Frühstückspause: Unterschied zwischen den Versionen

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(@Düne … so richtig ist mir auch nicht eingefallen, aber den Beamten zu leibe sollte diese Dienstanweisung schon überleben *g* -HA)
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Die '''Frühstückspause''' ist die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und [[Mittagpause]]. Diese steht den [[Beamter|Beamten]] aufgrund § 27, Absatz 14 Bundesbesoldungsgesetz zu, den anderen Kamelen als [[Brauchtum]]. Voraussetzung für eine Frühstückspause ist, dass man schon bei Arbeitsbeginn schwitzt. Dies kann man durch ein entsprechendes [[Training]] erreichen. Notfalls hilft [[autogenes Schweißtraining]]. Selbstverständlich ist in der Frühstückspause nur gesundes [[Essen]] erlaubt, z. B. [[Obst]] und [[Schwarzbrot]]. Nicht erlaubt ist [[Schokolade]] oder [[Bier]], diese dürfen erst in der Mittagspause folgen.
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Es ist allerdings verpönt, während der Frühstückspause durchgängig zu futtern, vielmehr ist das Augenmerk auf das [[Thema]] Entspannung zu legen, die besonders bei den Beamten vonnöten ist, da amtsbekannt, dass diese Klientel die Vorgänge kaum locker zu sehen imstande ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die effektive Arbeitszeitbelastung zwischen Frühstücks- und Mittagspause 15 [[Minute]]n nicht überschreiten kann, was von vornherein jedes [[Risiko]] einer Anspannung oder [[Mein Kampf|Verkrampfung]] enorm minimiert. Logischerweise sind dann die Beamten auf alle [[Kunde]]n gut zu sprechen die das [[Glück]] haben diesen innerhalb der doch recht verkürzten Arbeitszeit konsultieren zu können. Sollte die Zeit einfach mal nicht reichen, wird aus Sicherheitsgründen ein Folgetermin vereinbart.
 
 
 
{{sv}} [[Nachmittag]]
 
 
 
[[wiki:Frühstück]]
 
[[wiki:Pause (Begriffsklärung)]]
 
 
 
[[Kategorie:Brauchtum]]
 
[[Kategorie:Zeit]]
 

Aktuelle Version vom 31. Juli 2016, 18:44 Uhr

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