Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. April 2009, 15:32 Uhr
Grundgesetz ist dem Grunde nach falsch bezeichnet, weil es nun wirklich keinen Grund dafür gibt und eigentlich verboten sein müsste. Allein die irreführende Bezeichnung, die darauf hindeuten soll, dass dieses Werk aufgrund eines Gesetzes entstanden ist, ist zwar richtig, weil nur nach Genehmigung des jeweiligen Oberkamels zustandegekommen und änderbar, siehe hierzu auch Verfassung.
Gründe für ein künftiges Verbot
Folgende Gründe sprechen für ein künftiges Verbot dieser misslungenen Regelungswüste.
- Schwere redaktionelle Fehler lassen das Werk staatsgefährdend erscheinen. So wird z. B. von Gleichheit gesprochen, was einem Angriff auf breiter Front gegen alle hier versammelten Trachtengruppen gleichkommt, die stets von sich behaupten nicht gleich zu sein und sich auch nicht so verhalten.
- Menschenrechte die dort beschrieben sind - (unveräußerlich, siehe Humankapital) werden in Kamelonien sowieso nicht gebraucht. Neuregelungen zum Viehtransport sind hier sicherlich hilfreicher.
- Auch hat sich der Geltungsbereich dieses Gesetzes einfach so um anno 1990 verabschiedet und ist bis heute nicht wiedergekehrt. Vielleicht sollte man deshalb schon das Gesetz hinterherschicken?
- Der direkte Aufruf zur Volksverhetzung, da in Satz 146 dem Plebs nahegelegt wird sich um eine Verfassung zu bemühen, die aber für diesen Landstrich gar nicht vorgesehen ist. OK, diesen Satz könnte man auch als irreführende Werbung bezeichnen und steht somit auch unter Strafe.
- Aufruf zur Gewalt: Sofern sich jemand an dem Grundgesetz zuschaffen macht, soll das Volk aufstehen und notfalls mit Gewalt auf Einhaltung desselben drängen. Jetzt machen sich fortgesetzt die Politiker an dem Grundgesetz zuschaffen, verbiegen es nach Belieben und wenn das Volk dagegen aufsteht, dann wird es verprügelt, weil es Gewalt ausübt. Demnach ist das Grundgesetz also auch noch Schizophren.
- Es sich eigentlich um ein Rundgesetz (Erlass) der Aluierten handelt und zwecks Verwirrung ein G davor bekommen hat.
- Muss das Grundgesetz sowieso weg, weil die Übersetzungen in die anderen 187 Sprachen zu teuer kommen.
- Eur-Opa jetzt den Laden übernimmt und die haben schon mehr Übersetzungen und noch viel komischere Spielregeln. Auch hier wird der Souverän nicht gefragt, weil er ofensichtlich nicht mündig ist. Die EU-Verfassung wird per Beschluss eingeführt und eben nicht durch Votum des Souveräns.
- Die gesamte BRDigung zukünftig auch nach dem UN-Recht abgehandelt werden kann. Hieraus könnte sich eine Vereinfachung ergeben, da alle Kamele dan nur noch 3 Zeichen beherrschen müssen: Erstes: § – Zweites: $ – Drittes: €!
Inhalt
Das Grundgesetz sagt, dass ein Apfel vom Apfelbaum stets herunter fällt und niemals nach oben. Einige sagen, dass auf der anderen Seite der Erde die Äpfel genau in die entgegengesetzte Richtung fallen. Das musste auch schon Newton schmerzhaft erfahren.
Ursprünglich war die Erde eine Scheibe. Als aber immer mehr Äpfel wuchsen und ein Teil am Rand der Scheibe herunterfiel, entwickelte sie sich zur Kugel. Allerdings nicht genau. Sie ähnelt einer Birne, das ist ein etwas ausgebeulter Apfel.
Wenn ein Apfel nach kurvigem Fall auf dem Grund des Nachbarn auftrifft, haben Apfelbaumbesitzer und der Nachbar nach dem Grundgesetz allen Grund zum Streiten. Es bleibt dem Höchstgericht überlassen, sich die Angelegenheit von Grund auf anzuschauen. Wenn es sich, wie im besagten Beispiel, um eine tiefgründige Sache handelt, können wahrhaftig Märchen wahr werden: denn wenn sie nicht gestorben sind, dann schauen sie noch heute.
Aus Artikel 1:
Die Dummheit des Kamels ist unfassbar. Sie zu schützen und zu mehren ist Verpflichtung aller stattlichen Gehwald.
Was war, was ist?
- Artikel 146 - alt, Urfassung 1949
- Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
- Artikel 146 - neu, nach der Wende, ein wenig hingeferkelt
- Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Naja, ist ja nur ein wenig gemogelt und warum sollte man eigentlich die Kamele daran beteiligen. 1949 konnte doch niemand ahnen, dass es tatsächlich je eine Wiedervereinigung geben würde. Und nachdem es dennoch wider erwarten passierte, musste man eben den St. Nimmerleinstag noch in den Artikel 146 reinschreiben und schon ist wieder alles tutti. Da auch Bürgerbegehren mehr oder minder rechtswidrig sind, muss kamel auf einen lichten Moment bei den Politikern hoffen … offenbar hat es jetzt tatsächlich einen erwischt!
Politischer Blitzmerker
Bereits 20 Jahre nach der Wende hat nun erstmals ein Politiker, namentlich unser „Roter Baron”, Müntefering jetzt schon bemerkt … wie der Spiegel ohne Leine hier berichtet, dass möglicherweise das Volk eine gute Verfassung braucht, weil es jetzt in einer schlechten, besser gesagt in gar keiner ist. Man sollte diese Aussage nun allerdings nicht falsch interpretieren und die Hoffnung auf Besserung gleich mal fahren lassen. Offenbar müssen die Politiker jetzt weitere 2 Jahrzehnte darüber beraten, wie sowas bestens ohne Volk zu bewerkstelligen ist, weil bei einer Beteiligung des Pöbels größte Gefahr bestünde, zu nicht regierungskonformen Ergebnissen zu gelangen. Die Tatsache, dass selbst das Grundgesetz in Artikel 146 an sich die Schaffung einer neuen Verfassung der wiedervereinten Kamel vorsieht, muss natürlich als äußerst hinderlich und unbequem betrachtet werden. Bis also die deutschen Kamele eine Verfassung erhalten und danach wieder die Kamelrechte erlangen, bleibt es beim Personalausweis anstelle eines anständigen Staatsbürgerausweises, der die Kamele als Staatseigentum (Personal) der Deutschland AG brandmarkt. Aber wenn die Regierung Glück hat, dann erinnert sich in ein paar Generationen keiner mehr an solche Lappalien und es kann dann alles so bleiben wie es ist. Und über eine EU-Verfassung darf die deutsche Schlaf(f)mütze schon nie nicht abstimmen, weil er ja gar nicht die ganzen Sprachen beherrscht.
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