Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Unterschied zwischen den Versionen
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− | *[[wikipedia:de:Panoramafreiheit|Panoramafreiheit]] | + | *[[wikipedia:de:Panoramafreiheit|Panoramafreiheit]]: <br>Urheberrechtlich geschützte Gegenstände, z.B. Plakate, Kunstwerke und Gebäude, dürfen nur unter bestimmten Umständen abgebildet werden. |
− | *'''Achtung [[:wiki:Recht am eigenen Bild|Persönlichkeitsrechte]]:''' <br> | + | *'''Achtung [[:wiki:Recht am eigenen Bild|Persönlichkeitsrechte]]:''' <br>Sollten auf Deinem Bild Personen abgebildet sein, dann verwende bitte [[Vorlage:Bild/Person|diese Vorlage]].<br>Grundsätzlich müssen etwaige auf dem Bild erkennbare Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein, sonst darf das Bild nicht veröffentlicht werden, Ausnahme: offiziell agierende Prominente. Für weitere Ausnahmen und Besonderheiten bitte dem Link folgen. |
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Version vom 5. August 2009, 22:44 Uhr
Bildrechte sind eine ziemlich komplizierte Angelegenheit durch die kein Kamel komplett rechtssicher durchsteigen kann.
Mit der folgenen Tabelle wollen wir dir bei deiner Entscheidung helfen, ob Du ein Bild in der Kamelopedia hochladen darfst oder lieber nicht.
Bedeutung der Farben
Schau in der Tabelle nach, in welche Farb-Kategorie das Bild fällt, das du hochladen möchtest.
Dann bedeutet ...
Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern
Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in:
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Mit diesen Bildern... | ...darfst du das machen: | Zu beachten gibts dazu: |
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gar nix. | Ausnahme: Falls Du eine Erlaubnis des Urhebers hast, das Bild unter einer freien Lizenz hier hochzuladen (Erlaubnis bitte auf der Datei-Seite oder deren Diskussionsseite hinterlegen) |
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gar nix. |
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gar nix. | gar nix. |
eigene Bilder, z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ("Freie Benutzung"): Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende Regeln - siehe rechts. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand. Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass das Bild deine eigene Schöpfung ist, musst du beim Hochladen die Bezugswerke angeben (Was wurde inwiefern berabeitet und/oder parodiert?). Die rechts stehenden Entscheidungshilfen geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Daß wir mit dieser Entscheidung in jedem Fall richtig liegen, kann leider keiner garantieren. Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader. Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Kamelwüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre... |
Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen. |
Maßgebliche Paragraphen: UrhG §24 (Freie Benutzung) und UrhG §23 (unfreie Bearbeitung)
Bei einer Bildparodie auf das verwendete Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – auch das wäre legtim, solange Deine antithematischen Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragen bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um Dein eigenes Werk handelt. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragestellungen bitte nicht hochladen. Siehe auch: Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung |
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Kannst du bedenkenlos hochladen. |
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Fallbeispiel 1
Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.
Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.
Fallbeispiel 2
Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.
Fragestellung 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.
Fragestellung 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus"). Damit ist das neue Werk klar erkennbar eine Parodie auf das verwendete Werk, und ist damit eine freie Benutzung, auch wenn der Fragenkomplex 1 nicht bejaht werden kann. Wichtig: Das Ziel der Parodie muß in diesem Fall das verwendete Werk sein.