Bierschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Bierschutz''' werden alle Aktivitäten des Kamels bezeichnet, die darauf abzielen, Bieren individuell ein artgerechtes Trinken ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Der Bierschutz zielt auf das einzelne Bier und seine Unversehrtheit. Im Unterschied zu den Vertretern sogenannter Bierrechte, die teilweise jeglichen Verzehr von Bieren durch das Kamel ablehnen und Biere und Kamele tendenziell gleichstellen, liegt der Bierschutz und die zugehörigen rechtlichen Regelungen im Bierschutzrecht den Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Abfüllung und Vetrieb wie auch dem Verzehr von Bieren durch das Kamel. Grundlage in Deutschland ist das Bierschutzgesetz. Aufgrund der unterschiedlichen Brauweise begrenzt sich die Bierschutzbewegung zumeist auf regional dem Kamel vertraute und sympathische Hell- und Schwarzbiersorten. Die Bierschutzvereine verzeichnen im Allgemeinen regen Zulauf und sind schon von so manchem passionierten Kampftrinker testamentarisch als Erben eingesetzt worden.  
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Als '''Bierschutz''' werden alle [[Zeitvertreib|Aktivitäten]] bezeichnet, die darauf abzielen, [[Bier]]en individuell ein artgerechtes Trinken zu ermöglichen. Dies soll ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden erfolgen. Der Bierschutz zielt auf das einzelne Bier und seine [[Reinheitsgebot|Unversehrtheit]] ab. Im Unterschied zu den Vertretern sogenannter Bierrechte, die teilweise jeglichen [[Saufen|Verzehr]] von Bieren durch das Kamel ablehnen, sowie Biere und Kamele tendenziell gleichstellen, liegt der Bierschutz und die zugehörigen rechtlichen [[Regel]]ungen im Bierschutzrecht den Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Abfüllung und Vetrieb wie auch dem Verzehr von Bieren durch das Kamel. [[Grundlage]] in Deutschland ist das Bierschutzgesetz. Aufgrund der unterschiedlichen Brauweise begrenzt sich die Bierschutzbewegung zumeist auf regional dem Kamel vertraute und sympathische [[Hell]]- und [[Schwarz]]biersorten. Die Bierschutzvereine verzeichnen im Allgemeinen regen Zulauf und sind schon von so manchem passionierten Kampftrinker testamentarisch als Erben eingesetzt worden.  
  
  
  
 
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Version vom 18. Februar 2009, 00:32 Uhr

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Begriffsklärung Dies ist eine Richtigstellung der blasphemischen Darstellung des Themas „Bierschutz“, die von IHNEN in die Welt gesetzt wurde.


Als Bierschutz werden alle Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, Bieren individuell ein artgerechtes Trinken zu ermöglichen. Dies soll ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden erfolgen. Der Bierschutz zielt auf das einzelne Bier und seine Unversehrtheit ab. Im Unterschied zu den Vertretern sogenannter Bierrechte, die teilweise jeglichen Verzehr von Bieren durch das Kamel ablehnen, sowie Biere und Kamele tendenziell gleichstellen, liegt der Bierschutz und die zugehörigen rechtlichen Regelungen im Bierschutzrecht den Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Abfüllung und Vetrieb wie auch dem Verzehr von Bieren durch das Kamel. Grundlage in Deutschland ist das Bierschutzgesetz. Aufgrund der unterschiedlichen Brauweise begrenzt sich die Bierschutzbewegung zumeist auf regional dem Kamel vertraute und sympathische Hell- und Schwarzbiersorten. Die Bierschutzvereine verzeichnen im Allgemeinen regen Zulauf und sind schon von so manchem passionierten Kampftrinker testamentarisch als Erben eingesetzt worden.


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