Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|27nov-Aufsr-Mitt1|Antragsteller|Ich stelle leider fest, daß "Den Spielleiter vertreten" kein offizielles "Organ" ist, daher nicht auf der [[Bürokratenspiel/2. Runde/Organe|Seite der Organe]] und auch nicht in §8 verzeichnet ist, und folglich aktenleiche gemäß §12.a. in ein Organ gemäß §2 oder §8 gewählt werden muß. MfG, |[[Kamel:C 80.133 PO 19.204|C 80.133 PO 19.204]] 19:24, 27. Nov 2006 (CET)}}
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Version vom 27. November 2006, 19:24 Uhr

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenSpielregelnRahmenregelnOrganeAnträge (allgemein)

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 2 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.

Dies ist die Antragsseite des Aufsichtsrates.

Antrag Nr.1 vom 26. November 2006

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter, Aufsichtsrat


Antragsnummer: Wzft-Antr-2006112621a

Antragsgegenstand:

Sofortmaßnahmen zum Schließen einer Regelungslücke


Begründung:

Eure Ehren! Werte Zentralreiter!

Nach aufmerksamer Lektüre der momentan gültigen Regeln kommt der Unterzeichner nicht umhin festzustellen, dass die bestehenden Regelungen offensichtlich nicht ausreichend sind, um Anträge von Kamelen, welche bislang keine Befugnisse nach §3 Absatz (c) erworben haben, bei welchen es sich um andere Anträge als Anträge gemäß §3 Absatz (b) handelt, für ungültig zu erklären.

§3 Absatz (c) legt lediglich fest, dass entsprechend autorisierte Kamele zukünftig bei beliebigen Organen beliebige Anträge stellen können. Diese Regel erklärt solche Anträge für den Fall einer nicht vorhandenen Autorisierung nach §3 Absatz (c) jedoch nicht pauschal für ungültig. Eine solche Ungültigkeitserklärung könnte beim derzeiten Stand lediglich im Rahmen einer Geschäftsordnung erfolgen, beispielsweise in Form einer Regelung, dass entsprechende Anträge an das jeweilige Organ nicht zulässig sind. Solche Regelungen sind jedoch bislang in keiner Geschäftsordnung verankert worden.

Nach Ansicht des Unterzeichners erfordert die momentane Situation dringendst Gegenmaßnahmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass schwerer Missbrauch dieser Regelungslücke in §3 zu erwarten ist, bzw. möglicherweise sogar schon erfolgt ist. Der Unterzeichner beantragt daher bei allen potenziell betroffenen Organen, insbesondere den Hauptorganen, als Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiteren Missbrauchs, dass diese ihre Geschäftsordnungen dahingehend abändern, dass zukünftig lediglich Anträge von Kamelen zulässig sind, welche gemäß §3 Absatz (c) antragsberechtigt sind. Im Falle des Aufsichtsrates sind natürlich Ausnahmen nach §3 Absatz (b) zu erteilen.


Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 21:52, 26. Nov 2006 (CET)

Anlagen: derzeit keine; Nachtrag vorbehalten



Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Teilnehmer Wutzofant wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zum Stellen von beliebigen Anträgen zugelassen. Gemäß einer logischen Regelauslegung, ist jeder, auf den Paragraph §3 Absatz c nicht zutrifft, nicht zum Stellen von anderen Anträgen als dem Antrag auf Stellen von Anträgen berechtigt, das "wenn" in diesem Satze logisch als "genau dann, wenn" aufzufassen, weil nämlich eine Erlaubnis von Antragsstellungen ohne ausdrückliche Erlaubnis durch Genehmigung eines entsprechenden Antrags durch den Aufsichtsrat eine Entmachtung desselben und ein Aufbrechen bürokratischer Grundformen zu Folge hätte. Ihr Antrag muss also zur Wahrung der Autorität des Aufsichtsrates und des gesamten Bürokratieapparates selbstverständlich ignoriert werden.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 16:39, 27. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Der Aufsichtsrat fühlt sich durch Ihren Antrag angeregt, beim Zentralrat der Paragraphenreiter eine Regeländerung zu beantragen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Antrag Nr. 2 vom 27. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 27-Nov-06-C3PO-allg-1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Hiermit stelle ich Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln bei der zuständigen Stelle.

Begründung:

Aufgrund ärztlichen Anratens benötige ich eine Position, die regelmäßigen nachmittäglichen Schlaf ermöglicht.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: C 80.133 PO 19.204 17:16, 27. Nov 2006 (CET)

Anlagen: -


EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Der Teilnehmer C 80.133 PO 19.204 erhält hiermit die Genehmigung, Anträge zu stellen. Da allerdings alle zur Zeit bestehenden Organe voll besetzt sind, muss der Teilnehmer so schnell wie möglich die Aufnahme in ein neues oder bestehendes Organ beantragen. Seine Antragsstellungsgenehmigung wird hiermit auf eine unbefristete Frist beschränkt.

Begründung:
Sollte der Teilnehmer nicht in ein Organ aufgenommen werden, so muss ihm die Antragsstellungsgenehmigung jederzeit wieder entzogen werden können, da sonst der ideelle Wert der Antragsstellunggenehmigung in nicht vom Aufsichtsrat zu akzeptierender Weise gemindert würde.

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrates, Wanderdüne 17:51, 27. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Die momentan unbefristete Frist kann jederzeit durch einen Vorsitzenden des Aufsichtsrates verkürzt werden.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Nov-06-C3PO-allg-1

Bearbeitendes Organ: Antragsteller

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich stelle fest, daß der Zentralrat der Paragraphenreiter derzeit die auf seiner Antragsseite gestellten Anträge aus "formalen Gründen" außerstande zu bearbeiten ist. Ich bitte um Klärung und gegebenenfalls entsprechende Disziplinarmaßnahmen.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 18:02, 27. Nov 2006 (CET)


Anlagen: Anlagen: mütterlicherseits

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Mit Hilfe einer Feststellung kann lediglich ein vorhandener Sachverhalt festgestellt werden. Wenn Sie etwas beantragen wollen, benützen Sie das entsprechende Formblatt.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrates Wanderdüne 19:19, 27. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Das Feststellen von feststehenden Feststellungen führt selten zur Verfestigung der unverfestigten Sachverhalte.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Nov-06-C3PO-allg-1

Bearbeitendes Organ: Antragsteller

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich stelle ferner fest, daß auch Kamel:aktenleiche keinem Gremium innewohnt.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 18:02, 27. Nov 2006 (CET)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 27-nov-06-C3PO-allg-1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Ihre Feststellung ist falsch. Kamel:aktenleiche vertritt zur Zeit den Spielleiter.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Wanderdüne 19:14, 27. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: Bürokratenspiel/2. Runde/Organe

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt1

Bearbeitendes Organ: Antragsteller

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich stelle leider fest, daß "Den Spielleiter vertreten" kein offizielles "Organ" ist, daher nicht auf der Seite der Organe und auch nicht in §8 verzeichnet ist, und folglich aktenleiche gemäß §12.a. in ein Organ gemäß §2 oder §8 gewählt werden muß. MfG,

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 19:24, 27. Nov 2006 (CET)