Heiligenschein: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der '''Heiligenschein''' ist ein Dokument, das einen zum Führen des Titels "Sankt" berechtigt. Die Besitzer von Heiligenscheinen nennt man daher auch Scheinheilige, im Gegensatz zu den Säulenheiligen, deren Heiligkeit durch eine [[Säule]] nachgewiesen wird. | + | Der '''Heiligenschein''' ist ein Dokument, das einen zum Führen des Titels "Sankt" berechtigt. Die Besitzer von Heiligenscheinen nennt man daher auch Scheinheilige, im [[Gegensatz]] zu den Säulenheiligen, deren Heiligkeit durch eine [[Säule]] nachgewiesen wird. |
− | Den Heiligenschein erwirbt man durch erfolgreiches Bestehen der Heiligenscheinprüfung. Diesen erwirbt man in einer | + | Den Heiligenschein erwirbt man durch erfolgreiches Bestehen der Heiligenscheinprüfung. Diesen erwirbt man in einer Sakrals[[chule]], in welcher man so wichtige Dinge lernt wie das Segnen, das Gebete-Erhören und das [[Fluch]]en. Letzterer Prüfungspunkt ist nicht allgemein bekannt, weshalb viele zunächst durch die Heiligenscheinprüfung fallen. Es ist notwendig, da immer die Möglichkeit besteht, zum [[Teufel|gefallenen Engel]] befördert zu werden, und da sollte man die notwendigen Fertigkeiten schon mitbekommen. |
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Version vom 15. August 2009, 22:46 Uhr
Der Heiligenschein ist ein Dokument, das einen zum Führen des Titels "Sankt" berechtigt. Die Besitzer von Heiligenscheinen nennt man daher auch Scheinheilige, im Gegensatz zu den Säulenheiligen, deren Heiligkeit durch eine Säule nachgewiesen wird.
Den Heiligenschein erwirbt man durch erfolgreiches Bestehen der Heiligenscheinprüfung. Diesen erwirbt man in einer Sakralschule, in welcher man so wichtige Dinge lernt wie das Segnen, das Gebete-Erhören und das Fluchen. Letzterer Prüfungspunkt ist nicht allgemein bekannt, weshalb viele zunächst durch die Heiligenscheinprüfung fallen. Es ist notwendig, da immer die Möglichkeit besteht, zum gefallenen Engel befördert zu werden, und da sollte man die notwendigen Fertigkeiten schon mitbekommen.