Archiv:Kamelopedia:GaGA: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein ungeschriebenes [[Gesetz]] besagt, dass ausschließlich Seiten der Namenräume '''Artikel''' und '''Datei''' zur GaGA-Wahl zugelassen sind.<br />Da diese Regel nicht in Stein gemeißelt ist, gibt es gelegentlich Versuche, GaGA auch außerhalb dieser Namensräume zu verleihen, z.&nbsp;B. im Projekt- und Kamelionary-Namensraum. Zwar sind solche Nominierungen nicht verboten; dabei ist allerdings zu beachten, dass eine GaGA-Verleihung außerhalb von Artikeln und Mediendateien nur sehr selten wirklich sinnvoll ist. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass die GaGA-Eigenschaft (sprich: Unterhaltungswert, Witz) unmittelbar beim Anschauen einer Seite ersichtlich ist, d.&nbsp;h., ohne dass man sich dafür durch zig Projektseiten durchklicken muss.
 
Ein ungeschriebenes [[Gesetz]] besagt, dass ausschließlich Seiten der Namenräume '''Artikel''' und '''Datei''' zur GaGA-Wahl zugelassen sind.<br />Da diese Regel nicht in Stein gemeißelt ist, gibt es gelegentlich Versuche, GaGA auch außerhalb dieser Namensräume zu verleihen, z.&nbsp;B. im Projekt- und Kamelionary-Namensraum. Zwar sind solche Nominierungen nicht verboten; dabei ist allerdings zu beachten, dass eine GaGA-Verleihung außerhalb von Artikeln und Mediendateien nur sehr selten wirklich sinnvoll ist. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass die GaGA-Eigenschaft (sprich: Unterhaltungswert, Witz) unmittelbar beim Anschauen einer Seite ersichtlich ist, d.&nbsp;h., ohne dass man sich dafür durch zig Projektseiten durchklicken muss.
 
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[[wiki:Wikipedia:Bewertungen]]
 
 
[[Kategorie:GaGA-Wahl]]
 
[[Kategorie:Kamelopedia]]
 

Version vom 9. August 2011, 16:42 Uhr

Aufenthaltswahrscheinlichkeiten eines GaGAs

Die GaGA-Initiative der Kamelopedia zeichnet besonders lustige Artikel, Bilder, Animationen und sonstige Ergüsse der Kamelopedia aus.

GaGA steht dabei für:

Ein Beitrag wird GaGA, wenn er die Kamelopedia:GaGA-Wahl gewinnt.


 


 


Ein ungeschriebenes Gesetz besagt, dass ausschließlich Seiten der Namenräume Artikel und Datei zur GaGA-Wahl zugelassen sind.
Da diese Regel nicht in Stein gemeißelt ist, gibt es gelegentlich Versuche, GaGA auch außerhalb dieser Namensräume zu verleihen, z. B. im Projekt- und Kamelionary-Namensraum. Zwar sind solche Nominierungen nicht verboten; dabei ist allerdings zu beachten, dass eine GaGA-Verleihung außerhalb von Artikeln und Mediendateien nur sehr selten wirklich sinnvoll ist. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass die GaGA-Eigenschaft (sprich: Unterhaltungswert, Witz) unmittelbar beim Anschauen einer Seite ersichtlich ist, d. h., ohne dass man sich dafür durch zig Projektseiten durchklicken muss.