Fünf-Prozent-Klause: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Oktober 2009, 14:33 Uhr
Fünf-Prozent-Klausen sind Klausen (Kneipen), wo nur leichtalkoholische Getränke mit bis zu 5 vol.% Alkohol ausgeschenkt werden dürfen. Derartige Klausen dürfen im Gegensatz zu hochprozentigen Klausen auch von heranwachsenden Kamelen (nicht aber von Kamelkindern) besucht werden. Allerdings findet man sie nicht im arabischen Raum, weil dort Alkoholausschank generell verboten ist.
Siehe auch: Fünf-Prozent-Brause