Freier: Unterschied zwischen den Versionen

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(Ich wage mich vor, dies einfach mal stark zu verknappen, auf das die Wortspielerein besser wirken.)
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Zwar hat ein ''Freier'' einige Privilegien gegenüber einem ''[[Gefängnis|Gefangenen]]'', aber er kann sich lang nicht alles erlauben. Ein Freier muss gewisse [[Regel]]n beachten, er darf z.B. nicht einfach die von ihm Auserwählte davon- oder gar über die Schwelle tragen – das wäre eine [[Urheberrecht|Hurheberrecht]]sverletzung. In diesem Fall könnte ''[[Freier Fall]]'' [[folge]]n.  
 
Zwar hat ein ''Freier'' einige Privilegien gegenüber einem ''[[Gefängnis|Gefangenen]]'', aber er kann sich lang nicht alles erlauben. Ein Freier muss gewisse [[Regel]]n beachten, er darf z.B. nicht einfach die von ihm Auserwählte davon- oder gar über die Schwelle tragen – das wäre eine [[Urheberrecht|Hurheberrecht]]sverletzung. In diesem Fall könnte ''[[Freier Fall]]'' [[folge]]n.  
  
Auch wenn die [[Ficken|Tätigkeit]] des Freiers sehr ''befreiend'' ist, sollte er sich des [[Sucht]]potenzials [[Bewusstsein|bewusst sein]]. Ein ungezügeltes Frönen der ''[[Freiheit]]'' kann die finanzielle [[Potenz]] und [[Ehe|matrimonielle]] Leistungsfähigkeit bzw. die matrimonielle Potenz und finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
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Die [[Ficken|Tätigkeit]] des Freiers ist - selbstredend - eine befreiende. Doch frönt er seiner [[Freiheit]] zu freizügig, kann das die [[Ehe|matrimonielle]] und finanzielle [[Potenz]] beeinträchtigen.
  
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'''Freiheitsstatute:''' ''Ein süchtiger Freier lässt das Freien lieber sein, dann hat er kein weinend Weiblein daheim.''
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Version vom 15. Juli 2008, 22:30 Uhr

„Freier“ steht gemeinsprachlich für „Hurzeitmensch“. Um sich im Dschungel der libidösen Möglichkeiten zurechtzufinden, braucht der Freier eine ausgezeichnete Hurkunde. Ferner benötigt er genügend Geld, damit die Hurzeit sich nicht zu knapp bemisst.

Zwar hat ein Freier einige Privilegien gegenüber einem Gefangenen, aber er kann sich lang nicht alles erlauben. Ein Freier muss gewisse Regeln beachten, er darf z.B. nicht einfach die von ihm Auserwählte davon- oder gar über die Schwelle tragen – das wäre eine Hurheberrechtsverletzung. In diesem Fall könnte Freier Fall folgen.

Die Tätigkeit des Freiers ist - selbstredend - eine befreiende. Doch frönt er seiner Freiheit zu freizügig, kann das die matrimonielle und finanzielle Potenz beeinträchtigen.

Freiheitsstatute: Ein süchtiger Freier lässt das Freien lieber sein, dann hat er kein weinend Weiblein daheim.



H info.gif Kamelmerksatz:  Wo ein Freier Wille ist, ist nicht immer eine freie Hure.


Siehe auch.png Nicht zu verwechseln mit: Feier