Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Unterschied zwischen den Versionen

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*Geschützte Bilder
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*Geschützte Bilder (©)
*Teile von geschützten Bildern
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*Ausschnitte von geschützten Bildern
*Screenshots von geschützten Werken
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*Screenshots von geschützten [[:wiki:Werk (Urheberrecht)|Werken]]
*Selbstgeschossenes, das urheberrechtlich geschützte Werke abbildet.  
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*[http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit Panoramafreiheit]
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*Selbstphotographiertes, das urheberrechtlich geschützte Werke abbildet.  
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*Bilder oder Teile davon ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
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*wichtige Ausnahme: [[:wiki:Panoramafreiheit#Deutschland|Panoramafreiheit]]
*Bilder deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten (Kamelobeschränkung)
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*Bilder die gegen Persönlichkeitsrechte (Recht auf das eigene Bild) verstoßen
 
*Bilder die zwar von dir sind, du diese aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:<br />[[Kamelopedia:Urheberrechtshinweis#Zusammenfassung|{{#var:Lic}}]]
 
 
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*Bilder ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
!Bilder mit folgenden Merkmalen sind nur bedingt erlaubt und bedürfen Deiner gewissenhaften Überprüfung
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*Bilder, deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten
|eigene Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html "Freie Benutzung"]):<br>
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*Bilder, die gegen [[:wiki:Recht am eigenen Bild|Persönlichkeitsrechte]] verstoßen
Bildparodien oder Collagen, die eindeutig ein selbständiges Werk darstellen.
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*Bilder, welche zwar von dir sind, die du aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:<br />[[Kamelopedia:Urheberrechtshinweis#Zusammenfassung|{{#var:Lic}}]]
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|'''eigene Bilder''', z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen [[:wiki:Werk (Urheberrecht)|Werkcharakter]] haben ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html "Freie Benutzung"]):<br>
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Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende Regeln - siehe rechts. Im Zweifel frag andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand.
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Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es notwendig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?).
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Die rechts stehenden Entscheidungshilfen geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Daß wir mit dieser Entscheidung in jedem Fall richtig liegen, kann leider keiner garantieren.  
  
ABER nicht alles was irgendwie lustig ist, ist automatisch eine Parodie! Und nicht alles was geklebt wurde, fällt automatisch unter "Freie Benutzung". Siehe nebige Hilfe und Faustformel zur Eigenüberprüfung.
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'''Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader.'''
  
Um für Andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es notwendig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?).
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Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Wüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre... <br>[https://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=1019&suchworte= hier z.B. ist der "SPIEGEL" zu dicht augefahren!]
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!Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen.
 
|'''Hilfen zur Eigenüberprüfung'''
 
|'''Hilfen zur Eigenüberprüfung'''
*pro [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §24 (Freie Benutzung)] contra [http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html UrhG §23 (unfreie Bearbeitung)]
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Maßgebliche Paragraphen: [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §24 (Freie Benutzung)] und [http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html UrhG §23 (unfreie Bearbeitung)]<br>
*[[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)#Abgrenzung und Beispiele|Wikipedia: Bearbeitung (Urheberrecht) - Abgrenzung und Beispiele: Die freie Benutung]]
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'''Faustformel zur Eigenüberprüfung'''<br>Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss '''mindestens einer''' der folgenden beiden Fragenkomplexe uneingeschränkt und klar mit „Ja“ beantwortet werden können, damit es sich auch rechtlich um ein eigenes Werk handelt. '''Sonst nicht hochladen!'''
'''Faustformel zur Eigenüberprüfung'''<br>Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss '''mindestens einer''' der folgenden beiden Fragenkomplexe uneingeschränkt und klar mit „Ja“ beantwortet werden können, damit es sich auch rechtlich um ein eigenes Werk handelt '''sonst nicht hochladen (!)''':
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#Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheiden? (Sind Deine Handschrift als weitergestaltender Künstler, Deine Bearbeitungen das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – ''[[#Fallbeispiel 1|Fallbeispiel 1]]''
#Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen sich von allen Bezugswerken (Quellen) unterscheidenden Werkcharakter? (Sind Deine Handschrift als weitergestaltender Künstlers, Deine Bearbeitungen das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – ''[[#Fallbeispiel 1|Fallbeispiel 1]]''
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#Ist der Kontext der Bildaussage klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – ''[[#Fallbeispiel 2|Fallbeispiel 2]]''
#Ist innerhalb des Bildes der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – ''[[#Fallbeispiel 2|Fallbeispiel 2]]''
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Bei einer Bildparodie auf das verwendete Werk, die von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur der 2. Fragenkomplex mit „Ja“ beantwortet werden kann – auch das wäre legtim, solange Deine antithematischen Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im ''rechtlichen'' Sinne um Dein eigenes Werk handelt. '''Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.'''
Bei einer Bildparodie, die von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur der 2. Fragenkomplex mit „Ja“ beantwortet werden kann – auch das wäre legtim, solange Deine antithematischen Behandlung des Originals (Vergackeierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens ein oder können sogar beide Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, weist dies darauf hin, dass es sich auch im ''rechtlichen'' Sinne um Dein eigenes Werk handelt. '''Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf alle beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.'''
 
  
''Diese Hilfen zur Eigenüberprüfung sollen Dir eine Unterstützung sein, sie sind nicht als Garant zu verstehen, dass Dein Werk über jeden Zweifel erhaben ist.''
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{{sa}} [[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)#Abgrenzung und Beispiele|Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung]]
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!Ausdrücklich erlaubt sind
 
 
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* Bilder oder Bildteile die diese Lizenzen verwenden:<br> {{#var:Lic}}
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* Bilder oder Bildteile, die diese Lizenzen verwenden:<br> {{#var:Lic}}
 
* Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken (Eigene Werke, nicht nur einfach Abgedingstes), die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden.
 
* Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken (Eigene Werke, nicht nur einfach Abgedingstes), die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden.
 
* Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden.
 
* Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden.
* geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben),<br> das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen.
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* Geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben), das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen.
 
* Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.  
 
* Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.  
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!Kannst du bedenkenlos hochladen.
 
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*[[wikipedia:de:Panoramafreiheit|Panoramafreiheit]]
 
*[[wikipedia:de:Panoramafreiheit|Panoramafreiheit]]
*'''Achtung Persönlichkeitsrechte:''' Bilder, auf denen real existierende Personen dargestellt werden (vor allem Fotos, u.U. aber auch Zeichnungen usw.), müssen zudem auch das [[wikipedia:de:Recht am eigenen Bild|Recht am eigenen Bild]] beachten und sollten [[Vorlage:Bild/Person|diese Vorlage]] verwenden.  
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*'''Achtung [[:wiki:Recht am eigenen Bild|Persönlichkeitsrechte]]:''' <br>Bilder, auf denen real existierende Personen dargestellt werden (vor allem Fotos, u.U. aber auch Zeichnungen usw.), müssen zudem auch das "[[:wiki:Recht am eigenen Bild|Recht am eigenen Bild]]" beachten und sollten [[Vorlage:Bild/Person|diese Vorlage]] verwenden.  
 
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'''Negative Folgen bei Verstoß gegen die Regeln'''
 
'''Negative Folgen bei Verstoß gegen die Regeln'''
  

Version vom 2. August 2009, 10:27 Uhr

Regeln für das Hochladen von Bildern

Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in:

  • "freie", durch die Bilder ohne Erlaubniseinholung verbreitet werden dürfen Hier eine Übersicht und
  • "geschützte": Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", also die, die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.
Mit diesen Bildern... ...darfst du das machen: Zu beachten gibts dazu:
  • Geschützte Bilder (©)
  • Ausschnitte von geschützten Bildern
  • Screenshots von geschützten Werken
gar nix. gar nix.
  • Selbstphotographiertes, das urheberrechtlich geschützte Werke abbildet.
gar nix.
gar nix. gar nix.
eigene Bilder, z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ("Freie Benutzung"):

Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende Regeln - siehe rechts. Im Zweifel frag andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand.

Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es notwendig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?).

Die rechts stehenden Entscheidungshilfen geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Daß wir mit dieser Entscheidung in jedem Fall richtig liegen, kann leider keiner garantieren.

Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader.

Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Wüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre...
hier z.B. ist der "SPIEGEL" zu dicht augefahren!

Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen. Hilfen zur Eigenüberprüfung

Maßgebliche Paragraphen: UrhG §24 (Freie Benutzung) und UrhG §23 (unfreie Bearbeitung)
Faustformel zur Eigenüberprüfung
Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss mindestens einer der folgenden beiden Fragenkomplexe uneingeschränkt und klar mit „Ja“ beantwortet werden können, damit es sich auch rechtlich um ein eigenes Werk handelt. Sonst nicht hochladen!

  1. Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheiden? (Sind Deine Handschrift als weitergestaltender Künstler, Deine Bearbeitungen das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – Fallbeispiel 1
  2. Ist der Kontext der Bildaussage klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – Fallbeispiel 2

Bei einer Bildparodie auf das verwendete Werk, die von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur der 2. Fragenkomplex mit „Ja“ beantwortet werden kann – auch das wäre legtim, solange Deine antithematischen Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um Dein eigenes Werk handelt. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.

Siehe auch.png Siehe auch:  Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung

  • Bilder oder Bildteile, die diese Lizenzen verwenden:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies)
  • Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken (Eigene Werke, nicht nur einfach Abgedingstes), die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden.
  • Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden.
  • Geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben), das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen.
  • Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.
Kannst du bedenkenlos hochladen.

Negative Folgen bei Verstoß gegen die Regeln

Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der/die HochladerIn.
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.

Positive Folgen bei Einhaltung der Regeln

Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen.


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Fallbeispiel 1

Umdenisnedschad.jpg

Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.

Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.

Fallbeispiel 2

GurkBirn.png

Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.

Fragenkomplex 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.

Fragenkomplex 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus").