Beamtenlaufbahn: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Oktober 2008, 00:02 Uhr

Beamtenlaufbahn

Die Beamtenlaufbahn ist ein Generator zur Erzeugung elektrischer Energie. Betrieben wird er über ein auf Rollen gelagertes Laufband, das wiederum von Staatsdienern aller Dienstherrn, Verwaltungszweige und Rangstufen durch kräftige Fortbewegungsbestrebungen in Betrieb zu halten ist. Standardgeräte produzieren eine Leistung von 2 bis 19½ Kilo Watt. Die Belegschaft eines größeren Landratsamtes etwa ist damit durchaus in der Lage einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs der dazugehörigen Kreisstadt zu decken.

Auf diese Weise werden kongenial drei Probleme auf einmal gelöst:

  • Sicherung der Energieversorgung durch Erschließung alternativer Erzeugungsmethoden.
  • Fachgerechte Verwendung und Auslastung des bei Bund, Ländern und Kommunen vorhandenen Personalüberhangs.
  • Gesunderhaltung der häufig zu stark an sitzende Tätigkeiten gewöhnten Staatsdiener.

Die technischen Betriebsanforderungen sind einheitlich in der Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Dort heißt es etwa in § 13, dass in der Regel kein Beamter länger als 18 Stunden täglich auf die Laufbahn geschickt werden sollte.

Siehe auch.png Siehe vielleicht: Leibzucht