Datei:Kamelwolke.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

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(Kommentar zu Rostbedenken)
(Nachtrag: Lizenz geändert, kommentiert und Spiegelohneleine raus - tut nichts zur Sache)
Markierung: WK: Unfreier Inhalt!
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10.1.B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
 
10.1.B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
 
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{{ROSTklärung|[[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]]|Die Nutzungsbedingungen können aber logischerweise nur innerhalb desjenigen Rahmens gelten, auf den Youtube auch Einfluss hat. Eine über Youtube hinausgehende Nutzungserlaubnis der dort hochgeladenen Werke darf Youtube gar nicht erwirken. Nutzungsbedingungen wie diese gelten grundsätzlich nur für Seiten, die der Nutzer direkt beansprucht, im Sinne der Bereitstellung und Weiternutzung '''innerhalb''' von Youtube. Von Musikvideos, Filmpreviews etc. dürfen sicherlich keine Screenshots gemacht werden, die dann auch noch unter einer Creative Commons Lizenz weitergebenen werden. Das ist ganz großer Quatsch und ich finde, dass wir es reichlich bunt treiben, wenn wir hier jetzt auch noch solche Inhalte hochladen, die selbst bei Youtube größtenteils schon Urheberrechtsverletzungen darstellen. Ich unterstütze dieses Vorgehen nicht. Konkret: Die Nutzungsbedingungen von Youtube gelten selbstverständlich auch nur für Youtube. [[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]] 17:40, 13. Mär. 2011 (NNZ)}}
 
{{ROSTklärung|[[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]]|Die Nutzungsbedingungen können aber logischerweise nur innerhalb desjenigen Rahmens gelten, auf den Youtube auch Einfluss hat. Eine über Youtube hinausgehende Nutzungserlaubnis der dort hochgeladenen Werke darf Youtube gar nicht erwirken. Nutzungsbedingungen wie diese gelten grundsätzlich nur für Seiten, die der Nutzer direkt beansprucht, im Sinne der Bereitstellung und Weiternutzung '''innerhalb''' von Youtube. Von Musikvideos, Filmpreviews etc. dürfen sicherlich keine Screenshots gemacht werden, die dann auch noch unter einer Creative Commons Lizenz weitergebenen werden. Das ist ganz großer Quatsch und ich finde, dass wir es reichlich bunt treiben, wenn wir hier jetzt auch noch solche Inhalte hochladen, die selbst bei Youtube größtenteils schon Urheberrechtsverletzungen darstellen. Ich unterstütze dieses Vorgehen nicht. Konkret: Die Nutzungsbedingungen von Youtube gelten selbstverständlich auch nur für Youtube. [[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]] 17:40, 13. Mär. 2011 (NNZ)}}
 
:Nutzung, Reproduktion, Vertrieb, Herstellung derivativer Werke, Ausstellung, Aufführung -- das ist ganz klar NICHT eine ausschließlich Youtube-interne Nutzung. Das zum zugrundeliegenden Werk (Video) als solches und zu seiner (sehr benutzerunfreundlich formulierten) Lizenz.
 
:Nutzung, Reproduktion, Vertrieb, Herstellung derivativer Werke, Ausstellung, Aufführung -- das ist ganz klar NICHT eine ausschließlich Youtube-interne Nutzung. Das zum zugrundeliegenden Werk (Video) als solches und zu seiner (sehr benutzerunfreundlich formulierten) Lizenz.
:Aber selbst wenn dem so wäre: Unabhängig von der genannten Lizensierung des Bezugswerks ist das Zitieren - auch von bildnerischen Werkauszügen - rechtlich geschützt durch [http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html §51 UrhG].  
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:Aber selbst wenn dem so wäre: Unabhängig von der genannten Lizensierung des Bezugswerks ist das Zitieren - auch von bildnerischen Werkauszügen - rechtlich geschützt durch [http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html §51 UrhG]. --[[Kamel:8-D|8-D]] 19:42, 13. Mär. 2011 (NNZ)
:Das Youtubevideo - bzw. eines von den zig Clonen auf Youtube - wurde übrigens nicht nur von uns, [http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,750473,00.html sondern auch von Spiegel ohne Leine genutzt] - und auch dort findet sich inzwischen tatsächlich auch [http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-65668-5.html ein Bildausschnitt daraus]. --[[Kamel:8-D|8-D]] 19:42, 13. Mär. 2011 (NNZ)
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::Nachtrag: Habe mir auf die Bedenken hin das Youtubelinzgeschwurbel dort jetzt noch mal angeschaut - da blutet einen echt das Hirn. Einerseits sagen die aus, dass Andere mit den hochgeladenen Videos alles mögliche anstellen dürfen ("Funktionalität der Webseite" scheint sich in dem Zusammenhang auf Möglichkeit der Einbindung, der Löschung etc. pp. zu beziehen), andererseits halten die sich selbst alle möglichen Rechte an den hochgeladenen Werken vor. Das Ganze ist (absichtlich?) total unverständlich und auch widersprüchlich formuliert. Sicherheitshalber habe ich jetzt die Lizensierung des Bildausschnitts geändert, damit der alleinige Verweis aufs Recht zum Zitieren notfalls ausreicht. --20:31, 13. Mär. 2011 (NNZ)

Version vom 13. März 2011, 21:31 Uhr

Informationen zu dieser Datei:
Quellen- und Urheberangaben
Keine Quelle.png
Dieses Werk bzw. ein Teil davon hat keine Quelle.

Es wurde ganz und gar selbstgepinselt, geknipst, geklöppelt, … was auch immmer.

Kamel in Video entddeckt und entsprechenden Moment screengeshottet und ausgeschnitten

Screenshot50px.png
... basiert auf einem screenshot folgender Internetseite oder Software: http://www.youtube.com/watch?v=5KzABEkkc10
Das Uhrheberrecht ist hier so eine Sache für sich, was es ja eigentlich immer ist.
Autoren: CyberGamesNMS
Diese Datei darf weitergegeben werdenDiese Datei darf abgeändert werden
Nutzungsbedingungen

Auszug Nutzungsbedingungen bei Youtube:
Rechte, die Sie einräumen
[...]

10.1.B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
Lizenz(en) dieser Datei
Red copyright.svg
... darf nur innerhalb der Kamelopedia genutzt werden.
Für eine Verwendung außerhalb der Kamelopedia benötigst du das Einverständnis des Urhebers ! Das Bild darf zusätzlich bearbeitet werden.
Beschreibende Markierungen
WikiLogo Commons 50px.png
{{#while:
kamel, wolke, explosion Kamel, | wolke, explosion}}

Klicke auf die Links (auch die roten funktionieren), um weitere Dateien zu diesem Stichwort anzeigen zu lassen.
{{#while:
kamel, wolke, explosion | wolke, explosion}}
Technik
WiKa none50px.png
... ScreenShot.
Wurde vom Schirm scharf geschossen. Die Kamelopedia übernimmt keinerlei Reparatur- oder Beerdigungskosten!
Malware
[] Ausschnitt erstellt
Was bedeuten die Symbole da rechts bei den Nutzungsbedingungen?
Sh.png
Datei darf weitergegeben werden
By.png
Urheber muss genannt werden
Sa.png
Nutzung nur unter gleicher Lizenz
Re.png
Datei darf verändert werden
Nd.png
Datei darf nicht verändert werden
Nc.png
Keine kommerzielle Nutzung
ROSTklärung.png
Diese Mediadatei hat beim EinROSTen Fragen aufgeworfen, welche jetzt in Abklärung sind. Dieses Kamel - Ungott Sig ungott.gif - sollte den Status kennen!
Status: Die Nutzungsbedingungen können aber logischerweise nur innerhalb desjenigen Rahmens gelten, auf den Youtube auch Einfluss hat. Eine über Youtube hinausgehende Nutzungserlaubnis der dort hochgeladenen Werke darf Youtube gar nicht erwirken. Nutzungsbedingungen wie diese gelten grundsätzlich nur für Seiten, die der Nutzer direkt beansprucht, im Sinne der Bereitstellung und Weiternutzung innerhalb von Youtube. Von Musikvideos, Filmpreviews etc. dürfen sicherlich keine Screenshots gemacht werden, die dann auch noch unter einer Creative Commons Lizenz weitergebenen werden. Das ist ganz großer Quatsch und ich finde, dass wir es reichlich bunt treiben, wenn wir hier jetzt auch noch solche Inhalte hochladen, die selbst bei Youtube größtenteils schon Urheberrechtsverletzungen darstellen. Ich unterstütze dieses Vorgehen nicht. Konkret: Die Nutzungsbedingungen von Youtube gelten selbstverständlich auch nur für Youtube. Ungott Sig ungott.gif 17:40, 13. Mär. 2011 (NNZ)
Und hier gibt's weiteren ungeklärten ROST ...
Nutzung, Reproduktion, Vertrieb, Herstellung derivativer Werke, Ausstellung, Aufführung -- das ist ganz klar NICHT eine ausschließlich Youtube-interne Nutzung. Das zum zugrundeliegenden Werk (Video) als solches und zu seiner (sehr benutzerunfreundlich formulierten) Lizenz.
Aber selbst wenn dem so wäre: Unabhängig von der genannten Lizensierung des Bezugswerks ist das Zitieren - auch von bildnerischen Werkauszügen - rechtlich geschützt durch §51 UrhG. --8-D 19:42, 13. Mär. 2011 (NNZ)
Nachtrag: Habe mir auf die Bedenken hin das Youtubelinzgeschwurbel dort jetzt noch mal angeschaut - da blutet einen echt das Hirn. Einerseits sagen die aus, dass Andere mit den hochgeladenen Videos alles mögliche anstellen dürfen ("Funktionalität der Webseite" scheint sich in dem Zusammenhang auf Möglichkeit der Einbindung, der Löschung etc. pp. zu beziehen), andererseits halten die sich selbst alle möglichen Rechte an den hochgeladenen Werken vor. Das Ganze ist (absichtlich?) total unverständlich und auch widersprüchlich formuliert. Sicherheitshalber habe ich jetzt die Lizensierung des Bildausschnitts geändert, damit der alleinige Verweis aufs Recht zum Zitieren notfalls ausreicht. --20:31, 13. Mär. 2011 (NNZ)

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