Archiv:Kamelopedia:GaGA: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein ungeschriebenes [[Gesetz]] besagt, dass ausschließlich Seiten der Namenräume '''Artikel''' und '''Datei''' zur GaGA-Wahl zugelassen sind.<br />Da diese Regel nicht in Stein gemeißelt ist, gibt es gelegentlich Versuche, GaGA auch außerhalb dieser Namensräume zu verleihen, z. B. im Projekt- und Kamelionary-Namensraum. Zwar sind solche Nominierungen nicht verboten; dabei ist allerdings zu beachten, dass eine GaGA-Verleihung außerhalb von Artikeln und Mediendateien nur sehr selten wirklich sinnvoll ist. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass die GaGA-Eigenschaft (sprich: Unterhaltungswert, Witz) unmittelbar beim Anschauen einer Seite ersichtlich ist, d. h., ohne dass man sich dafür durch zig Projektseiten durchklicken muss. | Ein ungeschriebenes [[Gesetz]] besagt, dass ausschließlich Seiten der Namenräume '''Artikel''' und '''Datei''' zur GaGA-Wahl zugelassen sind.<br />Da diese Regel nicht in Stein gemeißelt ist, gibt es gelegentlich Versuche, GaGA auch außerhalb dieser Namensräume zu verleihen, z. B. im Projekt- und Kamelionary-Namensraum. Zwar sind solche Nominierungen nicht verboten; dabei ist allerdings zu beachten, dass eine GaGA-Verleihung außerhalb von Artikeln und Mediendateien nur sehr selten wirklich sinnvoll ist. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass die GaGA-Eigenschaft (sprich: Unterhaltungswert, Witz) unmittelbar beim Anschauen einer Seite ersichtlich ist, d. h., ohne dass man sich dafür durch zig Projektseiten durchklicken muss. |
Version vom 18. Oktober 2009, 22:42 Uhr
Die GaGA-Initiative der Kamelopedia zeichnet besonders lustige Artikel, Bilder, Animationen und sonstige Ergüsse der Kamelopedia aus.
GaGA steht dabei für:
- Ganz Gute Artikel (die meisten GaGA-Beiträge sind Artikel),
- Ganz Gute Abbildungen (für unbewegte Bilder),
- Ganz Gute Animationen (für bewegte Bilder),
- Ganz Gute Anomalien.
Ein Beitrag wird GaGA, wenn er die Kamelopedia:GaGA-Wahl gewinnt.
Ein ungeschriebenes Gesetz besagt, dass ausschließlich Seiten der Namenräume Artikel und Datei zur GaGA-Wahl zugelassen sind.
Da diese Regel nicht in Stein gemeißelt ist, gibt es gelegentlich Versuche, GaGA auch außerhalb dieser Namensräume zu verleihen, z. B. im Projekt- und Kamelionary-Namensraum. Zwar sind solche Nominierungen nicht verboten; dabei ist allerdings zu beachten, dass eine GaGA-Verleihung außerhalb von Artikeln und Mediendateien nur sehr selten wirklich sinnvoll ist. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass die GaGA-Eigenschaft (sprich: Unterhaltungswert, Witz) unmittelbar beim Anschauen einer Seite ersichtlich ist, d. h., ohne dass man sich dafür durch zig Projektseiten durchklicken muss.