Zurücktreten: Unterschied zwischen den Versionen
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So zum Beispiel hat [[Karl-Theobald Oswald-Luitpold Joseph Günther-Erlfried Benedikt Klodewig Lobgott Freiherr von und zu Guttenberg|Selbstverteidigungsminister Zu Guttenberg]] beim Besuch in Afghanistan über ''mehrere'' ihm vorliegende Dokumente gesprochen, unter anderem eines mit einem Roten [[Kreuz]] drauf, auf Grund deren er eine angemessene Entscheidung traf. (Den Inhalt der Entscheidung kann man schon mal verzeihen, zumal die ganze Sache vor seinem Amtsantritt geschah und er sich in den neuen [[Job]] auch erst mal einarbeiten muss). Zwei Wochen später, wieder zu Hause hat er nur noch ein Dokument vorgelegt bekommen. Es fehlte doch tatsächlich das Dokument mit dem roten Kreuz drauf! Wie unangemessen aber auch! Es geht auch gar nicht mehr darum, wer da wann etwas falsch gemacht haben könnte, sondern nur noch um den informellen [[Kollateralschaden]]. | So zum Beispiel hat [[Karl-Theobald Oswald-Luitpold Joseph Günther-Erlfried Benedikt Klodewig Lobgott Freiherr von und zu Guttenberg|Selbstverteidigungsminister Zu Guttenberg]] beim Besuch in Afghanistan über ''mehrere'' ihm vorliegende Dokumente gesprochen, unter anderem eines mit einem Roten [[Kreuz]] drauf, auf Grund deren er eine angemessene Entscheidung traf. (Den Inhalt der Entscheidung kann man schon mal verzeihen, zumal die ganze Sache vor seinem Amtsantritt geschah und er sich in den neuen [[Job]] auch erst mal einarbeiten muss). Zwei Wochen später, wieder zu Hause hat er nur noch ein Dokument vorgelegt bekommen. Es fehlte doch tatsächlich das Dokument mit dem roten Kreuz drauf! Wie unangemessen aber auch! Es geht auch gar nicht mehr darum, wer da wann etwas falsch gemacht haben könnte, sondern nur noch um den informellen [[Kollateralschaden]]. | ||
− | Das Problem ist nur, dass Obristen, Generale und Ministerialbeamte nicht zurücktreten ''können''. So was ist im [[Beamte]]nrecht überhaupt nicht vorgesehen. Sie müssen art- und regel(ge)recht gefeuert werden, wie das bei [[Kanonenfutter]] üblich ist. Das ''regelrecht'' Feuern ist leider auch nicht | + | Tja, der Generaldirektor der Bundeswehr hatte für diesen Vorgang dem Minister einen abschließenden Bericht vorzulegen. Hat er denn wohl denn auch gemacht. Nur war es bis dahin nicht üblich, bei einem abschließenden Bericht auch alles Ausgangs- und Zwischenmaterial (dessen wesentliche Informationen ja in dem Abschlussbericht eingegangen sind) mit anzuheften. Weil: entweder der Minister will einen Bericht, oder den gesamten Vorgang. Was er denn nun will, muss er ja schon ordentlich sagen! Hat er aber wohl nicht, denn eigentlich suchte er ja nur nach jemandem, dem man die Schuld für seine voreilige Entscheidungsäußerung zuschieben kann. Selbst das Nachreichen alles Ausgangs- und Zwischenmaterials half da nicht mehr. |
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+ | Das Problem ist nur, dass Obristen, Generale und Ministerialbeamte nicht zurücktreten ''können''. So was ist im [[Beamte]]nrecht überhaupt nicht vorgesehen. Sie müssen art- und regel(ge)recht gefeuert werden, wie das bei [[Kanonenfutter]] üblich ist. Das ''regelrecht'' Feuern ist leider auch nicht des Ministers Kernkompetenz: das hat nämlich formal ohne Begründung zu erfolgen! Wenn man es denn begründet, hat man mit der Begründung ein Problem. (Deswegen durfte Minister Wörner damals auch zurücktreten.) | ||
{{Merkelsatz|Drum nehme sich ein Jeder vor Zurückgetretenen in Acht, bevor diese zum [[Rücktritt]] ansetzen!}} | {{Merkelsatz|Drum nehme sich ein Jeder vor Zurückgetretenen in Acht, bevor diese zum [[Rücktritt]] ansetzen!}} |
Version vom 23. Dezember 2009, 08:26 Uhr
Zurücktreten ist ein modernes Gesellschaftsspiel, fast sowie Kriegsrecht®. Es betrifft Post und Pöstchen, Sterien und Mini-sterien. Wenn bei anstehender Verteilung von Aufgaben „Freiwillige vortreten!“ ausgerufen wird, dann treten alle die aufgepasst haben einen Schritt zurück. Die die übrigbleiben, müssen dann die Arbeit machen oder sie beginnen das Gesellschaftsspiel Zurücktreten.
Spielablauf
Man sucht sich erst mal irgendjemanden aus, der was falsch gemacht haben könnte. Der muss dann Rechenschaft darüber ablegen, wem er davon wann und wieviel was gesagt hat, was derjenige dann dementieren muss. Anhand des Eingangsstempels auf dem nichterhaltenen Dokument kann dann nachgewiesen werden, wann genau man dieses Dokument nicht erhalten hat. Derjenige, der dieses Dokument hat, aber nicht erhalten hat, kann zurücktreten.
So zum Beispiel hat Selbstverteidigungsminister Zu Guttenberg beim Besuch in Afghanistan über mehrere ihm vorliegende Dokumente gesprochen, unter anderem eines mit einem Roten Kreuz drauf, auf Grund deren er eine angemessene Entscheidung traf. (Den Inhalt der Entscheidung kann man schon mal verzeihen, zumal die ganze Sache vor seinem Amtsantritt geschah und er sich in den neuen Job auch erst mal einarbeiten muss). Zwei Wochen später, wieder zu Hause hat er nur noch ein Dokument vorgelegt bekommen. Es fehlte doch tatsächlich das Dokument mit dem roten Kreuz drauf! Wie unangemessen aber auch! Es geht auch gar nicht mehr darum, wer da wann etwas falsch gemacht haben könnte, sondern nur noch um den informellen Kollateralschaden.
Tja, der Generaldirektor der Bundeswehr hatte für diesen Vorgang dem Minister einen abschließenden Bericht vorzulegen. Hat er denn wohl denn auch gemacht. Nur war es bis dahin nicht üblich, bei einem abschließenden Bericht auch alles Ausgangs- und Zwischenmaterial (dessen wesentliche Informationen ja in dem Abschlussbericht eingegangen sind) mit anzuheften. Weil: entweder der Minister will einen Bericht, oder den gesamten Vorgang. Was er denn nun will, muss er ja schon ordentlich sagen! Hat er aber wohl nicht, denn eigentlich suchte er ja nur nach jemandem, dem man die Schuld für seine voreilige Entscheidungsäußerung zuschieben kann. Selbst das Nachreichen alles Ausgangs- und Zwischenmaterials half da nicht mehr.
Das Problem ist nur, dass Obristen, Generale und Ministerialbeamte nicht zurücktreten können. So was ist im Beamtenrecht überhaupt nicht vorgesehen. Sie müssen art- und regel(ge)recht gefeuert werden, wie das bei Kanonenfutter üblich ist. Das regelrecht Feuern ist leider auch nicht des Ministers Kernkompetenz: das hat nämlich formal ohne Begründung zu erfolgen! Wenn man es denn begründet, hat man mit der Begründung ein Problem. (Deswegen durfte Minister Wörner damals auch zurücktreten.)
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Nun ist dieser Zug aber schon abgefahren. Deswegen also: „Zurücktreten!“ und „Vorsicht an der Bahnsteigkante!“