Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
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obwohl ich gerne zugestehe, hier ohne böse Absicht einem Fehler aufgesessen zu sein, muss ich darauf hinweisen, dass der zugrundeliegende Vorgang vor Beginn der 3. Runde erfolgte (siehe hierzu Begründung der Verwarnung!) und insofern nicht von der Zuständigkeit des Spielleiters und von Maßnahmen nach § 14 der Spielregeln erfasst ist. In diesem Sinne wird darauf hingewiesen, dass § 13 der Spielregeln eine Genehmigung des Spielleiters explizit nur für neue Seiten erfordert, die '''innerhalb des Spiels''' angelegt werden.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 17:04, 22. Jan 2007 (CET)|Habe mich wohl darauf verlassen, dass unveränderliche Rahmenregeln unveränderlich sind.}} | obwohl ich gerne zugestehe, hier ohne böse Absicht einem Fehler aufgesessen zu sein, muss ich darauf hinweisen, dass der zugrundeliegende Vorgang vor Beginn der 3. Runde erfolgte (siehe hierzu Begründung der Verwarnung!) und insofern nicht von der Zuständigkeit des Spielleiters und von Maßnahmen nach § 14 der Spielregeln erfasst ist. In diesem Sinne wird darauf hingewiesen, dass § 13 der Spielregeln eine Genehmigung des Spielleiters explizit nur für neue Seiten erfordert, die '''innerhalb des Spiels''' angelegt werden.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 17:04, 22. Jan 2007 (CET)|Habe mich wohl darauf verlassen, dass unveränderliche Rahmenregeln unveränderlich sind.}} | ||
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+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|23-Jan-07-Mthk-Gt8-2-1|Verwarnung von [[Kamel:Mambres]] wegen unbefugten Anlegens der Antragsseite|Die Verwarnung bleibt bestehen. Die Androhung von Mecklenburgvorpommerungen wird jedoch zurückgezogen.|Spielleiter|Die Fassung des § 13 ist auf den ''Bereich'' der Seiten zu beziehen. Der Verwarnte legt dem Wortlaut eine temporale Bedeutung zugrunde, die jedoch nicht gegeben ist, würde es doch sonst ''während des Spiels'' heissen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass sämtliche in der Kamelopedia angelegten Seiten genehmigungspflichtig wären. | ||
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+ | Das Handeln von [[Kamel:Mambres]] stellt eindeutig einen Verstoss gegen Punkt 6 der Rahmenregeln dar. Natürlich dürfen zusätzliche Seiten eingerichtet werden, aber nur wenn dies „das Spielgeschehen für viele Mitspieler deutlich vereinfacht“, wie Satz 2 festlegt. Das Spielgeschehen wird aber durch die Koexistenz von Antrags- und Vorgangsseite nicht unerheblich erschwert.<br>Laut Satz 3 wird das Anlegen von zusätzlichen Seiten von einem Organ verwaltet, nämlich dem Spielleiter, wie in § 13 der Spielregeln beschrieben. Zwar bestand die Antragsseite bereits vor Spielbeginn, im Hinblick auf spätere Runden kann ein solches Verhalten aber nicht ohne Konsequenzen bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr des Missbrauchs, dass nämlich vor dem eigentlichen Spielbeginn bereits Seiten angelegt werden, was im krassen Widerspruch zu § 0 steht. | ||
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+ | Ausserdem wurden die Weisungen von Punkt 1 der Rahmenregeln missachtet, welcher nämlich nur das Anlegen der ''erforderlichen'' Wiki-Seiten erlaubt. Die Antragsseite war nicht erforderlich. Da die Rahmenregeln den Rahmen des Spiels vorgeben, ist das Anlegen der Seite als Verstoss zu werten. | ||
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+ | Dem Einwand muss jedoch insofern Recht gegeben werden, dass der Verstoss vor Spielbeginn erfolgte. Zu jenem Zeitpunkt waren die Spielregeln noch nicht rechtskräftig, wohl aber die Rahmenregeln. Nach Fassung von § 14 (b) kann der Spielleiter „ein Kamel aus einem Organ oder von einem Posten ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat.“ Unter dem Begriff „Regeln“ sind hier die Spielregeln und ausserdem auch die unveränderlichen Rahmenregeln zu verstehen. Die Formulierung in Perfektform legt aber nicht fest, dass ein Verstoss nur dann bestraft werden kann, wenn er nach Inkrafttreten der Spielregeln erfolgt. Die Verfehlung bestand weiter und der Fehlbare wurde ordnungsgemäss verwarnt, sowie die Spielregeln dies ermöglichten. Die Straftat wird also sehr wohl von den in § 14 beschriebenen Massnahmen erfasst. | ||
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+ | Wie der Verwarnte bereits eingeräumt hat, erfolgte der Fehler aus Unachtsamkeit. Sein handeln hatte jedoch trotzdem schwerwiegende Folgen auf das weitere Spielgeschehen. Es wurde dennoch eine milde Strafe, nämlich eine Verwarnung, ausgesprochen.|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 15:37, 23. Jan 2007 (CET), Spielleiter | ||
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+ | '''Bemerkung:''' Eine erneute Anfechtung ist nicht möglich, ausser wenn Mängel im Gutachten nachgewiesen werden können.}} | ||
== Nr. 3 vom 22. Januar 2007: Bekanntmachung des Zentralrates == | == Nr. 3 vom 22. Januar 2007: Bekanntmachung des Zentralrates == |
Version vom 23. Januar 2007, 15:37 Uhr
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Spielkommentar ▪ Vorgänge (allgemein) ▪ Anträge (allgemein)
Mitteilungen, Feststellungen, Gutachten etc. können hier angebracht werden. Entsprechende Formulare findet man hier.
Für Anträge benützen Sie bitte die Antragsseite.
Nr. 1 vom 22. Januar 2007: Entscheid über Antragsseite
Vorgangsnummer/Zeichen: 22-Jan-07-Mthk-Vrfüg-1
Hiermit wird folgendes verfügt:
- Gemäß Punkt 5 der Rahmenregeln sind auch Anträge auf dieser Seite zu stellen. Die bereits eingerichtete Seite Bürokratenspiel/3. Runde/Anträge gilt jedoch als speziell für Anträge vorgesehene Seite. Folglich sind Anträge auf der Antragsseite zu stellen.
- Nach Ziffer 1 der unveränderlichen Rahmenregeln beginnt eine Spielrunde erst dann, wenn alle erforderlichen Wiki-Seiten angelegt wurden. Der Spielbeginn ist somit auf den Zeitpunkt des Anlegens der Seite „Vorgänge“ festgesetzt. Die in Ziffer 10 der Rahmenregeln genannten acht Wochen sind ab jenem Zeitpunkt zu messen.
- Obwohl die Antragsseite ohne Genehmigung erstellt wurde und obwohl einige Anträge formal gesehen aufgrund der fehlenden Seite „Vorgänge“ vor Spielbeginn getätigt wurden, bleiben alle Anträge davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit, sofern sie nicht gegen andere Regeln verstossen. Das gilt auch für das Hineinwählen in die Organe gemäß § 2 Absatz b der Spielregeln.
- Vorgänge auf der Antragsseite, die keine Anträge sind, sind ungültig. Davon unberührt sind selbstverständlich Bearbeitungsvorgänge von Anträgen.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß dringender Notwendigkeit..
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 15:10, 22. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Bemerkungen: keine; Nachtrag vorbehalten
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß § 14 Absatz (a) bzw. § 14 Absatz (b) verfahren werden.
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Afrg-2007012216a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 22-Jan-07-Mthk-Vrfüg-1
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren!
Gehe ich recht in der Annahme, dass bei Punkt 4 eurer Verfügung („Bearbeitungsvorgänge“) auch Diskussionen, Rückfragen, Einwände durch Dritte, Vierte, Fünfte etc. umfasst, sofern bei diesen ein ursächlicher Zusammenhang zu einem ursprünglichen Antrag zweifelsfrei gegeben ist?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 16:02, 22. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: weitere Informationen
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 22-Jan-07-Mthk-Mttl-1-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Afrg-2007012216a-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Wutzofant,
Gestützt auf die weiteren Informationen kann ich Ihre Anfrage bejahen. Vorgänge, die in Bezug zu einem Antrag getätigt werden, also z. B. Anmerkungen, deren Zweck in der Diskussion oder im Anbringen eines Gegenvorschlages oder dergleichen besteht, wie auch Anfechtungen, Beschwerden und Ungültigkeitserklärungen sollen auf der Antragsseite beim entsprechenden Antrag vorgenommen werden.
Hingegen ist für Feststellungen, Gutachten, Mitteilungen, Zwischenberichte, Anfragen, Verfügungen und Zwischenberichte die Vorgangsseite zu verwenden, es sei denn das entsprechende Formular wird in einem Antrag oder einem anderen einem Antrag beigestellten Formular gefordert. Dann ist es auf der Antragsseite anzubringen.
Allgemein gesprochen sind also Formulare, die einen Bezug zu einem bestimmten Antrag haben und sich auf dessen Bearbeitung auswirken oder auswirken können bzw. Teil dessen Bearbeitung sind, auf der Antragsseite einzubringen. Für alle anderen Nicht-Antrags-Vorgänge ist die Vorgangsseite zu verwenden.
Ich hoffe, dass die Sachlage damit klar dargelegt wurde.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mit freundlichen Grüssen: Mathekamel 17:12, 22. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Siehe auch: Nähere Details
Nr. 2 vom 22. Januar 2007: Verwarnung von Kamel:Mambres
Aktenzeichen: 22-Jan-07-Mthk-Vrwrn-1
Verwarnt wird hiermit: Kamel:Mambres
Gegenstand der Verwarnung:
Wie aus der Versionsgeschichte der Antragsseite hervorgeht, wurde diese durch Mambres angelegt ohne vorhergehende Genehmigung durch den Spielleiter nach § 13 der Spielregeln.
Ausserdem hat der Verwarnte den Beginn der dritten Spielrunde unrechtmässig ausgerufen, da die Seite Bürokratenspiel/3. Runde/Vorgänge zu jenem Zeitpunkt noch nicht bestanden hat. Es besteht also zudem eine arge Verletzung des § 0.
Aufgrund der Gefährdung der Ordnung der Bürokratie wird deshalb Kamel:Mambres wegen seines unverantwortlichen Vorgehens gemäß § 14 (c) der Spielregeln verwarnt. Vorläufig wird von einer schwereren Bestrafung abgesehen, da der Regelverstoss nicht als vorsätzlich angesehen wird. Im Falle weiterer Verstösse ist jedoch mit Mecklenburgvorpommerungen zu rechnen
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters vom 22. Januar 2007 –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 15:10, 22. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Siehe auch: -
Der Vorgang Verwarnung Nr. 2. vom 22.1.07 (Az. 22-Jan-07-Mthk-Vrwrn-1) wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren,
obwohl ich gerne zugestehe, hier ohne böse Absicht einem Fehler aufgesessen zu sein, muss ich darauf hinweisen, dass der zugrundeliegende Vorgang vor Beginn der 3. Runde erfolgte (siehe hierzu Begründung der Verwarnung!) und insofern nicht von der Zuständigkeit des Spielleiters und von Maßnahmen nach § 14 der Spielregeln erfasst ist. In diesem Sinne wird darauf hingewiesen, dass § 13 der Spielregeln eine Genehmigung des Spielleiters explizit nur für neue Seiten erfordert, die innerhalb des Spiels angelegt werden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 17:04, 22. Jan 2007 (CET)
Anmerkung: Habe mich wohl darauf verlassen, dass unveränderliche Rahmenregeln unveränderlich sind.
Vorgangsnummer/Zeichen: 23-Jan-07-Mthk-Gt8-2-1
Thema des Gutachtens: Verwarnung von Kamel:Mambres wegen unbefugten Anlegens der Antragsseite
Kurzzusammenfassung: Die Verwarnung bleibt bestehen. Die Androhung von Mecklenburgvorpommerungen wird jedoch zurückgezogen.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Die Fassung des § 13 ist auf den Bereich der Seiten zu beziehen. Der Verwarnte legt dem Wortlaut eine temporale Bedeutung zugrunde, die jedoch nicht gegeben ist, würde es doch sonst während des Spiels heissen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass sämtliche in der Kamelopedia angelegten Seiten genehmigungspflichtig wären.
Das Handeln von Kamel:Mambres stellt eindeutig einen Verstoss gegen Punkt 6 der Rahmenregeln dar. Natürlich dürfen zusätzliche Seiten eingerichtet werden, aber nur wenn dies „das Spielgeschehen für viele Mitspieler deutlich vereinfacht“, wie Satz 2 festlegt. Das Spielgeschehen wird aber durch die Koexistenz von Antrags- und Vorgangsseite nicht unerheblich erschwert.
Laut Satz 3 wird das Anlegen von zusätzlichen Seiten von einem Organ verwaltet, nämlich dem Spielleiter, wie in § 13 der Spielregeln beschrieben. Zwar bestand die Antragsseite bereits vor Spielbeginn, im Hinblick auf spätere Runden kann ein solches Verhalten aber nicht ohne Konsequenzen bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr des Missbrauchs, dass nämlich vor dem eigentlichen Spielbeginn bereits Seiten angelegt werden, was im krassen Widerspruch zu § 0 steht.
Ausserdem wurden die Weisungen von Punkt 1 der Rahmenregeln missachtet, welcher nämlich nur das Anlegen der erforderlichen Wiki-Seiten erlaubt. Die Antragsseite war nicht erforderlich. Da die Rahmenregeln den Rahmen des Spiels vorgeben, ist das Anlegen der Seite als Verstoss zu werten.
Dem Einwand muss jedoch insofern Recht gegeben werden, dass der Verstoss vor Spielbeginn erfolgte. Zu jenem Zeitpunkt waren die Spielregeln noch nicht rechtskräftig, wohl aber die Rahmenregeln. Nach Fassung von § 14 (b) kann der Spielleiter „ein Kamel aus einem Organ oder von einem Posten ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat.“ Unter dem Begriff „Regeln“ sind hier die Spielregeln und ausserdem auch die unveränderlichen Rahmenregeln zu verstehen. Die Formulierung in Perfektform legt aber nicht fest, dass ein Verstoss nur dann bestraft werden kann, wenn er nach Inkrafttreten der Spielregeln erfolgt. Die Verfehlung bestand weiter und der Fehlbare wurde ordnungsgemäss verwarnt, sowie die Spielregeln dies ermöglichten. Die Straftat wird also sehr wohl von den in § 14 beschriebenen Massnahmen erfasst.
Wie der Verwarnte bereits eingeräumt hat, erfolgte der Fehler aus Unachtsamkeit. Sein handeln hatte jedoch trotzdem schwerwiegende Folgen auf das weitere Spielgeschehen. Es wurde dennoch eine milde Strafe, nämlich eine Verwarnung, ausgesprochen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mathekamel 15:37, 23. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Bemerkung: Eine erneute Anfechtung ist nicht möglich, ausser wenn Mängel im Gutachten nachgewiesen werden können.
Nr. 3 vom 22. Januar 2007: Bekanntmachung des Zentralrates
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Mtlg-2007012216c-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Atrg-2007012211a-00:0A:5E:23:A6:4E, Wzft-Atrg-2007012211b-00:0A:5E:23:A6:4E, Wzft-Atrg-2007012211c-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Werte Spielteilnehmer, Eure Ehren!
§12 Absatz (e) schreibt nicht vor, dass die neuen Organe zeitgleich gegründet werden sollen. Er nennt auch keine Frist, innerhalb derer die Erfüllung von §12 Absatz (e) nach Einsetzung dreier neuer Organe als abschlossen gilt. Die etwaige Einsetzung neuer Organe durch Verabschiedung obiger Anträge, oder anderer Anträge, durch den Zentralrat der Paragraphenreiter, bedeutet daher nicht zwangsläufig die erschöpfende Erfüllung von §12 Absatz (e). Der Zentralrat der Paragraphenreiter behält sich daher das Recht vor, ggf. weitere Organgründungen im Rahmen von §12 Absatz (e) vorzunehmen, bis er die Erfüllung von §12 Absatz (e) als abgeschlossen ansieht.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 17:02, 22. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Bürokratenspiel/3. Runde/Regeln#§ 12 Erweiterung des Spieles
Nr. 4 vom 22. Januar 2007: Bitte an den Aufsichtsrat
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Mtlg-2007012216c-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Atrg-2007012211a-00:0A:5E:23:A6:4E, Wzft-Atrg-2007012211b-00:0A:5E:23:A6:4E, Wzft-Atrg-2007012211c-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Werter Aufsichtsrat, Euer Ehren!
Wie Ihnen vermutlich bekannt sein dürfte, hat der Aufsichtsrat gemäß §4 Absatz (b) ein Vetorecht bezüglich des Inkrafttretens von Regeländerungen. Da die Abstimmung über die Bildung von momentan drei neuen Gremien gerade zügig voranschreitet, bittet der Unterzeichner den Aufsichtsrat, gegebenenfalls (d.h., wenn er keine Beanstandungen gegen die Gremienvorschläge einzuwenden hat) seinen Verzicht auf Einlegen eines Vetos zu erklären, so dass die neuen Organe schneller ihre Arbeit aufnehmen können. Dies ist insbesondere deswegen von Belang, da bereits alle Organe vollbesetzt sind und somit neue Spielteilnehmer arbeitslos wären.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 17:50, 22. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Bürokratenspiel/3. Runde/Anträge#Nr. 6 vom 22. Januar 2007: Antrag auf Einrichtung eines neuen Organs sowie die beiden nachfolgenden Anträge