Reinheizgebot: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(go 4er)
(Wer nichts weiß, malt einen Kreis!)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Bild:Reinheiz(28KB).jpg|right|thumb|Fischhalle mit Niedrig-Rein-Heizraum]]
+
Wer nichts weiß, malt einen Kreis!
Das deutsche '''Reinheizgebot''' wurde im [[Mittelalter]] in [[Deutschland]] erfunden und regelt noch heute elementare gesellschaftliche Belange. Es besagt:
 
*für [[Bier]]/[[Kölsch]]: Wer anerkannt sein will, muss mit den Eingeborenen mindestens [[42]] [[Kamelliter]] einer anerkannten [[Biersorte]] reingeheizt haben.
 
*für [[Kömel]]: Unter zwei Flaschen pro Person und Event läuft da nix.
 
*in der [[Bier verarbeitende Industrie|Bier verarbeitenden Industrie]]: Es ist von §[[21]] Absatz 2b(Mittelteil) Gebrauch zu machen. Dort ist festgelegt, dass dem Bier in Destillen ordentlich eingeheizt werden darf, sodass es zur Destillation kommt. Dabei scheidet sich oben eine konzentrierte alkoholische Lösung ab, die Gin genannt wird. Der Rückstand wird auch als [[Tonic]] bezeichnet. Kippt man später beide Komponenten in einem beliebigen Verhältnis zusammen, erhält man einen sog. [[Gin Tonic]] (Drink).
 
*für [[Fysch]]e (und für [[Fisch]]e sowieso): Gilt automatisch. Wo [[nichts]] ist, wird auch nichts schmutzig.
 
*beim [[Kanonenofen]]: Man muss mindestens zwanzig Briketts reinheizen, ehe er glüht.
 
*beim Heizen mit dem [[Mösenstövchen]] müssen die Regler auf [[elf]] stehen.
 
*im Straßenverkehr: Wer einen [[Opel Manta]] sieht, muss mächtig reinheizen!
 
 
 
Als "Rhein-Heiz-Gebot" schreibt das Reinheizgebot vor, dass der [[Rhein]] konstant auf eine Temperatur oberhalb von 15°C geheizt werden muss, wofür an dessen Ufer mehrere [[Kraftwerk]]e installiert wurden. Da überall Strom gespart wird und die nun [[überflüssig]]e [[Energie]] in den Rhein geschüttet wird, ist der Rhein heute um durchschittlich drei Grad wärmer als vor [[100]] Jahren und fließt deswegen auch sehr viel schneller in die [[Nordsee]] als früher.
 
 
 
== Zubereitung von Bier ==
 
Bier darf seit dem 23. April 1516 nur aus Suppengrün, [[Nudel]]n und durchgedrehtem oder kleingeschnittenem [[Fleisch]] einer mit Bierwurz gefütterten [[Wüstenspringmaus]] hergestellt werden. Wenn Bier stattdessen aus schnödem [[Wasser]], Gerstenmalz und Hopfen hergestellt wird, darf es nicht mehr ''nach teutschem Reinheizgebot gebrautes Bier'' genannt werden. Das schmeckt dann ja auch völlig anders. In seltenen Fällen bietet der [[Bierbaum]] aber auch eine natürliche Quelle für das beliebte Flüssigbrot.
 
 
 
 
 
{{sa}} [[Zustand des Hei]]<br>
 
{{sv}} [[Bierhalla]] |[[ Dosenbier]]<br>
 
{{nv}} [[Regel]] der [[Einheizpartei]], [[Einheizbrei]], [[Einheitzbrei]]<br>
 
{{hwm}} [[Reimheitsgebot]] {{go|4}}
 
 
 
[[wiki:Reinheitsgebot]]
 
 
 
[[Kategorie:Getränk]]
 
[[Kategorie:Alkohol]]
 

Version vom 10. Dezember 2015, 20:24 Uhr

Wer nichts weiß, malt einen Kreis!