Gilde der Diebe: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Gilde der Diebe''' ist eine Art [[Gewerkschaft]] der [[Dieb]]e. | Die '''Gilde der Diebe''' ist eine Art [[Gewerkschaft]] der [[Dieb]]e. | ||
− | Nur wer der Diebesgilde beigetreten ist, darf sich offiziell als Dieb bezeichnen und als solcher in [[Ägypten]] tätig sein. Diebe sind, bis auf die [[ | + | Nur wer der Diebesgilde beigetreten ist, darf sich offiziell als Dieb bezeichnen und als solcher in [[Ägypten]] tätig sein. Diebe sind, bis auf die [[Gewerbe]]steuer, von allen [[Steuer]]n befreit. Aufgrund der enormen Anzahl an Dieben in Ägypten hat die [[Regierung]] im [[Gesetz zur Regelung der Arbeitszeiten von Dieben und Bettlern (GRAD)]] spezielle Maßnahmen bezüglich [[Arbeit]]s[[zeit]]en getroffen (GRAD § 365a Abs. 2 Ziff. 4). |
Die Diebesgilde entsendet jährlich zwei repräsentative Tanten zur Internationalen Union der Straftäterverbände, die dort an Beschlüssen zur Eindämmung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mitwirken sollen. | Die Diebesgilde entsendet jährlich zwei repräsentative Tanten zur Internationalen Union der Straftäterverbände, die dort an Beschlüssen zur Eindämmung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mitwirken sollen. | ||
[[Kategorie:Organisationen]] [[Kategorie:Beruf]] [[Kategorie:Gilden]] | [[Kategorie:Organisationen]] [[Kategorie:Beruf]] [[Kategorie:Gilden]] |
Version vom 7. Juni 2009, 14:36 Uhr
Die Gilde der Diebe ist eine Art Gewerkschaft der Diebe.
Nur wer der Diebesgilde beigetreten ist, darf sich offiziell als Dieb bezeichnen und als solcher in Ägypten tätig sein. Diebe sind, bis auf die Gewerbesteuer, von allen Steuern befreit. Aufgrund der enormen Anzahl an Dieben in Ägypten hat die Regierung im Gesetz zur Regelung der Arbeitszeiten von Dieben und Bettlern (GRAD) spezielle Maßnahmen bezüglich Arbeitszeiten getroffen (GRAD § 365a Abs. 2 Ziff. 4).
Die Diebesgilde entsendet jährlich zwei repräsentative Tanten zur Internationalen Union der Straftäterverbände, die dort an Beschlüssen zur Eindämmung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mitwirken sollen.