UNO-Flohrechtskonvention: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Flöhe auch künftig husten hören … sehr wichtig)
(ja da war noch die O(h)rientierung)
Zeile 9: Zeile 9:
 
  Hier ist Futter für die Flöhe … [[Kamel:WiKa|WiKa]] 23:15, 20. Dez. 2008 (CET)
 
  Hier ist Futter für die Flöhe … [[Kamel:WiKa|WiKa]] 23:15, 20. Dez. 2008 (CET)
  
Die '''UNO-Flohrechtskonvention''' ist der Auftakt einer Reihe von Konventionen und erste  begrüßenswerte [[Maßnahme]] zum Schutz von Kleinstlebewesen. Erstmals gelang es damit, großangelegte Repressalien gegenüber scheinbar hilflosen [[Tier]]en zu unterbinden. Erster großer Erfolg dieser Konvention ist das mit sofortiger Wirkung durchgesetzte [[Verbot]] des innerdeutschen [[Regenwurm]]verleihs, insbesondere an [[katholisch]]e Wasserwerke, womit in weiten Teilen die Rettung der Wasserflöhe bereits als gesichert erscheint.
+
Die '''UNO-Flohrechtskonvention''' ist der Auftakt einer Reihe von Konventionen und erste  begrüßenswerte [[Maßnahme]] zum Schutz von Kleinstlebewesen. Anlass für diese massive Intervention ist die Verrohung der Kamelgesellschaft. Kaum ein Kamel ''juckt es noch, dass … !''. Dabei galten in früheren Zeiten gerade die Flöhe als verlässliche Ratgeber der Kamele, die man zu allen Zeiten husten hörte und damit die gesellschaftliche ''[[Orient]]ierung'' behielt.
 +
 
 +
Erstmals gelang es nun damit, großangelegte Repressalien gegenüber scheinbar hilflosen [[Tier]]en zu unterbinden. Erster großer Erfolg dieser Konvention ist das mit sofortiger Wirkung durchgesetzte [[Verbot]] des innerdeutschen [[Regenwurm]]verleihs, insbesondere an [[katholisch]]e Wasserwerke, womit in weiten Teilen die Rettung der Wasserflöhe bereits als gesichert erscheint.
  
 
Zur Verdeutlichung der Ziele dieser Konvention nachfolgend einige Auszüge aus dem 2.763 Seiten umfassenden Regelwerk zum Schutz von Flöhen aller Art:
 
Zur Verdeutlichung der Ziele dieser Konvention nachfolgend einige Auszüge aus dem 2.763 Seiten umfassenden Regelwerk zum Schutz von Flöhen aller Art:
Zeile 18: Zeile 20:
 
*Von dieser Regelung ausgenommen sind Flöhe, die böswillig oder vorsätzlich das öffentliche [[Bundestrojaner|Gehör]] besetzen – ''[vgl.: „Floh ins Ohr gesetzt” von [[Schräuble|Volksflüsterer]] 2008]'' – diese können auch unter Anwendung von [[Gewalt]], siehe hierzu [[Gehirnwäsche|Flohkur 2012]], unter Beachtung der übrigen Bestimmungen dieser Konvention weiter verfolgt werden.
 
*Von dieser Regelung ausgenommen sind Flöhe, die böswillig oder vorsätzlich das öffentliche [[Bundestrojaner|Gehör]] besetzen – ''[vgl.: „Floh ins Ohr gesetzt” von [[Schräuble|Volksflüsterer]] 2008]'' – diese können auch unter Anwendung von [[Gewalt]], siehe hierzu [[Gehirnwäsche|Flohkur 2012]], unter Beachtung der übrigen Bestimmungen dieser Konvention weiter verfolgt werden.
  
Erklärtes [[Ziel]] der Konvention ist es, die Flöhe wieder [[husten]] zu hören. Ein gesellschaftliches Muss, gerade in schweren Zeiten, um wieder den rechten [[Weg]] ausfindig machen zu können. Deshalb wird auch überlegt die [[spätabendliche Geräuschverschmutzung]] generell zu untersagen.
+
Oberstes erklärtes [[Ziel]] der Konvention ist es somit, die Flöhe wieder [[husten]] zu hören. Ein gesellschaftliches Muss, gerade in diesen schweren Zeiten, um wieder den rechten [[Weg]] ausfindig machen zu können. Deshalb wird auch überlegt, als flankierende Maßnahme, die [[spätabendliche Geräuschverschmutzung]] generell zu verbieten.
  
 
{{sa}} [[UNO]] | [[UN]] | [[Völkermord]]
 
{{sa}} [[UNO]] | [[UN]] | [[Völkermord]]
 
{{Rechtshinweis}}
 
{{Rechtshinweis}}
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]

Version vom 20. Dezember 2008, 23:35 Uhr

[]

öhm... witzig ist das aber nich oder so...? --Kamelokronf 22:08, 20. Dez. 2008 (CET)
Also das Lemma find ich schützenswert, vielleicht mal mit ÜA oder HA versuchen? 
Das ist ausbaufähig, man denke nur an die Flohhalsbänder und wie stark die 
Tiere darunter leiden müssen. Ebenso wäre ein Kratzverbot für Katzen zu überlegen.
(aber wieso ist die Maßnahme beadauerlich..?) Kameloid 22:22, 20. Dez. 2008 (CET)
Hier ist Futter für die Flöhe … WiKa 23:15, 20. Dez. 2008 (CET)

Die UNO-Flohrechtskonvention ist der Auftakt einer Reihe von Konventionen und erste begrüßenswerte Maßnahme zum Schutz von Kleinstlebewesen. Anlass für diese massive Intervention ist die Verrohung der Kamelgesellschaft. Kaum ein Kamel juckt es noch, dass … !. Dabei galten in früheren Zeiten gerade die Flöhe als verlässliche Ratgeber der Kamele, die man zu allen Zeiten husten hörte und damit die gesellschaftliche Orientierung behielt.

Erstmals gelang es nun damit, großangelegte Repressalien gegenüber scheinbar hilflosen Tieren zu unterbinden. Erster großer Erfolg dieser Konvention ist das mit sofortiger Wirkung durchgesetzte Verbot des innerdeutschen Regenwurmverleihs, insbesondere an katholische Wasserwerke, womit in weiten Teilen die Rettung der Wasserflöhe bereits als gesichert erscheint.

Zur Verdeutlichung der Ziele dieser Konvention nachfolgend einige Auszüge aus dem 2.763 Seiten umfassenden Regelwerk zum Schutz von Flöhen aller Art:

  • Flöhe dürfen nicht mehr sklavenartig zur Verrichtung von Kunststücken im Zirkus verpflichtet werden, dies ist zukünftig nur noch mit deren ausdrücklichem Einverständnis möglich und unter Beachtung der Sozialgesetzgebung, die vorschreibt, dass Renten, Sozialbeiträge und insbesondere die berufsgenossenschaftliche Sicherung wegen der Gefahrenklasse gewährleistet ist.
  • Im Rahmen der Harmonisierung mit der Genfer Konvention sind ab sofort Flohhalsbänder, Flohfallen, Flohgifte und Flohbomben verboten, die darauf ausgerichtet waren an anderer Leute Flöhe zu kommen oder diese gar zu vernichten … [siehe auch: Wirtschaftskrise respektive Krötenwanderung und „Flohting-Point-Operation”].
  • Im Rahmen des Wiederaufbauprogramms zur Wiederherstellung der Flohpopulationen zur Jahrtausendwende [vgl.: Floh-Makrozensus 1984 nach Ohrwell] gilt mit Inkrafttreten dieser Konvention ein allgemeines Kratzverbot für alle Flohwirte. Hierunter fallen auch artverwandte Handlungen wie z. B. heftiges Streicheln.
  • Von dieser Regelung ausgenommen sind Flöhe, die böswillig oder vorsätzlich das öffentliche Gehör besetzen – [vgl.: „Floh ins Ohr gesetzt” von Volksflüsterer 2008] – diese können auch unter Anwendung von Gewalt, siehe hierzu Flohkur 2012, unter Beachtung der übrigen Bestimmungen dieser Konvention weiter verfolgt werden.

Oberstes erklärtes Ziel der Konvention ist es somit, die Flöhe wieder husten zu hören. Ein gesellschaftliches Muss, gerade in diesen schweren Zeiten, um wieder den rechten Weg ausfindig machen zu können. Deshalb wird auch überlegt, als flankierende Maßnahme, die spätabendliche Geräuschverschmutzung generell zu verbieten.

Siehe auch.png Siehe auch:  UNO | UN | Völkermord


Paragraphenreiten2005.jpg Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!