Notwehr: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. März 2007, 08:12 Uhr
Notwehr, die, kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Land und die dort ansässigen Konzerne Angst um ihre Profite haben. Dann kann es schnell zu einem unprovozierten Vergeltungsschlag kommen, der aber völlig legitim ist, da es hierbei nicht nur um viel Geld, sondern auch um Arbeitsplätze (nicht nur in der Rüstungsindustrie) und nicht zuletzt um Allmachtsphantasien geht.
Besonders sinnvoll ist Notwehr immer bei akutem Öl-, Geld- oder Rohstoffmangel. Die zur Rechtfertigung vorgebrachten Gründe können dafür auch an den Haaren herbeigezogen sein. Sie müssen nur Totschlagsargumente wie Terrorgefahr, Nationalen Notstand oder zu geringe Wählergunst beinhalten und sollten bereits medienkompatibel aufbereitet sein.
Notwehrüberschreitung ist, wenn man sich mehr Öl, Geld oder Rohstoffe nimmt, als der andere (nach Todesandrohung) "freiwillig" hergegeben hat. Die Notwehrüberschreitung kann dadurch geheilt werden, dass der nicht geben Wollende (der Unterlegene) vom Notwehrberechtigten vollständig illuminiert wird. Dies ist dann recht und billig und verursacht damit die geringsten Folgekosten.
Die Berechtigung dazu ergibt sich aus der Mächtigkeit der dem Notwehrberechtigten zur Verfügung stehenden Waffen. Notwehrberechtigt nach den neuen US-WorldRules ist also nur der designierte Gewinner. Nur in ganz seltenen Fällen ändert sich innerhalb des Notwehrverlaufs die Inhaberschaft derselben. Alle anderen, sprich nicht Notwehrberechtigten, sind damit per Definition Terroristen und / oder Kamele und werden deshalb häufig hinzugebeten, wenn wieder eine Kanonenfütterung ansteht.
Die Ausübung der Menschenrechte unterliegt dabei immer den Regeln des Marktes. Wer die Rechte bezahlen kann bzw. mehr zahlen kann als alle anderen, der erhält sie auch. Nichtshaber / Looser verwirken automatisch ihre Menschenrechte und werden bei den ersten Verdachtsmomenten der Nichthaberschaft eben solcher unmittelbar den Freien Radikalen des Humankapitals zugeordnet und einer angemessenen Verwertung zugeführt. Dies muss erwähnt werden, weil sich auch gegenüber allen Nichtshabern ein automatisches Notwehrrecht ergibt. Siehe hierzu auch die UN-Menschenrechtskonventionen, dort ist näheres bestimmt.
Nicht zu verwechseln mit: Feuerwehr