Hilfe Diskussion:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die gleiche Frage hast Du nur einige Minuten zuvor im Forum gestellt [http://kamelopedia.mormo.org/index.php?title=Forum:Hochladeregeln_-_gesetzlicher_Rahmen_als_Leitfaden%3F&diff=333472&oldid=333453].
 
:Die gleiche Frage hast Du nur einige Minuten zuvor im Forum gestellt [http://kamelopedia.mormo.org/index.php?title=Forum:Hochladeregeln_-_gesetzlicher_Rahmen_als_Leitfaden%3F&diff=333472&oldid=333453].
:Da dort bereits geantwortet wurde, habe cih sie auf dieser Seite gestrichen.
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:Da dort bereits geantwortet wurde, habe ich sie auf dieser Seite gestrichen.
:Das ist keine Zensur (nur um das vorweg zu nehmen), sonder einfach nur der Versuch, die Übersicht zu erhalten. --[[Kamel:BoTeule|BoTeule]] 13:05, 15. Jul. 2009 (NNZ)
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:Das ist keine Zensur (nur um das vorweg zu nehmen), sonder einfach nur der Versuch, die Übersicht zu erhalten.  
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Version vom 15. Juli 2009, 12:10 Uhr

Rechtliche Bezüge

Der Verweis auf §23 UrhG ist hier falsch, da es darin um die Um-/Weitergestaltung eines Werkes geht, das ein Anderer geschaffen hat. Also ich male der echten Monalisa den Schnurrbart und setze ihr die "red nose" auf oder ich nehme die Baupläne von Teherani und baue mir ein "Dockland" (würg) in den Garten oder ich nehme das Drehbuch von "Terminator XCVIII" und drehe damit einen Film. Bei unseren Zwecken aber geht es nicht darum, ein Originalwerk zu verändern.

Mein irrtümlicher Verweis auf §3 UrhG ist ebenfalls nicht gegeben, denn der bezieht sich in Wahrheit ebenfalls auf die eigene Bearbeitung an einem Fremdwerk. Es geht darum, dass die eigene Bearbeitung an dem Gesamtwerk ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist. Es geht hierin aber nicht um die (z.B. satirische) Neuschöpfung eines Werkes, deshalb kann der Bezug auf §3 ebenfalls entfernt werden. Da habe ich mich inzwischen noch mal schlau gemacht.

Richtungweisend für uns ist vor allem §24 UrhG, in dem es um Neuschöpfungen auf Grundlage eines fremden Werkes geht (freie Benutzung). --8-D 08:55, 15. Jul. 2009 (NNZ)

Beispiele für Freie Benutzung

Die Fallbeispiele mit den Heftcovern würde ich nicht reinbringen, denn wir haben es hier mit Bildern zu tun - die Beispiele sind viel zu komplex und es ist auch viel zuviel Text, den sich kein Kamel durchliest. Ich würde da auf cw zählen und auf sein klares und plausibles Beispiel. Je deutlicher und glasklarer ein Beispiel, desto mehr weiß der Nutzer was gemeint ist. --8-D 10:15, 15. Jul. 2009 (NNZ)

Um auch hier die Sinnlosigkeit zu demonstrieren

Erlaubt sind: geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt
(Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben),
das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen.
Wo ist also das Problem? - - Luzifers Freund 11:00, 15. Jul. 2009 (NNZ)

Die gleiche Frage hast Du nur einige Minuten zuvor im Forum gestellt [1].
Da dort bereits geantwortet wurde, habe ich sie auf dieser Seite gestrichen.
Das ist keine Zensur (nur um das vorweg zu nehmen), sonder einfach nur der Versuch, die Übersicht zu erhalten.
Hier gehts's zur selben Frage im Forum --BoTeule 13:05, 15. Jul. 2009 (NNZ)