Islahm: Unterschied zwischen den Versionen
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einmal penner immer penner....mein bruder hat recht...hör auf damit vallah hör auf | einmal penner immer penner....mein bruder hat recht...hör auf damit vallah hör auf |
Version vom 21. Mai 2007, 23:07 Uhr
Also nach §156 abs.42 Strafgesetzbuch Stand 2007 können sich vor Gericht gezogen wegen Glaubensschädigung deshalbe sage ich dir du Mothersucker lass essssssss
einmal penner immer penner....mein bruder hat recht...hör auf damit vallah hör auf