Diskussion:Reinheizgebot: Unterschied zwischen den Versionen
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Bier darf seit dem 23. April 1516 nur aus Wasser, Gerstenmalz und Hopfen hergestellt werden. Wenn Bier statt dessen aus Suppengrün, Nudeln und durchgedrehtem oder kleingeschnittenem Fleisch hergestellt wird, darf es nicht mehr Bier genannt werden. Schmeckt auch irgendwie ganz anders, der Betrug ist also sofort zu bemerken!--[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 13:09, 29. Aug 2007 (CEST) | Bier darf seit dem 23. April 1516 nur aus Wasser, Gerstenmalz und Hopfen hergestellt werden. Wenn Bier statt dessen aus Suppengrün, Nudeln und durchgedrehtem oder kleingeschnittenem Fleisch hergestellt wird, darf es nicht mehr Bier genannt werden. Schmeckt auch irgendwie ganz anders, der Betrug ist also sofort zu bemerken!--[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 13:09, 29. Aug 2007 (CEST) | ||
:Ach? --[[Kamel:Matzescd|Matzescd]] 13:11, 29. Aug 2007 (CEST) | :Ach? --[[Kamel:Matzescd|Matzescd]] 13:11, 29. Aug 2007 (CEST) | ||
+ | Ja, wirklich: schäumt nicht einmal! --[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 21:18, 11. Okt 2007 (CEST) |
Aktuelle Version vom 11. Oktober 2007, 20:18 Uhr
Das ist doch alles Quatsch! Bier darf seit dem 23. April 1516 nur aus Wasser, Gerstenmalz und Hopfen hergestellt werden. Wenn Bier statt dessen aus Suppengrün, Nudeln und durchgedrehtem oder kleingeschnittenem Fleisch hergestellt wird, darf es nicht mehr Bier genannt werden. Schmeckt auch irgendwie ganz anders, der Betrug ist also sofort zu bemerken!--c.w. 13:09, 29. Aug 2007 (CEST)
- Ach? --Matzescd 13:11, 29. Aug 2007 (CEST)
Ja, wirklich: schäumt nicht einmal! --c.w. 21:18, 11. Okt 2007 (CEST)