Triebwagen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Triebwagen'''; der - häufig fäschlicherweise als Wagen zum Antreiben bezeichnet ist doch vieleher ein Synonym für [[Schlafwagen]] insbesondere die mit geschlossenen [[Doppelbetten]] bei denen der [[Zugbegleiter]] noch nichtmal im [[Berufsverkehr]] die [[Fahrkarte]]n kontrolliert. Als gegenausgleich dafür müssen [[Urheberrechtsabgaben]] für eventuelle Erzeugnisse in den sog. Triebwägen [[GEZ]]ahlt werden, die meist in [[Form]] der Leibeigenschaft an die [[Deutschland|deutsche]] [[Bahn]] als [[Zugbegleiter]] abgeführt werden...
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'''Triebwagen'''; der - häufig fäschlicherweise als Wagen zum Antreiben bezeichnet ist doch viel eher ein Synonym für [[Schlafwagen]] insbesondere die mit geschlossenen [[Doppelbett]]en, bei denen der [[Zugbegleiter]] noch nichtmal im [[Berufsverkehr]] die [[Fahrkarte]]n kontrolliert. Als Ausgleich dafür müssen [[Uhrheberrecht]]sabgaben für eventuelle Erzeugnisse in den sog. Triebwägen [[GEZ]]ahlt werden, die meist in [[Form]] der Leibeigenschaft an die [[Deutschland|deutsche]] [[Bahn]] als [[Zugbegleiter]] abgeführt werden...

Version vom 22. September 2004, 01:40 Uhr

Triebwagen; der - häufig fäschlicherweise als Wagen zum Antreiben bezeichnet ist doch viel eher ein Synonym für Schlafwagen insbesondere die mit geschlossenen Doppelbetten, bei denen der Zugbegleiter noch nichtmal im Berufsverkehr die Fahrkarten kontrolliert. Als Ausgleich dafür müssen Uhrheberrechtsabgaben für eventuelle Erzeugnisse in den sog. Triebwägen GEZahlt werden, die meist in Form der Leibeigenschaft an die deutsche Bahn als Zugbegleiter abgeführt werden...