Datei Diskussion:Schilda-Wald.jpg: Unterschied zwischen den Versionen
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Ich weiss nicht, je länger ich das Teil lese, desto verwirrender ist es, also noch ein Versuch, einfach schlicht von Oben nach Unten gelesen: Es heisst, dass die Parkverbotszone Mo-Fr 19-18h und Sa 9-16 Uhr mit Parkschein Bewohnerfrei ist... ??? [[Kamel:Kameloid|Kameloid]] 15:39, 10. Jun. 2011 (NNZ) | Ich weiss nicht, je länger ich das Teil lese, desto verwirrender ist es, also noch ein Versuch, einfach schlicht von Oben nach Unten gelesen: Es heisst, dass die Parkverbotszone Mo-Fr 19-18h und Sa 9-16 Uhr mit Parkschein Bewohnerfrei ist... ??? [[Kamel:Kameloid|Kameloid]] 15:39, 10. Jun. 2011 (NNZ) | ||
: Das runde Schild ist in der Fläche blau. Also lediglich ein Hinweisschild. Der rote schräge Strich bedeutet, dass das Hinweisschild nicht gilt. Zusammen ergibt das: "Besoffene (also blaue) Bewohner dürfen hier nicht halten, außer sie haben einen Parkschein oder sie sind in den angegebenen Zeiten betrunken - dann dürfen sie halten, sofern sie mit dem Auto angeeiert kommen." Sehr vernünftig! Denn die meisten Bewohner sind IMMER in der Woche NACH 18 Uhr und am Samstag ab 16 Uhr hackebreit! *gg* -- [[Kamel:Angsthase|Angsthase]] 15:48, 10. Jun. 2011 (NNZ) | : Das runde Schild ist in der Fläche blau. Also lediglich ein Hinweisschild. Der rote schräge Strich bedeutet, dass das Hinweisschild nicht gilt. Zusammen ergibt das: "Besoffene (also blaue) Bewohner dürfen hier nicht halten, außer sie haben einen Parkschein oder sie sind in den angegebenen Zeiten betrunken - dann dürfen sie halten, sofern sie mit dem Auto angeeiert kommen." Sehr vernünftig! Denn die meisten Bewohner sind IMMER in der Woche NACH 18 Uhr und am Samstag ab 16 Uhr hackebreit! *gg* -- [[Kamel:Angsthase|Angsthase]] 15:48, 10. Jun. 2011 (NNZ) | ||
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+ | Diese Konstellation da auf dem Bild heißt doch ganz klar, dass man da als Nicht-Bewohner zu den angegebenen Zeiten nur mit Parkschein Nichtparken darf, man also für das reine Durchfahren der Straße einen Parkschein ziehen muss. Wer dort zu den angegebenen Zeiten als Nichtbewohner parkt, und einen Parkschein zieht, handelt auch rechtswidrig, denn mit Parkschein ist eben nur das Nichtparken erlaubt. Parken darf man da dann nur ohne Parkschein. | ||
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+ | Das ist ein sehr ausgeklügeltes System, um maximal Gelder eintreiben zu können. Denn fast jeder würde beim Parken dort einen Parkschein ziehen (außer Bewohner), und bekommt dann zusätzlich noch ein Knöllchen. Wer aus Verwirrung oder Angst vor den Schildern schnell das Weite sucht, zieht in der Regel keinen Parkschein, und darf am Ende der Straße von der dort postierten Politusse auch ein Knöllchen entgegennehmen. | ||
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+ | Da Bewohner das mit der Zeit alles sicher durchschauen, hat man diese eben aus dieser bekloppten Schilderwaldregelung ausgenommen. --[[Kamel:Nachteule|Nachteule]] 16:23, 10. Jun. 2011 (NNZ) |
Version vom 10. Juni 2011, 15:23 Uhr
Das Schild: 1052-33 (nur mit Parkschein) ergibt nur Sinn mit dem Schild 314 (Parkplatz) aber nicht mit 286 (eingeschränktes Haltverbot) oder 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone). Aus dieser Konstellation kann abgelesen werden, dass das Haltverbot an dieser Stelle offensichtlich dann und nur nur gilt, wenn ein Parkschein erworben und ausgelegt wurde.
Formal hätte hier das Schild 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) solitär aufgestellt werden müssen. Der innerhalb dieser Zone befindliche Parkplatz hätte als solcher ausgewiesen mit den gezeigten Zusatzschildern eingeschränkt werden können. So jedoch schließen sich die Schilder gegenseitig aus. ≡c.w. 21:03, 8. Jun. 2011 (NNZ)
- Ist doch ganz einfach zu verstehen. Außerhalb der angegebenen Zeiten darf nur mit Parkschein geparkt werden. Anwohner dürfen ohne Parkschein außerhalb der angegebenen Zeiten dort parken. INNERHALB der angegebenen Zeiten ist lediglich Ein- und Aussteigen, sowie kurzes Anhalten erlaubt. Parken ist innerhalb der Zeiten für alle Fahrzeuge (aller Art) verboten. So was ähnliches steht auch bei uns in der Stadt. Gute Einnahmequelle des Ordnungsamtes, weil die wenigsten da durchblicken. So will man in engen Straßen (hat man mir gesagt) das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen ermöglichen. Aber warum außerhalb der Zeiten kein RTW oder so da durch muss, konnte man mir nicht sagen. Das "286er" ist quasi das "Hauptschild" und die anderen regeln die Ausnahme. --Angsthase 23:17, 8. Jun. 2011 (NNZ)
- Hähä! Das wollte mir die Politesse auch klar machen. Nur leider ist der Zusatz "nur mit Parkschein" als Einschränkung wörtlich gemeint, kann also nicht an ein Verbotsschild gekoppelt werden, sondern nur an ein Richtzeichen, z.B. "Parklatz". So wie gezeigt schränkt das Zusatzschild das Verbotsschild ein, macht es also unwirksam. Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein Verkehrzeichen. Und nun der Wortlaut dieses Gummiparagrafen:
- STVO § 39 Verkehrszeichen
- (3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
- In der Regel heißt, dass es auch Ausnahmen zu der Regel gibt. Zum Beispiel, wenn mehrere Zusatzzeichen verwendet werden. Hier kann man demzufolge interpretieren, was man will. Eindeutig ist diese Ansammlung von Zusatzzeichen keinesfalls. Jeder Rechtsanwalt kann hier auf im guten Glauben gemachten Irrtum verweisen, der durch eine eindeutigere Anordnung der Schilder hätte verhindert werden können - so liegt der schwarze Peter also wieder beim Ordnungsamt. ≡c.w. 20:27, 9. Jun. 2011 (NNZ)
Genau, da kann man nur noch sagen: "Wenn das System an sich unmoralisch oder widersprüchlich ist, ist es moralisch, die Regeln zu brechen." :-) --Wanderdüne 20:40, 9. Jun. 2011 (NNZ)
- Also für mich ist das Schilderkauderwelsch auf dem Bild eindeutig. Was in der Regel steht ist mir schnuppe. Entscheidend sind die vor Ort stehenden Schilder. Man muss auch mal kreativ mit den Schildern umgehen! Also ich gehe immer locker mit Verkehrsregeln um und bin bislang gut damit gefahren.ist es schon typisch deutsch sich über regelverstöße der ordnungsämter aufzuregen? ** Angsthase 21:43, 9. Jun. 2011 (NNZ)
Also ich finde das auch ganz eindeutig: Hier ist eingeschränktes Halteverbot Mo-Fr 19-18h und Sa 9-16 Uhr, aber nur für falls ein Parkschein vorhanden ist. Ansonsten darf natürlich geparkt werden. Das gilt nicht für Bewohner, die dürfen in jedem Falle da parken, d.h. auch Mo-Fr 19-18h und Sa 9-16 Uhr und sogar dann, wenn sie einen Parkschein gelöst haben. War doch gar nicht so schwer. --J* 21:59, 9. Jun. 2011 (NNZ)
- Aber was anderes beschäftige mich mehr: "Bewohner"? Sind denn die Parkplätze bewohnbar? Kameloid 22:47, 9. Jun. 2011 (NNZ)
- Oder anders gefragt: Sind Bewohner beparkbar? Denn für Bewohner gilt das eingeschränkte Verbot nicht, unabhängig ob die einen Parkschein haben oder nicht und egal zu welcher Zeit. Kennt jemand einen Bewohner dieser Straße? ** Angsthase 09:03, 10. Jun. 2011 (NNZ)
- Nein, Bewohner darfst du nicht beparken! Da steht doch extra: Bewohner sind freizuhalten! --Kamelokronf 09:51, 10. Jun. 2011 (NNZ)
- Oder anders gefragt: Sind Bewohner beparkbar? Denn für Bewohner gilt das eingeschränkte Verbot nicht, unabhängig ob die einen Parkschein haben oder nicht und egal zu welcher Zeit. Kennt jemand einen Bewohner dieser Straße? ** Angsthase 09:03, 10. Jun. 2011 (NNZ)
Ich weiss nicht, je länger ich das Teil lese, desto verwirrender ist es, also noch ein Versuch, einfach schlicht von Oben nach Unten gelesen: Es heisst, dass die Parkverbotszone Mo-Fr 19-18h und Sa 9-16 Uhr mit Parkschein Bewohnerfrei ist... ??? Kameloid 15:39, 10. Jun. 2011 (NNZ)
- Das runde Schild ist in der Fläche blau. Also lediglich ein Hinweisschild. Der rote schräge Strich bedeutet, dass das Hinweisschild nicht gilt. Zusammen ergibt das: "Besoffene (also blaue) Bewohner dürfen hier nicht halten, außer sie haben einen Parkschein oder sie sind in den angegebenen Zeiten betrunken - dann dürfen sie halten, sofern sie mit dem Auto angeeiert kommen." Sehr vernünftig! Denn die meisten Bewohner sind IMMER in der Woche NACH 18 Uhr und am Samstag ab 16 Uhr hackebreit! *gg* -- Angsthase 15:48, 10. Jun. 2011 (NNZ)
Ich interpretier auch mal ...
Stünde da ganz oben das P, dürfte man da als Nicht-Bewohner zu den angegebenen Zeiten nur mit Parkschein parken.
Diese Konstellation da auf dem Bild heißt doch ganz klar, dass man da als Nicht-Bewohner zu den angegebenen Zeiten nur mit Parkschein Nichtparken darf, man also für das reine Durchfahren der Straße einen Parkschein ziehen muss. Wer dort zu den angegebenen Zeiten als Nichtbewohner parkt, und einen Parkschein zieht, handelt auch rechtswidrig, denn mit Parkschein ist eben nur das Nichtparken erlaubt. Parken darf man da dann nur ohne Parkschein.
Das ist ein sehr ausgeklügeltes System, um maximal Gelder eintreiben zu können. Denn fast jeder würde beim Parken dort einen Parkschein ziehen (außer Bewohner), und bekommt dann zusätzlich noch ein Knöllchen. Wer aus Verwirrung oder Angst vor den Schildern schnell das Weite sucht, zieht in der Regel keinen Parkschein, und darf am Ende der Straße von der dort postierten Politusse auch ein Knöllchen entgegennehmen.
Da Bewohner das mit der Zeit alles sicher durchschauen, hat man diese eben aus dieser bekloppten Schilderwaldregelung ausgenommen. --Nachteule 16:23, 10. Jun. 2011 (NNZ)