Krankhaft: Unterschied zwischen den Versionen

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(Wer nichts weiß, malt einen Kreis!)
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Bei der '''Krankhaft''' sperrt der Richter Kamele für viele [[Jahr]]e weg, weil sie zu lange kranheitsbedingt dem Arbeitsleben fern geblieben sind. Der rechtliche korrekte Fachausdruck für die Krankhaft ist auch [[Hartz IV]].
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Wer nichts weiß, malt einen Kreis!
 
 
Kamele in Krankhaft werden dabei meist in Gettos gesperrt und bekommen so gut wie keine Mittel zum Überleben in das Huf gedrückt. Weiterhin müssen die Verurteilten niedere Tätigkeiten ausführen um nicht am Ende während der Haftzeit noch Selbstvertrauen tanken zu können. Der einzige [[Weg]] aus der Krankhaft heraus stellt hierbei der staatlich sobventionierte [[Zeitarbeit|Sklavenhandel]] dar. Denn bei dieser besteht die Garantie, dann die Kamele nach ein paar Jahren wieder in die Krankhaft zurückfallen. Obwohl [[SIE]] sehr wohl wissen, dass das System Krankhaft ist, so macht es [[IHNEN]] das gar nichts aus.
 
 
 
{{sn}} [[Hartz IV-Empfänger]]
 
 
 
{{nt}} [[Geld]] [[Kohle]]
 
 
 
{{-haft}}
 
 
 
[[wikt:krankhaft]]
 
 
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Krankheiten]]
 

Version vom 10. Dezember 2015, 19:49 Uhr

Wer nichts weiß, malt einen Kreis!