Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter/Konferenzraum/Besprechung: Unterschied zwischen den Versionen
(→Antrag Nr. 1 vom 30. Juli 2006 (Geschäftsordnung): --Artikel A3) |
(Antrag Nr. 2) |
||
Zeile 210: | Zeile 210: | ||
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A-SF-07-8-06-DoN|[[Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Antr%C3%A4ge#Antrag _Nr._17_vom_07._August_2006|Antrag Nr. 17]]; [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._10_vom_30._Juli_2006|Verfügung vom 30.Juli]]; [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._33_vom_21._Juli_2006|Antrag Nr. 33]]|Hochverehrte Ratskollegen! In Anbetracht seit dem 5. August geltenden strengen Auflagen für die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter (s.oben genannte Verfügung) und der daraus resultierenden Einschränkungen, die insbesondere die Arbeit des Zentralrats am morgigen <u>D</u>ienstag erschweren werden, habe ich im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter einen Antrag auf unbefristete und auflagenfreie Erlaubnis zum Anlegen einer Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten (s. oben genannten Antrag Nr. 17) gestellt. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bitte ich etwaige Einwände an entsprechender Stelle der Antragsseite des Spielleiters vorzubringen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 17:38, 7. Aug 2006 (CEST) Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“|-}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|A-SF-07-8-06-DoN|[[Bürokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Antr%C3%A4ge#Antrag _Nr._17_vom_07._August_2006|Antrag Nr. 17]]; [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Gremien/Spielleiter/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._10_vom_30._Juli_2006|Verfügung vom 30.Juli]]; [[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Antr%C3%A4ge#Antrag_Nr._33_vom_21._Juli_2006|Antrag Nr. 33]]|Hochverehrte Ratskollegen! In Anbetracht seit dem 5. August geltenden strengen Auflagen für die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter (s.oben genannte Verfügung) und der daraus resultierenden Einschränkungen, die insbesondere die Arbeit des Zentralrats am morgigen <u>D</u>ienstag erschweren werden, habe ich im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter einen Antrag auf unbefristete und auflagenfreie Erlaubnis zum Anlegen einer Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten (s. oben genannten Antrag Nr. 17) gestellt. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bitte ich etwaige Einwände an entsprechender Stelle der Antragsseite des Spielleiters vorzubringen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 17:38, 7. Aug 2006 (CEST) Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“|-}} | ||
+ | |||
+ | ==Antrag Nr. 2 vom 10. August 2006== | ||
+ | |||
+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|An den Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=Antrag Nr. 2|''Antrag auf Zurückstellung der Wahl des vom Zentralrats der Paragraphenreiter zu bestimmenden Mitglieds der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln'' | ||
+ | |||
+ | Der Zentralrat der Paragraphenreiter wolle beschließen: | ||
+ | |||
+ | :„'''Beschluss Nr. 1 des Zentralrats der Paragraphenreiter vom ... über die Zurückstellung der Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz''' | ||
+ | |||
+ | :Die Wahl des vom Zentralrats der Paragraphenreiter zu bestimmenden Mitglieds der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln wird nach Maßgabe der Begründung des Beschlussantrags vorläufig zurückgestellt. Das Recht jedes Kamels, gemäß § 6 Absatz a Spielregeln auf die Entscheidung des Spielleiters anzutragen, bleibt unberührt.“ | ||
+ | |Gemäß § 5a Absatz a Spielregeln hat jedes Gremium ein Mitglied der Rundensiegerernennungskonferenz zu wählen, sobald alle von den Spielregeln vorgegeben Gremien und Posten vollständig besetzt sind. Dies ist nunmehr der Fall. Es erscheint jedoch sachgerecht, die Wahl durch den Zentralrat der Paragraphenreiter bis auf weiteres zurückzustellen, da derzeit insbesondere noch keine Geschäftsordnung des Zentralrats vorliegt. Eine vermeidbare Verzögerung wird hierdurch nicht eintreten, zumal eine Festlegung des Rundenendes durch den Spielleiter derzeit nicht zu erwarten ist, gegen die Wahl des Abgeordneten des Spielleiters ein Anfechtungsverfahren läuft und auch der Innenrevisionsdienst eine Wahl noch nicht eingeleitet hat. Eine vorläufige Zurückstellung erscheint mit dem Geist von § 5a der Spielregeln vereinbar, der keine bestimmte Frist für die Wahl vorschreibt. Das Verfahren kann auf Antrag eines Zentralreiters jederzeit wieder aufgenommen werden, außerdem steht jedem Kamel die Möglichkeit einer Klärung durch den Spielleiter offen.<br>''(Frei nach [[Kamel:Wolfgang|Wolfgang]])''|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 01:49, 10. Aug 2006 (CEST) MdZdP|[[B%C3%BCrokratenspiel/aktuelle_Runde/Antr%C3%A4ge#Nr._46_vom_9._August_2006:_Wahl_zur_Rundensiegerernennungskonferenz_durch_den_Zentralrat|Anmerkung Anm1-A46-08-10-06-DoN]]}} | ||
[[Kategorie:Bürokratenspiel]] | [[Kategorie:Bürokratenspiel]] |
Version vom 10. August 2006, 00:49 Uhr
Antrag Nr. 1 vom 30. Juli 2006 (Geschäftsordnung)
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf Ausarbeitung einer Geschäftsordnung
Begründung:
Hochverehrte Ratskollegen! Ich beantrage die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung um den Verfahren des Zentralrats der Paragrafenreiter eine geregelte Grundlage zu geben. Darüberhinaus ist auch aufgrund § 11 Absatz (a) Spielregeln eine Regelung über den Vorsitz des Zentralrats der Paragraphenreiter erforderlich.
Hochachtungsvoll
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR-Anm-Int-27/11.vcq23-hqx
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Entwurf einer Geschäftsordnung
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich rege an, die Passagen aus der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates zu übernehmen, welche de facto besagen, dass, sofern kein Widerspruch eingelegt wird, jedes Kamel ohne große Abstimmung an der Geschäftsordnung herumbasteln kann. Eine entsprechende Rumpf-Geschäftsordnung kann relativ schnell verabschiedet und dann nach und nach in Einzelarbeit erweitert werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:36, 5. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung
Entwurf (unvollständig)
Artikel A. Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter
(1) Der Zentralrat der Paragraphenreiter besteht aus seinen Mitgliedern. Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind Kamele oder kamelartige Tiere. Anderen Lebensformen bleibt die Mitgliedschaft verwehrt.
(2)
- Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter führen die Amtsbezeichnung "Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter" oder wahlweise "Zentralreiter". Für internationale Amtsgeschäfte ist auch die englische Bezeichnung "Pivotal Equestrian of Paragraphs (PEP)" zulässig.
- Der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter kann statt dessen oder zusätzlich auch die Amtsbezeichnung "Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter" oder wahlweise hierzu "Zentralratsvorsitzender" führen. Die englische Bezeichnung lautet "President of the Pivotal Equestrians (PoPE)"
- Die Amtsbezeichnungen können auch in der weiblichen Form geführt werden.
(3) Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter sind zur Führung der Amtsbezeichnungen außerhalb des Bürokratenspiels nicht befugt.
Artikel A.1. Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter
(1) Der Vorsitz des Zentralrats wird von einem seiner Mitglieder geführt. Der Vorsitzende ist auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien und auf der Gremiumsseite des Zentralrats ausreichend zu kennzeichnen.
(2) Der Vorsitzende kann zeitweise oder permanent den Vorsitz nach eigenem Ermessen an ein anderes Mitglied des Zentralrats delegieren.
(3) Der erste Vorsitzende wird von den Mitgliedern gewählt. Erlangt niemand eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wird der Vorsitzende vom Spielleiter bestimmt.
(4) Verlässt der Vorsitzende den Zentralrat, so kann er zuvor einen Nachfolger bestimmen. Tut er dies nicht, so wird der Nachfolger wie in Absatz (3) beschrieben gewählt.
Artikel A.3. Ferienausschuss
(1) Der Ferienausschuss, der ein nicht ständiges Untergremium des Zentralrats bildet, wird eingerichtet, wenn mindestens zwei Mitglieder des Zentralrats an der Ausübung des Amtes für eine nicht unerhebliche Zeit vorübergehend verhindert sind. Eine solche Verhinderung soll in der Regel, wenn sie noch nicht eingetreten ist, für die Zukunft nur festgestellt werden, wenn die Mitglieder eine Verhinderung für einen Zeitraum von mehr als 36 Stunden glaubhaft öffentlich angekündigt haben. Ist eine Verhinderung bereits eingetreten, so stützt das Mitglied, das den Ferienausschuss einberuft, seine Feststellungen auf eine auf den eigenen Ermittlungen beruhende pflichtgemäße Prognose.
(2) Mitglieder des Ferienausschusses sind die nicht an der Amtsausübung verhinderten Mitglieder des Zentralrats. Vorsitzender des Ferienausschusses ist der Vorsitzende des Zentralrats oder bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter. Hat der Vorsitzende des Zentralrats keinen Stellvertreter bestimmt, so wird der Vorsitzende des Ferienausschusses wie in Artikel A1 Absatz (3) von den Mitgliedern des Ferienauschusses gewählt. Eine Liste der Mitglieder ist mit der Einberufung des Ferienausschusses zu veröffentlichen. Der Ferienausschuss hat unverzüglich die gegenseitige Vertretung der Einzelposten innerhalb des Zentralrats mindestens für die Zeit seines Bestehens zu regeln, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
(3) Die Aufgaben und Befugnisse des Zentralrats gehen zeitweise auf den Ferienausschuss über, sobald der Ferienausschuss einberufen und der Vorsitzende des Ferienausschusses das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 feststellt. Ausgenommen von der Übertragung ist die Wahl des Abgeordneten der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Buchst. a der Regeln. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, die sich auf den Zentralrat, dessen Mitglieder oder dessen Vorsitzenden beziehen, für den Ferienausschuss und dessen Mitglieder und Vorsitzenden sinngemäß. Für die Bestimmung von Mehrheiten oder Quoren verringert sich die Anzahl der erforderlichen Stimmen im gleichen Verhältnis, in dem die Anzahl der Mitglieder des Ferienausschusses zur regelmäßigen Anzahl der Mitglieder des Zentralrats steht.
(4) Der Ferienausschuss endet, sobald er sich durch eine wirksame Entscheidung auflöst. Er endet auch, sobald genügend Mitglieder des Zentralrats, deren Verhinderung als Grund für seine Einrichtung benannt worden ist, gemeinsam oder einzeln dem Ausschuss gegenüber dessen Auflösung verlangen. Tritt vor dem Ende des Ferienausschusses eine weitere Verhinderung ein, so hat sich der Ferienausschuss aufzulösen und es ist ein neuer Ferienausschuss zu bilden. Mit der Auflösung des Ferienausschusses gehen die Aufgaben und Befugnisse wieder an den Zentralrat über.
(5) Es ist dem Ferienausschuss untersagt, in sinngemäßer Anwendung dieses Absatzes einen Ferienausschuss als Untergremium des Ferienausschusses zu bilden.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 1-2-Mthk
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 1 (Geschäftsordnung)
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Änderungsvorschläge bitte hier unten anbringen und wenn niemand widerspricht bitte gleich in den Text einfügen, das spart Platz.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 14:48, 8. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Anmerkung zu Antrag Nr. 17 (SL)
EILT!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A-SF-07-8-06-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 17; Verfügung vom 30.Juli; Antrag Nr. 33
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Hochverehrte Ratskollegen! In Anbetracht seit dem 5. August geltenden strengen Auflagen für die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter (s.oben genannte Verfügung) und der daraus resultierenden Einschränkungen, die insbesondere die Arbeit des Zentralrats am morgigen Dienstag erschweren werden, habe ich im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter einen Antrag auf unbefristete und auflagenfreie Erlaubnis zum Anlegen einer Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten (s. oben genannten Antrag Nr. 17) gestellt. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bitte ich etwaige Einwände an entsprechender Stelle der Antragsseite des Spielleiters vorzubringen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 17:38, 7. Aug 2006 (CEST) Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“
Siehe auch: -
Antrag Nr. 2 vom 10. August 2006
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Antrag Nr. 2
Antragsgegenstand:
Antrag auf Zurückstellung der Wahl des vom Zentralrats der Paragraphenreiter zu bestimmenden Mitglieds der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln
Der Zentralrat der Paragraphenreiter wolle beschließen:
- „Beschluss Nr. 1 des Zentralrats der Paragraphenreiter vom ... über die Zurückstellung der Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz
- Die Wahl des vom Zentralrats der Paragraphenreiter zu bestimmenden Mitglieds der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln wird nach Maßgabe der Begründung des Beschlussantrags vorläufig zurückgestellt. Das Recht jedes Kamels, gemäß § 6 Absatz a Spielregeln auf die Entscheidung des Spielleiters anzutragen, bleibt unberührt.“
Begründung:
Gemäß § 5a Absatz a Spielregeln hat jedes Gremium ein Mitglied der Rundensiegerernennungskonferenz zu wählen, sobald alle von den Spielregeln vorgegeben Gremien und Posten vollständig besetzt sind. Dies ist nunmehr der Fall. Es erscheint jedoch sachgerecht, die Wahl durch den Zentralrat der Paragraphenreiter bis auf weiteres zurückzustellen, da derzeit insbesondere noch keine Geschäftsordnung des Zentralrats vorliegt. Eine vermeidbare Verzögerung wird hierdurch nicht eintreten, zumal eine Festlegung des Rundenendes durch den Spielleiter derzeit nicht zu erwarten ist, gegen die Wahl des Abgeordneten des Spielleiters ein Anfechtungsverfahren läuft und auch der Innenrevisionsdienst eine Wahl noch nicht eingeleitet hat. Eine vorläufige Zurückstellung erscheint mit dem Geist von § 5a der Spielregeln vereinbar, der keine bestimmte Frist für die Wahl vorschreibt. Das Verfahren kann auf Antrag eines Zentralreiters jederzeit wieder aufgenommen werden, außerdem steht jedem Kamel die Möglichkeit einer Klärung durch den Spielleiter offen.
(Frei nach Wolfgang)
Anlagen: Anmerkung Anm1-A46-08-10-06-DoN