Bienenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Hummel.jpg|thumb|Dieses Bild eines [[faul]]enzenden Insekts zeigt keine Biene, sondern eine [[Hummel]]. Andernfalls säße die Täterin längst im Kerker.]]
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Wer nichts weiß, malt einen Kreis!
Das '''Bienenrecht''' ist einer der wichtigsten Bestandteile der [[Gesetz]]e überhaupt. In [[Deutschland]] ist das Bienenrecht im BGB vorbildlich geregelt. Die Paragraphen sind so einwandfrei und klar formuliert, dass es seit ihrem über hundertjährigen Bestehen keiner einzigen [[Gericht]]sentscheidung zu diesem Thema bedurfte.
 
 
 
Das Bienenrecht steht, im Gegensatz etwa zu den [[Kamelrechte]]n, stets in der Einzahl. Dies ist darauf zurückzuführen, dass [[Biene]]n tatsächlich nur ein einziges [[Recht]] haben: Das Recht auf das Sammeln von [[Honig]]. Dagegen haben sie beispielsweise kein Recht darauf, sich auszuruhen, zu schlafen, sorglos herumzufliegen oder auch den Honig für sich zu behalten. Während auf diese Missetaten langjährige Haftstrafen stehen, wird das Stechen, auf das Bienen ebenfalls kein Recht besitzen, mit der [[Todesstrafe]] geahndet.
 
 
 
[[Kategorie:Insekten]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
 
 
[[wiki:Bienenrecht]]
 

Version vom 10. Dezember 2015, 20:19 Uhr

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