2006-Di-15-Doppelnull-4-14-d bittet der Spielleiter hiermit höflich um Hilfe bei der Klärung des folgenden Sachverhaltes: Nach Ablauf der Frist des Beschlusses Nr. 6 des Aufsichtsrats vom 30. Juli 2006 über die vorübergehende Änderung der Zusammensetzung des Zentralrats der Paragraphenreiter ist nicht mehr Kamel:Doppelnull, sondern mittlerweile wieder Kamel:Pille Mitglied des Zentralrates und bittet daher den Spielleiter um eine entsprechende Berichtigung der Auflistung der Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter auf der Gremienseite. Für viele Kamele dürfte die genaue Regellage bezüglich der Befugnis der Änderung der besagten Seite unklar sein. Da insbesondere das Aufsichtsratsmitglied Kamel:Wolfgang bisher großes Geschick bei der Regelauslegung bewiesen hat, möchte der Unterzeichner vor Ergreifen einer endgültigen Maßnahme eine kurze Rückversicherung bezüglich denkbarer Unklarheiten im Regelwerk einholen.
Anlagen: Antrag Nr. 13 vom 01. August 2006 (AIFIK 2006-Di-15-Doppelnull-4-14-d)
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Wolfgang, Mitglied des Aufsichtsrats
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt bei optimistischer Betrachtung 3 Tage.
Zwischennachricht: Ohne Vorgreiflichkeit für das Ergebnis einer Sachprüfung sowie für die Frage, ob der Sachbearbeiter überhaupt in eine Sachprüfung eintritt, wird derzeit hiesseits davon ausgegangen, dass die Verpflichtung zur laufenden Aktualisierung der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter dem Zentralrat obliegen, jedoch nach Androhung die Ersatzvornahme durch ein im konkreten Fall weisungsbefugtes Organ zulässig sein dürfte (vgl. Weblink), während die Führung der amtlichen Mitgliederliste (vgl. Nr. 4 der Rahmenregeln) auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien grundsätzlich dem Spielleiter als ungeschriebene Aufgabe des eigenen Wirkungskreises oder in entsprechender Anwendung von § 6 Buchst. a der Regeln zukommen dürfte .
Datum, Unterschrift: Wolfgang 21:24, 2. Aug 2006 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Weblink: http://kamelopedia.mormo.org/index.php?title=B%C3%BCrokratenspiel%2Faktuelle_Runde%2FGremien%2FZentralrat_der_Paragraphenreiter&diff=127639&oldid=127635 -- Wolfgang 21:24, 2. Aug 2006 (CEST)
Nr. 12 vom 2. August 2006
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen:
AufSR-20060802-Atreju-VG01/01
Diese Anweisung ergeht an: Wolfgang (Mitglied des Aufsichtsrates)
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit wird der Vorsitz des Aufsichtsrat an Wolfgang (Mitglied des Aufsichtsrates) bis zum 8. August 2006, 22:00:00 Uhr wegen längerer Abwesenheit und Internetlosigkeit delegiert.
Weitere Bemerkungen: Nummer Eins, Sie haben die Bruecke. Ich bin in dringenden Faellen im Bereitschaftsraum zu finden.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Kindchen Atreju 14:27, 2. Aug 2006 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: AufSR-20060802-Atreju-VG01/01
Hiermit wird folgendes verfügt:
Auf Anweisung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats vom 2. August 2006, 14:27 Uhr, wird der Vorsitz des Aufsichtsrats bis zum 8. August 2006, 22:00:00 Uhr, von dem Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang übernommen.
Diese Verfügung erfolgt durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gemäß Artikel A.1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Kindchen Atreju 14:29, 2. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: Nach hiesiger Auffassung hat § 11 Buchst. a der Regeln auch im Rahmen von Artikel A.1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Anwendung zu finden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AufSR-20060802-Atreju-VG01/01
Unterschrift, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrats Wolfgang 21:24, 2. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: Gemäß Art. A.1 Abs. 2 GeschO-AR kann der Aufsichtsratsvorsitzende den Vorsitz an ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats delegieren. Aufsichtsratsvorsitzender war zum Zeitpunkt der Delegation und ist derzeit immer noch gemäß dem Turnus nach Art. A.1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 1 GeschO-AR das Mitglied des Aufsichtsrats Kamel:Wolfgang. Die vorstehende Anweisung und Verfügung des Mitglieds des Aufsichtsrats Kamel:Atreju sind jedoch gleichwohl als gültig anzusehen, da sie sich auf einen Zeitraum beziehen, in dem Kamel:Atreju turnusmäßiger Vorsitzender des Aufsichtsrats wäre.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat zwar in Betracht gezogen, diesen Vorgang für ungültig zu erklären, lediglich als Zustimmung zu einer entsprechenden Delegation durch den Vorsitzenden aufzufassen und die Delegation dann selbst vorzunehmen, jedoch bei näherer Untersuchung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgestellt, dass Art. A.1 Abs. 2 nur eine Delegation an ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats zulässt, nicht aber eine Delegation des Vorsitzes an den Delegierenden (für einen Zeitraum, für welchen dieser nicht schon nach dem Turnus Vorsitzender ist, wie sie hier erforderlich wäre). Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats scheint daher eine Auslegung der Geschäftsordnung geboten, die eine vorgreifliche Delegation durch einen zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden zu einer Zeit zulässt, zu der noch ein anderes Mitglied den Vorsitz führt.
Hinweis: Die durch die vorübergehende Verhinderung des Mitglieds des Aufsichtsrats an der Spielteilnahme aufgeworfenen Probleme werden durch diesen Vorgang nur insoweit gelöst, als seine Stellung als Vorsitzender des Aufsichtsrats betroffen ist. Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsrats als Gremium und seiner Unterposten ist die Einrichtung eines Ferienausschusses des Aufsichtsrats und eine entsprechende Ergänzung von Artikel A.3 der Geschäftsordnung um einen Absatz 3 beabsichtigt.
Nr. 13 vom 2. August 2006: Einberufung des Ferienausschusses
Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 13 vom 2. August 2006
Hiermit wird folgendes verfügt:
- Es wird festgestellt, dass das Mitglied des Aufsichtsrats Kamel:Atreju für eine nicht unerhebliche Zeit, nämlich bis zum 8. August 2006, 22:00 Uhr, an der Ausübung des Amtes vorübergehend verhindert ist.
- Hierauf gestützt wird hiermit der Ferienausschuss des Aufsichtsrats einberufen.
- Mitglieder des Ferienausschusses sind:
- Kamel:Wolfgang (Vorsitzender)
Diese Verfügung erfolgt durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats gemäß Art. A.3 Abs. 3 GeschO-AR
.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrats Wolfgang 22:34, 2. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: Die Feststellung über die Verhinderung des Aufsichtsratsmitglieds Atreju beruht auf Vorgang Nr. 12 vom 2. August 2006. Auf diesen wird auch hinsichtlich der Regelung über den Vorsitz des Aufsichtsrats für die Zeit vom 3. August bis 8. August 2006 hingewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.