Datei Diskussion:Maßnahme.png: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Nicht nur an die Leine! Auch wenn sie (wie im Bild gezeigt) für die Verrichtung einer Notdurft ihr Bein anheben, sollte der Kind-Halter gesetzlich verpflichtet werden, die Verschmutzung der Straße wieder entfernen! --[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 16:13, 29. Dez. 2010 (NNZ) | + | Nicht nur an die Leine! Auch wenn sie (wie im Bild gezeigt) für die Verrichtung einer Notdurft ihr Bein anheben, sollte der Kind-Halter gesetzlich verpflichtet werden, die Verschmutzung der Straße wieder zu entfernen! --[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 16:13, 29. Dez. 2010 (NNZ) |
Aktuelle Version vom 29. Dezember 2010, 17:14 Uhr
Nicht nur an die Leine! Auch wenn sie (wie im Bild gezeigt) für die Verrichtung einer Notdurft ihr Bein anheben, sollte der Kind-Halter gesetzlich verpflichtet werden, die Verschmutzung der Straße wieder zu entfernen! --c.w. 16:13, 29. Dez. 2010 (NNZ)