Kommunalbeamter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Mai 2009, 13:06 Uhr
Kommunalbeamter ist ein auf lokaler Ebene tätiges vielseitig ignorierbares Individuum, welches mit zwei linken Hufen mit je fünf Daumen, von denen je einer begrenzt abspreizbar ist, ausgestattet ist. Wichtigster Kompetenzbereich des Kommunalbeamten ist das Treffen von vorgekauten Entscheidungen. Schwierigstes Unterfangen ist die Auswahl valuierbarer Ermessensfälle, die durch tabellarisch vorgebene Schritte unterstützt werden können: zum Beispiel [zweite Spalte]*[dritte Zeile], Wert abmalen, zum Vorgesetzten gehen und fragen ob dieser Wert für [zweite Spalte]*[dritte Zeile] noch gültig ist oder ob er vielleicht anders entscheiden würde.
Für praktische Arbeiten, bei denen ein Werkzeug gefordert ist, sind Kommunalbeamte nicht einsetzbar. Wenn man einem Kommunalbeamten ein Werkzeug in den Huf drückt, dann wird er im günstigsten Fall das Werkzeug irgendwo ablegen und vergessen, wo.
Im ungünstigsten Fall hat er das Werkzeug jedoch vorher benutzt. Rein rechnerisch sind nun wiederum zwei Möglichkeiten offen:
- das Werkzeug ist nun kaputt; oder
- er hat sich am Werkzeug verletzt;
mit deutlicher Priorität für den Fall 1. (siehe Bauernregel: „Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.“)
Beispiel
Im Folgenden wird der Handlungsalgorithmus eines Kommunalbeamten beschrieben, der, um seine mageren Dienstbezüge aufzubessern (Versorgungsstufe A8 ist wohl nur geringfügig höher als Hartz IV, schließlich muss sich der Kommunalbeamte selber privat versichern), in seiner Freizeit als Nebenbeschäftigung zeitweise in einem Lokal als Servierer tätig ist.
- maximale Dauer nach Nebentätigkeitsgesetz: vier Stunden pro Woche
- (Haupteinnahmeart: Trinkgeld, zu versteuern)
- Auftrag: Ein Tablett nehmen, vier Bier draufstellen und an Tisch 3 bringen.
Das Tablett ist jetzt das Werkzeug, solide Edelstahlqualität, kreisrund mit einem verdickten Rand (Verringerung der Verletzungsgefahr!). Aber eben ein Werkzeug. Ha!!
1. Versuch
Das volle Tablett wird neben dem Tresen kurz abgestellt, der Kommunalbeamte vergewissert sich über den Inhalt seines Portemonaies, es ist etwas wenig Wechselgeld drin. Mangels einer [zweiten Spalte]*[dritten Zeile] fragt er also gleich den Wirt, ob das so geht. Der knurrt, zeigt wortlos auf das volle Tablett. (Versuch fehlgeschlagen)
2. Versuch
Das Tablett wird elegant auf vier Daumen placiert, von denen einer abspreizbar sein muss. Der ganze Huf wird hoch über den Kopf gehoben um die Gefahr des Anstoßes zu verringern und los geht's. Kurz vor Tisch 3 muss der Huf wieder auf Normalhöhe gebracht werden. Dazu ist eine Drehung des Tabletts nötig, weil das Gelenk des Hufs nur in die andere Richtung beweglich ist. Um den Drehimpuls in der richtigen Position abzustoppen, müsste jetzt der fünfte Daumen oder sicherheitshalber gar der zweite Huf eingesetzt werden. Das würde aber nicht elegant aussehen.
Somit bleibt also der Drehimpuls erhalten (Energieerhaltungsgesetz). Beim Aufsetzen des vollen Tablettes auf die Tischkante wirkt auf die Biergläser, deren Masseschwerpunkt durch die Füllung relatief hoch liegt, eine Gegenkraft, die sich der Erdanziehungskraft überlagert und deren gedachte verlängerte Linie des nun gemeinsamen Kraftvektors nicht mehr durch die Auflagefläche der Gläser führt. Durch die Berechnung dieser Bewegungsabläufe hat der Kommunalbeamte das bevorstehende Umstürzen der Gläser erkannt und setzt nun doch den zweiten Huf ein.
3. Versuch
Dabei wirft er versehentlich ein Glas um, das Bier wird auf dem Tisch teilweise verschüttet. Die nun fehlende Flüssigkeitsmenge beeinflusst die Schwerkraftbilanz des ehemals vollen Tabletts negativ. Der rechte Huf ist von der Muskelanspannung aber noch auf volles Tablett getrimmt.
- Die Folge davon ist eine Beschleunigung des Tabletts nach oben. Selbst die sofort unterbrochene Kraftzuführung durch den rechten Huf kann den weiteren Ablauf nicht mehr beeinflussen, das Tablett setzt nun seinen ballistischen Flug selbstständig fort. Der Kommunalbeamte erkennt sofort die Gefahr, berechnet das parabolische Bahnmodell, allerdings vorerst unter Vernachlässigung der Erdkrümmung und des Luftwiderstandes. Ziel des Tabletts (solide Edelstahlqualität, kreisrund mit einem verdickten Rand und umgebördelter Kante) ist der große Zeh des Kommunalbeamten.
Dass die Zeit relatief ist, wissen wir seit Einstein. Trotz endlicher Geschwindigkeit des Tabletts und überschaubarer Distanz zwischen Tischkante und Zeh verging die Zeit so unheimlich langsam, so dass der Kommunalbeamte schon aufschreien konnte, bevor sein Zeh (natürlich mit der Tablettkante am Zehnagelansatz) getroffen wurde. Eine Meidbewegung wäre zwecklos. Der Kommunalbeamte hat sofort erkannt, dass die hohe Qualität des Tabletts eine Beschädigung desselben durch diesen Vorgang verhindern würde und er sich hier also unweigerlich verletzen, also Fall 2 eintreten muss.
Kreisreform
Das obige Beispiel zeigt, dass Kommunalbeamte ganz arme Schweine sind, die wirklich nicht viel Geld verdienen und sich davon sogar noch selber privat versichern müssen. Den Krankenversicherern ist das hohe Risiko allerdings wohl bekannt. Wenigstens ist die Verletzungsgefahr im Dienst nun geringer, weil durch solche Vorfälle die dortigen Aktivitäten stressbedingt auf ein Mindestmaß reduziert werden (Büroschlaf). In den Wachpausen wird nun darüber nachgedacht, den Wirten mittels europäischer Norm vorzuschreiben, welche Tablettqualität sie zu verwenden haben.
Durch eine Änderung der kreisrunden Form des Tabletts wären in Zukunft solche Unfälle vermeidbar. Ein eckiges Tablett hätte mit überwältigend hoher Wahrscheinlichkeit seinen Aufprall mit der einen Spitze erst den Boden und dann erst mit der gebördelten Kante abgeschwächt den Zeh getroffen. Diese Kreisreform würde also den Krankenstand der Kommunalbeamten erheblich verringern helfen. Das sollte eigentlich auch die Versicherungsprämien reduzieren, hat aber praktisch nur die notwendige Anzahl einzugestellender Kommunalbeamter verkleinert.
Siehe auch: Offizier
Siehe besser nicht: Beamtenlaufbahn
Dieser Artikel stammt direkt aus der Artikelschmiede.