Strafe: Unterschied zwischen den Versionen
K |
|||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
{{sn}} [[Oliver Kahn]] | {{sn}} [[Oliver Kahn]] | ||
+ | |||
+ | {{nt}} [[Urheber eines Verbrechens]] | ||
Version vom 6. April 2009, 22:05 Uhr
„Auge um Auge, Kahn um Kahn,“ sprach Hammurabi und legte damit einen kleinen Grundstein für das moderne Strafrecht. Er ist auch Erfinder der Bijektion. Was er mit Kahn meinte, verstanden SIE damals nicht, etwas, das WIR IHNEN heute voraus haben.
Gestern und Heute
Früher war die Bürokratie langwieriger. Ein Kamel, das um eine Strafe ansuchte, musste dafür manchmal lange Zeit in einem Bergwerk schuften. Nervöse und schlecht gelaunte Beamte steinigten so manchen Antragssteller, weil er die Rubriken Schuld und Sühne nicht richtig ausgefüllte hatte. Leichter hatten es Diebe als Wiederholungstäter. Sie argumentierten erfolgreich, dass Ihnen das Formularausfüllen mit einer abgehackten Hand nicht möglich sei. War hingegen der Täter auch schon aufgrund bestimmter Sexualvergehen verurteilt, was zum Beispiel zum Verlust der Zunge geführt hatte, beschränkte sich seine Argumentationskette meist auf „Müaahr Uh Uh“. Damals gab es die ersten Anwälte, die zusammen mit Zahnärzten und Boxern als „oral worker“ gelten.
Siehe vielleicht: Strafzettel
Siehe besser nicht: Oliver Kahn
Hat gar nichts zu tun mit: Urheber eines Verbrechens