Verschlüsselungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. November 2008, 19:56 Uhr
Als Verschlüsselungsverfahren bezeichnet man Verfahren, bei denen aus einem beliebigen Gegenstand ein Schlüsselobjekt wird. Bekannte Beispiele sind das Schlüsselbein, welches aus dem Knickebein hervorgegangen ist oder der Schlüsselbund, früher Kunterbund. Deshalb spricht man auch bei der Umsetzung dieser Technologie von einem Schlüsselerlebnis. Die Vorgehensweise ist im Schlüsselverfahrensgesetz (SchlüVG) festgelegt.
In der modernen Chirurgie wird derzeit ein neues Verschlüsselungsverfahren erprobt, bei dem nach einem operativen Eingriff ein ChiruKlapp (Aufklapp-Mechanismus mit Schloß) implantiert wird, welches dem Chirurgen später schnellen Zugriff — quasi durch Schlüssel-Umdrehen — ermöglicht. Die Mediziner betonen, dass diese "schlüsselfertige" Operationstechnik zu erheblichen Einsparungen bei den Krankenkassen führen wird und fordern, den ChiruKlapp vorsorglich bei allen Risikopatienten einzusetzen. Besonders hilfreich soll diese Methode auch bei der Überwindung der Blut-Hirnschranke sein, die so elegant umgangen werden kann und die so verschlüsselten Gehirne schnell kranken Inhalten geleert und mit neuen, aufbauenden Inhalten gefüllt werden können, ohne eine komplizierte Gehirnwäsche durchführen zu müssen. Die Krankenkassen begrüßen diese Entwicklung und stellen den Medizinern frei, diese Eingriffe als "Schlüsseldienst" mit dem maximal 1,8-fachen Satz abzurechnen, sofern die Patienten die Kosten für den ChiruKlapp selbst tragen.