Benutzer:J*/bürokratische Entwürfe: Unterschied zwischen den Versionen

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====§2. Beschlussfassung====
 
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# Der Zentralrat fällt Beschlüsse per Abstimmung. Sofern keine Regelung Anderes vorsieht, ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
 
# Der Zentralrat fällt Beschlüsse per Abstimmung. Sofern keine Regelung Anderes vorsieht, ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
# Abstimmungen werden formal abgehalten. Das zugehörige Formular ist innerhalb der zugehörigen Akte zu platzieren.
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# Abstimmungen werden formal abgehalten. Das zugehörige Formular ist innerhalb der zugehörigen Akte zu platzieren. Abstimmungsergebnisse werden vom Vorsitzenden ausgezählt.
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# Das Amt des Vorsitzenden wird wöchentlich neu besetzt. Hat der Zentralrat zwei Mitglieder, so hat das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in geraden Kalenderwochen inne, das vom Dienstalter nächstjüngere in ungeraden Kalenderwochen. Ist die Mitgliedszahl des Zentralrates mindestens zweieinhalb, so nimmt das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in restlos durch drei teilbaren Kalenderwochen ein, das vom Dienstalter her nächstjüngere mit Rest 1 durch drei teilbaren Kalenderwochen und das dienstjüngste im restlichen Zeitraum. Bei anderen Mitgliedszahlen ist stehts das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz. Im Sinne dieses Absatzes beginnt die neue Kalenderwoche montags.
  
 
====§3. Unterorgane====
 
====§3. Unterorgane====
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# Der Zentralrätische Shop ist ein Unterorgan des Zentralrates. Die Aufgaben und Kompetenzen des Zentralrätischen Shops sind beschränkt auf das Verwalten von Treuepunkten und das Aushändigen von Prämien, sowie die Ausarbeitung einer eigenen Geschäftsordnung. Darüber hinausgehende Handlungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Überorgan.
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# Der Zentralrätische Shop besteht aus einem Mitglied. Ist der Posten frei, so können Bewerbungen beim Überorgan Zentralrat eingereicht werden. Der Zentralrat entscheidet über die Besetzung des Postens.
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# Im Zentralrätische Shop können, eine Besetzung des Postens vorausgesetzt, Treuepunkte gegen Prämien eingetauscht werden. Für drei Treuepunkte erhält man ein gültiges Zentralrats-Aktenzeichen, für zehn ein Lobgedicht auf die Bürokratie.
  
 
====§4. Anträge und andere Verwaltungsakte====
 
====§4. Anträge und andere Verwaltungsakte====
# Anträge und andere Verwaltungsakte können während der Geschäftszeiten im Sprechzimmer formal vorgelegt werden. Außerhalb der Geschäftszeiten, sowie während der Pausen ist das Sprechzimmer für Personen, die nicht Mitglied des Zentralrates sind, geschlossen, sofern für den einzureichenden Vorgang eine neue Akte angelegt werden muss. In diesem Fall ist der Briefkasten zu verwenden.
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# Anträge und andere Verwaltungsakte sind während der Geschäftszeiten im Sprechzimmer formal vorzulegen. Für jede Angelegenheit ist eine neue Akte vorzulegen.
# Folgevorgänge zu einer Akte sind, ungeachtet Absatz 1, immer in derselben Akte einzuordnen.
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# Eine gültige Aktenziffer besteht aus einem bisher noch nicht verwendeten Anagramm des Wortes BÜROKRATIE. Wurden alle Anagramme bereits verwendet, so darf stattdessen ein Anagramm des Wortes ZENTRALRATSANTRAGSFORMULAR verwendet werden. Innerhalb einer Akte wird genau eine Aktenziffer verwendet.
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# Jeder Vorgang muss mit einer gültigen Vorgangsnummer gekennzeichnet werden. Die Vorgangsnummer besteht aus der Aktenziffer, gefolgt von einer Raute (#) sowie einer innerhalb der Akte von -3 beginnend fortlaufenden Nummer.
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Außerhalb der Geschäftszeiten, sowie während der Pausen, ist das Sprechzimmer für Personen, die nicht Mitglied des Zentralrates sind, geschlossen, sofern für den einzureichenden Vorgang eine neue Akte angelegt werden muss. In diesem Fall ist der Briefkasten zu verwenden.
 
# Interne Angelegenheiten (etwa die Geschäftsordnung, Unterorgane) werden im Sitzungssaal verhandelt. Der Zutritt ist für alle Mitspieler erlaubt, das dortige Einbringen von Anträgen oder anderen Verwaltungsakten ist Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten.
 
# Interne Angelegenheiten (etwa die Geschäftsordnung, Unterorgane) werden im Sitzungssaal verhandelt. Der Zutritt ist für alle Mitspieler erlaubt, das dortige Einbringen von Anträgen oder anderen Verwaltungsakten ist Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten.
  
 
====Rechtsmittel====
 
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Version vom 14. November 2010, 01:21 Uhr

Anmerkung: Bei dieser Seite handelt es sich um eine informelle Entwurfssammlung, abgedeckt durch Absatz 7 der unveränderlichen Rahmenregeln ("Gedankenaustausch"). Das Editieren dieser Seite sowie der zugehörigen Diskussionsseite ist jedermann gestattet.

Ideen für eine Geschäftsordnung für den Zentralrat

Zentralrätische Arbeitsverordnung unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen (ZAuBeR)

§ 1. Grundliegendes

  1. Der Zentralrat der Paragraphenreiter (Zentralrat) hat beschlossen, nach dieser Geschäftsordnung zu arbeiten.
  2. Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt per Beschluss seiner Mitglieder.

§2. Beschlussfassung

  1. Der Zentralrat fällt Beschlüsse per Abstimmung. Sofern keine Regelung Anderes vorsieht, ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
  2. Abstimmungen werden formal abgehalten. Das zugehörige Formular ist innerhalb der zugehörigen Akte zu platzieren. Abstimmungsergebnisse werden vom Vorsitzenden ausgezählt.

§3. Vorsitz

  1. Das Amt des Vorsitzenden wird wöchentlich neu besetzt. Hat der Zentralrat zwei Mitglieder, so hat das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in geraden Kalenderwochen inne, das vom Dienstalter nächstjüngere in ungeraden Kalenderwochen. Ist die Mitgliedszahl des Zentralrates mindestens zweieinhalb, so nimmt das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in restlos durch drei teilbaren Kalenderwochen ein, das vom Dienstalter her nächstjüngere mit Rest 1 durch drei teilbaren Kalenderwochen und das dienstjüngste im restlichen Zeitraum. Bei anderen Mitgliedszahlen ist stehts das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz. Im Sinne dieses Absatzes beginnt die neue Kalenderwoche montags.

§3. Unterorgane

  1. Der Zentralrätische Shop ist ein Unterorgan des Zentralrates. Die Aufgaben und Kompetenzen des Zentralrätischen Shops sind beschränkt auf das Verwalten von Treuepunkten und das Aushändigen von Prämien, sowie die Ausarbeitung einer eigenen Geschäftsordnung. Darüber hinausgehende Handlungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Überorgan.
  2. Der Zentralrätische Shop besteht aus einem Mitglied. Ist der Posten frei, so können Bewerbungen beim Überorgan Zentralrat eingereicht werden. Der Zentralrat entscheidet über die Besetzung des Postens.
  3. Im Zentralrätische Shop können, eine Besetzung des Postens vorausgesetzt, Treuepunkte gegen Prämien eingetauscht werden. Für drei Treuepunkte erhält man ein gültiges Zentralrats-Aktenzeichen, für zehn ein Lobgedicht auf die Bürokratie.

§4. Anträge und andere Verwaltungsakte

  1. Anträge und andere Verwaltungsakte sind während der Geschäftszeiten im Sprechzimmer formal vorzulegen. Für jede Angelegenheit ist eine neue Akte vorzulegen.
  2. Eine gültige Aktenziffer besteht aus einem bisher noch nicht verwendeten Anagramm des Wortes BÜROKRATIE. Wurden alle Anagramme bereits verwendet, so darf stattdessen ein Anagramm des Wortes ZENTRALRATSANTRAGSFORMULAR verwendet werden. Innerhalb einer Akte wird genau eine Aktenziffer verwendet.
  3. Jeder Vorgang muss mit einer gültigen Vorgangsnummer gekennzeichnet werden. Die Vorgangsnummer besteht aus der Aktenziffer, gefolgt von einer Raute (#) sowie einer innerhalb der Akte von -3 beginnend fortlaufenden Nummer.

Außerhalb der Geschäftszeiten, sowie während der Pausen, ist das Sprechzimmer für Personen, die nicht Mitglied des Zentralrates sind, geschlossen, sofern für den einzureichenden Vorgang eine neue Akte angelegt werden muss. In diesem Fall ist der Briefkasten zu verwenden.

  1. Interne Angelegenheiten (etwa die Geschäftsordnung, Unterorgane) werden im Sitzungssaal verhandelt. Der Zutritt ist für alle Mitspieler erlaubt, das dortige Einbringen von Anträgen oder anderen Verwaltungsakten ist Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten.

Rechtsmittel

Anhang

Geschäftszeiten (MEZ)
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
Geschäftszeit 9:00 bis 16:00 9:00 bis 18:00 9:00 bis 13:00 14:00 bis 20:00 11:00 bis 16:00 8:00 bis 12:00
Frühstückspause 9:30 bis 11:00 9:00 bis 10:30 11:00 bis 12:30 9:00 bis 11:45
Mittagspause 12:10 bis 15:10 12:00 bis 14:30 11:30 bis 13:00 12:30 bis 15:00
Tee-Pause 14:30 bis 17:30 15:20 bis 18:45 15:00 bis 16:00