Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|aktl-27-nov-06-13|antrag 2|* aktenlaich ist seit 21:00 des 27.nov.2006 KEIN spielleiter mehr. die temporaere vertretung ist beendet. <br>* der §12 beinhaltet eine "kann" formulierung. daraus folgt, dass "einzelkamle" durchaus ohne organzugehoerigkeit agieren koennen.<br>* fuer den fall der vollstaendigkeit aller organe ist der §12 (d) auch zu beachten!|[[kamel:gastkamel|aktelaich]]27. noc 2006 21:45 (CET)|antrag 17 allg. (mit der bitte um genehmigung!)}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|aktl-27-nov-06-13|antrag 2|* aktenlaich ist seit 21:00 des 27.nov.2006 KEIN spielleiter mehr. die temporaere vertretung ist beendet. <br>* der §12 beinhaltet eine "kann" formulierung. daraus folgt, dass "einzelkamle" durchaus ohne organzugehoerigkeit agieren koennen.<br>* fuer den fall der vollstaendigkeit aller organe ist der §12 (d) auch zu beachten!|[[kamel:gastkamel|aktelaich]]27. noc 2006 21:45 (CET)|antrag 17 allg. (mit der bitte um genehmigung!)}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|27nov-Aufsr-Mitt3|aktl-27-nov-06-13|Der Bemerker legt Wert auf die Feststellung, daß §12 zwar niemanden zwingt, ein Spielteilnahme zu  beantragen, jedoch erlaubt er auch keine Spielteilnahme, nachdem alle Organe vollbesetzt sind, ohne daß ein enstprechender Antrag beim Zentralrat der Paragraphenreiter gestellt wurde (§12a), woraufhin letzterer eine Spielregeländerung gemäß §12b (1, 2 oder 3)beschließen MUSS! Wir können hier ja schließlich nicht machen, was wir wollen ...
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|[[Kamel:C 80.133 PO 19.204|C 80.133 PO 19.204]] 22:01, 27. Nov 2006 (CET)|nö}}
  
 
== Antrag Nr. 3 vom 27. November 2006: Fahrlässiges Handeln Seitens des Zentralrats==
 
== Antrag Nr. 3 vom 27. November 2006: Fahrlässiges Handeln Seitens des Zentralrats==

Version vom 27. November 2006, 23:01 Uhr

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenSpielregelnRahmenregelnOrganeAnträge (allgemein)

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 2 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.

Dies ist die Antragsseite des Aufsichtsrates.

Antrag Nr.1 vom 26. November 2006

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter, Aufsichtsrat


Antragsnummer: Wzft-Antr-2006112621a

Antragsgegenstand:

Sofortmaßnahmen zum Schließen einer Regelungslücke


Begründung:

Eure Ehren! Werte Zentralreiter!

Nach aufmerksamer Lektüre der momentan gültigen Regeln kommt der Unterzeichner nicht umhin festzustellen, dass die bestehenden Regelungen offensichtlich nicht ausreichend sind, um Anträge von Kamelen, welche bislang keine Befugnisse nach §3 Absatz (c) erworben haben, bei welchen es sich um andere Anträge als Anträge gemäß §3 Absatz (b) handelt, für ungültig zu erklären.

§3 Absatz (c) legt lediglich fest, dass entsprechend autorisierte Kamele zukünftig bei beliebigen Organen beliebige Anträge stellen können. Diese Regel erklärt solche Anträge für den Fall einer nicht vorhandenen Autorisierung nach §3 Absatz (c) jedoch nicht pauschal für ungültig. Eine solche Ungültigkeitserklärung könnte beim derzeiten Stand lediglich im Rahmen einer Geschäftsordnung erfolgen, beispielsweise in Form einer Regelung, dass entsprechende Anträge an das jeweilige Organ nicht zulässig sind. Solche Regelungen sind jedoch bislang in keiner Geschäftsordnung verankert worden.

Nach Ansicht des Unterzeichners erfordert die momentane Situation dringendst Gegenmaßnahmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass schwerer Missbrauch dieser Regelungslücke in §3 zu erwarten ist, bzw. möglicherweise sogar schon erfolgt ist. Der Unterzeichner beantragt daher bei allen potenziell betroffenen Organen, insbesondere den Hauptorganen, als Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiteren Missbrauchs, dass diese ihre Geschäftsordnungen dahingehend abändern, dass zukünftig lediglich Anträge von Kamelen zulässig sind, welche gemäß §3 Absatz (c) antragsberechtigt sind. Im Falle des Aufsichtsrates sind natürlich Ausnahmen nach §3 Absatz (b) zu erteilen.


Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 21:52, 26. Nov 2006 (CET)

Anlagen: derzeit keine; Nachtrag vorbehalten



Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Teilnehmer Wutzofant wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zum Stellen von beliebigen Anträgen zugelassen. Gemäß einer logischen Regelauslegung, ist jeder, auf den Paragraph §3 Absatz c nicht zutrifft, nicht zum Stellen von anderen Anträgen als dem Antrag auf Stellen von Anträgen berechtigt, das "wenn" in diesem Satze logisch als "genau dann, wenn" aufzufassen, weil nämlich eine Erlaubnis von Antragsstellungen ohne ausdrückliche Erlaubnis durch Genehmigung eines entsprechenden Antrags durch den Aufsichtsrat eine Entmachtung desselben und ein Aufbrechen bürokratischer Grundformen zu Folge hätte. Ihr Antrag muss also zur Wahrung der Autorität des Aufsichtsrates und des gesamten Bürokratieapparates selbstverständlich ignoriert werden.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 16:39, 27. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Der Aufsichtsrat fühlt sich durch Ihren Antrag angeregt, beim Zentralrat der Paragraphenreiter eine Regeländerung zu beantragen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Antrag Nr. 2 vom 27. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 27-Nov-06-C3PO-allg-1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Hiermit stelle ich Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln bei der zuständigen Stelle.

Begründung:

Aufgrund ärztlichen Anratens benötige ich eine Position, die regelmäßigen nachmittäglichen Schlaf ermöglicht.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: C 80.133 PO 19.204 17:16, 27. Nov 2006 (CET)

Anlagen: -


EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Der Teilnehmer C 80.133 PO 19.204 erhält hiermit die Genehmigung, Anträge zu stellen. Da allerdings alle zur Zeit bestehenden Organe voll besetzt sind, muss der Teilnehmer so schnell wie möglich die Aufnahme in ein neues oder bestehendes Organ beantragen. Seine Antragsstellungsgenehmigung wird hiermit auf eine unbefristete Frist beschränkt.

Begründung:
Sollte der Teilnehmer nicht in ein Organ aufgenommen werden, so muss ihm die Antragsstellungsgenehmigung jederzeit wieder entzogen werden können, da sonst der ideelle Wert der Antragsstellunggenehmigung in nicht vom Aufsichtsrat zu akzeptierender Weise gemindert würde.

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrates, Wanderdüne 17:51, 27. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Die momentan unbefristete Frist kann jederzeit durch einen Vorsitzenden des Aufsichtsrates verkürzt werden.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Nov-06-C3PO-allg-1

Bearbeitendes Organ: Antragsteller

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich stelle fest, daß der Zentralrat der Paragraphenreiter derzeit die auf seiner Antragsseite gestellten Anträge aus "formalen Gründen" außerstande zu bearbeiten ist. Ich bitte um Klärung und gegebenenfalls entsprechende Disziplinarmaßnahmen.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 18:02, 27. Nov 2006 (CET)


Anlagen: Anlagen: mütterlicherseits

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Mit Hilfe einer Feststellung kann lediglich ein vorhandener Sachverhalt festgestellt werden. Wenn Sie etwas beantragen wollen, benützen Sie das entsprechende Formblatt.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrates Wanderdüne 19:19, 27. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Das Feststellen von feststehenden Feststellungen führt selten zur Verfestigung der unverfestigten Sachverhalte.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Nov-06-C3PO-allg-1

Bearbeitendes Organ: Antragsteller

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich stelle ferner fest, daß auch Kamel:aktenleiche keinem Gremium innewohnt.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 18:02, 27. Nov 2006 (CET)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 27-nov-06-C3PO-allg-1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Ihre Feststellung ist falsch. Kamel:aktenleiche vertritt zur Zeit den Spielleiter.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Wanderdüne 19:14, 27. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: Bürokratenspiel/2. Runde/Organe

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt1

Bearbeitendes Organ: Antragsteller

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich stelle leider fest, daß "Den Spielleiter vertreten" kein offizielles "Organ" ist, daher nicht auf der Seite der Organe und auch nicht in §8 verzeichnet ist, und folglich aktenleiche gemäß §12.a. in ein Organ gemäß §2 oder §8 gewählt werden muß. MfG,

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 19:24, 27. Nov 2006 (CET)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Feststellung 27nov-Aufsr-Mitt1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Ob Sie Recht oder Unrecht haben, ist nicht im Rahmen unserer Zuständigkeit, dasselbe festzustellen oder zu untersuchen, außerdem eine Untersuchung des Vorganges nur dasjenige Ergebnis zur Folge hätte, dass eine eindeutige Feststellung möglich wäre, ob betreffender Spielleitervertreter zur Zeit Teil eines Organ ist. Meiner Meinung nach ist der Vertreter eines Organsmitglieds eben zeitweise Organsmitglied, aber eben nicht ständig, während das vertretene Organsmitglied auch während es vertreten wird, Organsmitglied bleibt, wobei dies nur eine Meinung und weder eine verbindliche Aussage noch ein Vorausgriff auf eine mögliche verbindliche Auslegung des Spielleiters über dasselbe Problem bleibt. Nebenbei sei angemerkt, dass selbst eine Anerkennung Ihrer Feststellung nichts weiter zur Folge hätte. Wenn es Ihre Erwartung sein sollte, auf Grund der nicht beschränkten Antragsstellungsgenehmigung für die Aktenleiche eine ebensolche auf Basis des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu bekommen, so können Sie es gerne versuchen. Der Aufsichtsrat ist dynamisch und innovativ und nimmt Ihre Anträge gerne an.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Aufsichtsratsvorsitzender Wanderdüne 20:09, 27. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: Faulheit

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt2

Bearbeitendes Organ: Antragsteller

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:

Dem Feststeller ist an der Betonung gelegen, in dieser Angelegenheit bewußt keinen Antrag gestellt zu haben. Es geht ihm vornehmlich um die Feststellung der Tatsache, daß zwar (gemäß §11) Aufgaben an sog. "Einzelkamele" delegiert werden können, §12 Abatz b.) jedoch notwendig vorschreibt, daß benannte "Einzelkamele" per Regeländerung (siehe $12.b. 1, 2 oder 3) schnellstmöglich in ein offizielles "Organ" zu integrieren sind. "Meinungen" zu äußern steht mir weder in dieser noch in einer anderen Angelegeheit zu. MfG,

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 19:24, 27. Nov 2006 (CET)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: aktl-27-nov-06-13

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: antrag 2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

  • aktenlaich ist seit 21:00 des 27.nov.2006 KEIN spielleiter mehr. die temporaere vertretung ist beendet.
    * der §12 beinhaltet eine "kann" formulierung. daraus folgt, dass "einzelkamle" durchaus ohne organzugehoerigkeit agieren koennen.
    * fuer den fall der vollstaendigkeit aller organe ist der §12 (d) auch zu beachten!

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: aktelaich27. noc 2006 21:45 (CET)

Siehe auch: antrag 17 allg. (mit der bitte um genehmigung!)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktl-27-nov-06-13

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Bemerker legt Wert auf die Feststellung, daß §12 zwar niemanden zwingt, ein Spielteilnahme zu beantragen, jedoch erlaubt er auch keine Spielteilnahme, nachdem alle Organe vollbesetzt sind, ohne daß ein enstprechender Antrag beim Zentralrat der Paragraphenreiter gestellt wurde (§12a), woraufhin letzterer eine Spielregeländerung gemäß §12b (1, 2 oder 3)beschließen MUSS! Wir können hier ja schließlich nicht machen, was wir wollen ...


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: C 80.133 PO 19.204 22:01, 27. Nov 2006 (CET)

Siehe auch:

Antrag Nr. 3 vom 27. November 2006: Fahrlässiges Handeln Seitens des Zentralrats

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 27-Nov-06-C3PO-link-1
Antragsgegenstand:

Fehlerhafter Link

Begründung:

Euer Ehren!
Die offizielle Seite des Zentralrats verweist unter der Überschrift "Unterseiten des Zentralrats der Paragraphenreiter" auf die Antragsseite "Anträge", welche der Zentralrat nach eigenen Angaben noch nicht zu bearbeiten in der Lage ist. Daher ist die Verlinkung dieser Seite grob irreführend. Ich stelle Eil-Antrag auf dringende Behebung dieses unhaltbaren Zustands.


Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: C 80.133 PO 19.204 20:28, 27. Nov 2006 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten