Fluchgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. November 2013, 23:59 Uhr
Fluchgesellschaft in eine handelsrechtliche Gesellschaftsform. Die Gesellschafter haben jede Menge Grundkapital, haften aber für rein gar nichts, insbesondere nicht für Verspätungen, Überbuchungen, Gepäckverlust sowie jeglichen Sach- und Personenschaden. Dies führt bei den Kunden regelmäßig zu Flüchen, was den Namen erklärt. Da das offizielle Geschäft mit Flüchen gegen die vom Vatikan aufgestellten Glaubensgrundsätze verstößt, muss man sich zur Buchung echter Flüche stets in die Hinterzimmer dieser Gesellschaften bewegen, wo dann gegen Bares entsprechende Flüche gebucht werden können. Wer an anderen Stellen flucht, der fliecht im hohen Bogen raus. Das Sortiment der Flüche ist umfangreich, das Geschäft boomt, die Erlöse aus diesem Geschäft erscheinen allerdings nicht in den offiziellen Bilanzen der Gesellschaften. Daher haben sich auch einige nicht namhafte Schwarzfluchgeselschaften im Umfeld des Vatikan angesiedelt, um unentschlossene und Schnäppchenflucher abfassen zu können. |
Bekannte Fluchgesellschaften sind: |
Siehe auch: Fluchen | Verkehr | Billigfluchgesellschaft