Reinheizgebot: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
D (Diskussion | Beiträge) K |
D (Diskussion | Beiträge) K |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
[[Bild:Reinheiz(28KB).jpg]] | [[Bild:Reinheiz(28KB).jpg]] | ||
− | Das Reinheizgebot gilt auch für [[Fysch]]e - und für [[Fisch]]e sowieso: Wo [[nichts]] ist, wird auch nichts schmutzig. | + | <br>Das Reinheizgebot gilt auch für [[Fysch]]e - und für [[Fisch]]e sowieso: Wo [[nichts]] ist, wird auch nichts schmutzig. |
[[Bild:siehe_auch.jpg]] ''siehe auch:'' | [[Bild:siehe_auch.jpg]] ''siehe auch:'' | ||
*[[Zustand des Hei]] | *[[Zustand des Hei]] |
Version vom 10. September 2004, 06:54 Uhr
Das deutsche Reinheizgebot wurde im Mittelalter in Deutschland erfunden und besagt:
- Bier/Kölsch: Wer anerkannt sein will, muss mit den Eingeborenen mindestens 42 Kamelliter einer anerkannten Biersorte komsumiert haben
- Kömel: Unter zwei Flaschen pro Person und Event läuft da nix
Das Reinheizgebot gilt auch für Fysche - und für Fische sowieso: Wo nichts ist, wird auch nichts schmutzig.